Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2050 16. Wahlperiode Eingang: 10.05.2017 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP Weitere Nachfragen zu Drucksache 16/1816 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Auerwild-Meldungen sind ihrer Kenntnis nach in den vergangenen fünf Jahren bei der unteren Naturschutzbehörde Ortenaukreis eingegangen (Angaben bis einschließlich 1. Mai 2017)? 2. Wie bewertet sie die Genehmigung eines Windenergiestandorts auf dem Nillkopf vor dem Hintergrund, dass der Nillkopf, durch die Jagdgemeinschaft nachweisbar, auch in den Jahren 2014 bis 2016 von Auerwild besiedelt war? 3. Inwieweit trifft es zu, dass die untere Wasserschutzbehörde Ortenaukreis die Zuwegung und den Bau von Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet „Kaltmauern Quellen“, Bereich Nillkopf, ohne hydrologisches Gutachten zulässt? 4. Wie bewertet sie dieses Verfahren vor dem Hintergrund, dass das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz dem Landkreis Emmendingen gegenüber gleichzeitig die Stellungnahme abgegeben hat, es sei aufgrund möglicher unterirdischer Wasserwegsamkeiten aus fachlicher Sicht erforderlich, während des Baus einer Windenergieanlage im Gewann „Rotzel“ die Quelle 4 im Versorgungsgebiet der Gemeinde Schuttertal vorsorglich außer Betrieb zu nehmen? 5. Inwiefern trifft es zu, dass im Rahmen der Genehmigung für den Standort „Nillkopf “ die Richtfunkstrecken des Funksystems von Feuerwehr und Rettungsdiensten umgebaut werden müssen? 6. Wenn dies zutrifft, wer muss für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten aufkommen? 7. Wie bewertet sie das unter Frage 5 und 6 dargestellte Vorgehen? 09.05.2017 Glück FDP/DVP