Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2049 16. Wahlperiode Eingang: 10.05.2017 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP Auswertung bei der Erprobung der Grundschrift Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Grundschulen in Baden-Württemberg haben als Pilotschulen die Grundschrift erprobt (unter Auflistung der einzelnen Schulen)? 2. Welche Reaktionen gab es von den Pilotschulen, welche die Grundschrift erprobt haben? 3. Welche Reaktionen gab es darüber hinaus vonseiten der übrigen weiterführenden Schulen in Bezug auf die Grundschrift? 4. Wie wurde die Erprobung der Grundschrift ausgewertet? 5. Zu welchen Ergebnissen ist die Auswertung gekommen? 6. Wie bewertet sie die Ergebnisse der Auswertung? 7. Trifft es zu, dass die bisherigen Pilotschulen auch weiterhin die Grundschrift lehren wollen und dürfen? 8. Inwieweit stehen die Ergebnisse der Auswertung im Einklang mit der Aussage der Kultusministerin, wonach die anderen Grundschulen auch zukünftig ausschließlich die Wahl zwischen Lateinischer Ausgangsschrift und Vereinfachter Ausgangsschrift haben sollen? 9. Wann und in welcher Form werden die Ergebnisse der Auswertung öffentlich Eingang in die Landespolitik finden? 10.05.2017 Glück FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Landesregierung hat ab dem Schuljahr 2011/2012 die Grundschrift an Grundschulen in Baden-Württemberg erproben lassen. Diese Kleine Anfrage soll dazu dienen zu klären, welche Erkenntnisse bei dieser Erprobung gewonnen werden konnten, inwieweit diese Erkenntnisse in die Landespolitik einfließen sollen und inwieweit diese Erkenntnisse im Einklang mit der Aussage der Kultusministerin stehen, wonach beim Schriftspracherwerb in der Grundschule auch zukünftig nur die Wahl zwischen Lateinischer Ausgangsschrift und Vereinfachter Ausgangsschrift bestehen soll (siehe Bericht in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 8. Februar 2017).