Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2022 16. Wahlperiode Eingang: 05.05.2017 Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD Mutwillig ausgelöste Fehlalarme in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Baden-Württemberg Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Erstaufnahmereinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen für die Anschlussunterbringung für Asylbewerber in Baden-Württemberg sind aufgeschaltete Brandmeldeanlagen vorhanden? 2. In wie vielen Gemeinschaftsunterkünften mit aufgeschalteten Brandmeldeanlagen kam es − gestaffelt nach Kalenderjahren und Unterbringungsarten − seit September 2015 bis heute zu Alarmierungen der Feuerwehr? 3. Wie viele dieser Alarmierungen waren mutwillig ausgelöste Fehlalarme? 4. Welche Gegenmaßnahmen können zur Eindämmung dieser Fehlalarme ergriffen werden ? 5. Können Kosten der Fehlalarme den Asylbewerbern in Rechnung gestellt werden bzw. ist dies schon geschehen und wurde in diesen Fällen von den Verursachern bezahlt? 6. Wer übernimmt die Kosten, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist oder die Kosten nicht eingetrieben werden können? 7. Welche Sanktionen können gegen die Verursacher von Fehlalarmen verhängt werden? 8. Sieht sie Möglichkeiten und Bedarf zu Rechtsänderungen, damit die Verursacher der Fehlalarme besser zur Rechenschaft gezogen werden können? 9. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Einsätze aus den Fragen 2 und 3, die nur von einer freiwilligen Feuerwehr bestritten werden mussten, weil es keine Berufsfeuerwehr gab? 05.05.2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g Freiwillige wie berufliche Feuerwehren leisten in Baden-Württemberg einen wichtigen und großartigen Dienst für die Allgemeinheit. Fehlalarme sind zeitraubend, kostenintensiv und schlagen auf die Moral der Feuerwehrleute. Es ist daher wichtig zu erfahren, wie sich die aktuelle Situation gestaltet, wie sie in der Vergangenheit war, welche Schlussfolgerungen die Landesregierung daraus zieht und wo sie ggf. Handlungsbedarf sieht.