Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 204 27. 06. 2016 1Eingegangen: 27. 06. 2016 / Ausgegeben: 03. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele inhaftierte Straftäter gibt es mit Stand 30. Juni 2016 in Baden-Württemberg ? 2. Wie viele der inhaftierten Straftäter haben mit Stand 30. Juni 2016 einen Migrationshintergrund ? 3. Welche Staatsangehörigkeiten haben die inhaftierten Straftäter zum 30. Juni 2016 und wie gliedern diese sich prozentual auf? 4. Wie lange befinden sich inhaftierte Straftäter mit ausländischer Staatsange - hörigkeit nach ihrer Kenntnis bereits in der Bundesrepublik? 5. Wie viele inhaftierte Straftäter kamen 2015 im Rahmen der vielfachen unkontrollierten Grenzüberschreitungen nach ihrer Kenntnis in die Bundesrepublik? 6. Ist ihr der religiöse Hintergrund der inhaftierten Straftäter bekannt? 7. Wenn ja, in welche Religionsgemeinschaften teilt sich dieser prozentual auf? 8. Wie viele inhaftierte Straftäter konnten zuvor ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten und waren auf (ergänzende) Sozialleistungen angewiesen? 24. 06. 2016 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Staatsangehörigkeit, Religion und Migrationshintergrund der in Baden-Württemberg inhaftierten Straftäter Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 204 2 B e g r ü n d u n g Für die Wahrung der inneren Sicherheit ist es wichtig, mehr über die soziokulturelle und die religiöse Zusammensetzung zu kennen, um ggf. zukünftig auch präventive Angebote besser gestalten zu können, möglicherweise Optimierungsmöglichkeiten für bestehende Gesetze zu erkennen und durch eine bessere Gefährderansprache den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Juli 2016 Nr. 4573/0073 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Europa unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele inhaftierte Straftäter gibt es mit Stand 30. Juni 2016 in Baden-Württemberg ? Zum vorbezeichneten Stichtag waren in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten 5.073 Personen untergebracht, die wegen der Begehung von Straf - taten rechtskräftig verurteilt worden sind. 2. Wie viele der inhaftierten Straftäter haben mit Stand 30. Juni 2016 einen Migrationshintergrund ? Für den hiesigen Justizvollzug werden die zur Staatsangehörigkeit der dort untergebrachten Personen regelmäßig im Datenerfassungssystem IS-Vollzug erhobenen Daten statistisch – der Vergleichbarkeit halber jährlich zum Stichtag 31. März 2016 – ausgewertet. Danach verfügten am Stichtag von den 4.959 rechtskräftig verurteilten Personen im hiesigen Justizvollzug 1.773 nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Erfassung und Auswertung eines auch bei deutschen Staatsangehörigen möglichen Migrationshintergrunds erfolgt demgegenüber nicht. 3. Welche Staatsangehörigkeiten haben die inhaftierten Straftäter zum 30. Juni 2016 und wie gliedern diese sich prozentual auf? Zum Stichtag 31. März 2016 ergibt sich – nach der Anzahl absteigend angeordnet und prozentual aufgegliedert – für rechtskräftig verurteilte Personen nicht deutscher Staatsangehörigkeit im hiesigen Justizvollzug folgende Aufschlüsselung: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 204 Herkunft Summe Anteil Herkunft Summe Anteil Türkei 311 17,54% Kenia 7 0,39% Rumänien 124 6,99% Ungeklärt 6 0,34% Italien 123 6,94% Schweiz 6 0,34% Algerien 112 6,32% Vietnam 5 0,28% Kosovo 109 6,15% Slowenien 5 0,28% Polen 79 4,46% Sri Lanka 5 0,28% Georgien 75 4,23% Israel 4 0,23% Gambia 55 3,10% Jordanien 4 0,23% Kroatien 51 2,88% Angola 4 0,23% Albanien 50 2,82% Mali 3 0,17% Irak 36 2,03% Vereinigtes Königreich 3 0,17% Litauen 32 1,80% Brasilien 3 0,17% Bosnien und Herzegowina 32 1,80% Kolumbien 3 0,17% Griechenland 31 1,75% Kuba 3 0,17% Bulgarien 29 1,64% Thailand 3 0,17% Marokko 27 1,52% Senegal 3 0,17% Ungarn 27 1,52% Dominikanische Rep. 2 0,11% Portugal 25 1,41% China 2 0,11% Libanon 22 1,24% Ghana 2 0,11% Serbien 22 1,24% Libyen 2 0,11% Syrien 21 1,18% Ägypten 2 0,11% Nigeria 21 1,18% Aserbaidschan 2 0,11% Russische Föderation 21 1,18% Sierra Leone 2 0,11% Mazedonien 20 1,13% Kongo 2 0,11% Tunesien 18 1,02% Kirgisistan 2 0,11% Staatenlose 16 0,90% Weissrussland 2 0,11% Kasachstan 16 0,90% Estland 1 0,06% Iran 14 0,79% Republik Moldau 1 0,06% Frankreich 13 0,73% Togo 1 0,06% Pakistan 13 0,73% Cote d Ivoire 1 0,06% Lettland 11 0,62% Mexico 1 0,06% Spanien 11 0,62% Sudan 1 0,06% Ukraine 10 0,56% Armenien 1 0,06% Kamerun 10 0,56% Guinea 1 0,06% Slowakei 10 0,56% Kongo, Demokratische Republik 1 0,06% Niederlande 9 0,51% Liberia 1 0,06% Afghanistan 9 0,51% Philippinen 1 0,06% Somalia 9 0,51% Indonesien 1 0,06% Tschechien 9 0,51% Schweden 1 0,06% Österreich 8 0,45% Trinidad und Tobago 1 0,06% Vereinigte Staaten 8 0,45% Taiwan 1 0,06% Eritrea 7 0,39% ohne Angabe 1 0,06% Montenegro 7 0,39% Summe 1773 100,00% Indien 7 0,39% Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 204 4 4. Wie lange befinden sich inhaftierte Straftäter mit ausländischer Staatsange - hörigkeit nach ihrer Kenntnis bereits in der Bundesrepublik? 5. Wie viele inhaftierte Straftäter kamen 2015 im Rahmen der vielfachen unkontrollierten Grenzüberschreitungen nach ihrer Kenntnis in die Bundesrepublik? Zu 4. und 5.: Eine statistische Auswertung derartiger, gegebenenfalls lediglich im Rahmen jedenfalls des vorangegangenen Strafverfahrens bei entsprechender Einlassungs - bereitschaft des Verurteilten abgefragter und im Urteil festgehaltener Daten erfolgt nicht. Das Ergebnis der Auswertung einer solchen Erfassung wäre mangels hinreichender Objektivierbarkeit der im Rahmen dieser Sozialanamnese erhobenen Daten statistisch auch nicht belastbar. 6. Ist ihr der religiöse Hintergrund der inhaftierten Straftäter bekannt? 7. Wenn ja, in welche Religionsgemeinschaften teilt sich dieser prozentual auf? Zu 6. und 7.: Im Rahmen der Aufnahme von Gefangenen in eine Justizvollzugsanstalt wird regelmäßig auch deren Konfession erfragt. Dabei haben von den am 30. Juni 2016 in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten untergebracht gewesenen Gefangenen und Sicherungsverwahrten 15,76 Prozent keine Angabe zu ihrem Bekenntnis gemacht. Die Konfessionszugehörigkeit der weiteren Personen stellt sich nach ihren eigenen Angaben – nach dem prozentualen Anteil absteigend gestaffelt – wie folgt dar: 8. Wie viele inhaftierte Straftäter konnten zuvor ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten und waren auf (ergänzende) Sozialleistungen angewiesen? Eine statistische Erfassung und Auswertung derartiger, spätestens im Rahmen der bei der Aufnahme einer rechtskräftig verurteilten Person in eine Justizvollzugs - anstalt zum Zweck der sozialen Fürsorge abgefragter Daten, erfolgt nicht. Wolf Minister der Justiz und für Europa Religionszugehörigkeit Prozentualer Anteil römisch-katholisch 25,39 % muslimisch 23,33 % evangelisch 17,78 % konfessionslos 9,12 % orthodox 6,55 % sonstige Bekenntnisse 2,02 % jüdisch 0,04 %