Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2046 16. Wahlperiode Eingang: 09.05.2017 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Rainer Podeswa, Thomas Axel Palka, Carola Wolle, Dr. Christina Baum und Anton Baron AfD Zurückhaltung oder Löschung alter Kriminalstatistiken Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt oder gab es Anweisungen an die Polizei, dass sie manche Statistiken generell oder ab bestimmten Zeitpunkten nicht mehr herausgeben darf? 2. Gibt oder gab es Anweisungen an die Polizei, dass manche bereits veröffentlichten Statistiken zu löschen sind? 3. Gibt es Anweisungen an die Polizei, wie sie mit Anfragen nach Kriminalstatistiken von Landtagsabgeordneten oder Bundestagsabgeordneten umzugehen hat? 4. Handeln die Presseabteilungen der Polizeipräsidien bzw. die Präsidenten der Präsidien eigenmächtig, wenn sie bestimmte Statistiken zurückhalten? 5. Hat sie eine Erklärung dafür, wieso Polizeipräsidien alte Kriminalstatistiken zurückhalten oder nur noch nach Absprache mit dem Innenministerium herausgeben ? 09.05.2017 Dr. Podeswa, Palka, Wolle, Dr. Baum, Baron AfD B e g r ü n d u n g Vor Kurzem forderten die Landtagsabgeordneten des Heilbronner Kreisverbands beim Polizeipräsidium Heilbronn (PP Heilbronn) Kriminalstatistiken des Stadtkreises Heilbronn sowie der im Verantwortungsbereich liegenden Landkreise Heilbronn, Neckar- Odenwald, Main-Tauber und Hohenlohe der vergangenen Jahre an. Die allgemeinen Berichte der Jahre 2013, 2014 und 2015 schickte man uns. Als wir jedoch auch die konkreten Zahlen der einzelnen Kriminalitätsbereiche wollten, antwortete uns die Presseabteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn am 24. April 2017: „auf Anweisung meines Vorgesetzten möchte ich Sie bitten, diese Kurzübersichten über das Innenministerium anzufordern.“ Es ist unverständlich, dass die Statistiken der Vorjahre mit dem Erscheinen einer neuen Statistik von der Internetseite des Polizeipräsidiums Heilbronn gelöscht werden. Dies ist auch nicht bei jedem Polizeipräsidium der Fall. Wieso diese bereits vor Jahren veröffentlichten Statistiken dann selbst auf Nachfrage nicht herausgegeben werden, ist ebenso unverständlich und legt den Verdacht nahe, dass ein Vergleich der Kriminalität über Jahre hinweg erschwert werden soll. Wir haben deshalb die Statistiken, wie vom PP Heilbronn angegeben, beim Innenministerium angefragt. Dennoch wirft dieser Umgang mit den Statistiken Fragen auf. Außerdem fragten wir nach Statistiken von früheren Jahren – uns wurde aber gesagt, dass aufgrund der Änderungen der Einsatzbereiche der Polizeipräsidien erst die Statistiken ab 2013 verfügbar wären. Auch das ist unverständlich, denn auch mit einer anderen Zuständigkeit bzw. Aufteilung der Polizeipräsidien wurden schon früher Statistiken der einzelnen Stadtkreise und Landkreise angefertigt. Insofern sollten diese Statistiken der Stadt- und Landkreise auch problemlos vorzulegen sein.