Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 206 27. 06. 2016 1Eingegangen: 27. 06. 2016 / Ausgegeben: 22. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ergreift sie im Rahmen der Entwicklungshilfepolitik Maßnahmen, um die Hungersnot im Flüchtlingslager der nigerianischen Stadt Bama zu lindern? 2. Wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen? 3. Wenn nein, weshalb nicht? 4. Fördert sie zivilgesellschaftliches Engagement zur Linderung der Hungersnot und Unterstützung anderer humanitärer Hilfen in Bama? 24. 06. 2016 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Staatsministeriums Hungersnot im Flüchtlingslager in der nigerianischen Stadt Bama Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 206 2 B e g r ü n d u n g Wie der Schwarzwälder Bote in der Ausgabe vom 24. Juni 2016 auf Seite fünf berichtet, warnt die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen vor einer humanitären Katastrophe im o. g. Flüchtlingslager. Dort sollen 24.000 Menschen leben, die vor der Terrororganisation Boko Haram geflüchtet seien. Nun sei ein Drittel der Kinder vom Hungertod bedroht. Alleine im Mai 2016 seien 200 Menschen gestorben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 Nr. IV-135/LT-Anfragen und Ant/83 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ergreift sie im Rahmen der Entwicklungshilfepolitik Maßnahmen, um die Hungersnot im Flüchtlingslager der nigerianischen Stadt Bama zu lindern? Nein. 2. Wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen? Nein. 3. Wenn nein, weshalb nicht? Entsprechend der entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg, die unter breiter Beteiligung der engagierten Bürgerschaft und im Konsens mit wichtigen Akteuren im Land – wie etwa den kommunalen Spitzenverbänden, den Bundesorganisationen Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Engagement Global (EG), den Kirchen, dem entwicklungspolitischen Landesnetzwerk DEAB, der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit (SEZ) oder Migrantenorganisationen – entstanden sind, fokussiert das Land seine Auslands - aktivitäten, da sowohl bei der humanitären Hilfe als auch bei der Entwicklungs - zusammenarbeit zunächst der Bund zuständig ist und das Land über keine eigenen Strukturen im Ausland verfügt. Alle Akteure im Land haben sich in den Leitlinien darauf verständigt, dass dieser Fokus für die Landesregierung auf dem Partnerland Burundi liegen soll; hinzu kam im Dezember 2015 eine weitere, breit angelegte Partnerschaftsinitiative zugunsten der nordirakischen Provinz Dohuk, die besonders viele Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen aufgenommen hat. 4. Fördert sie zivilgesellschaftliches Engagement zur Linderung der Hungernot und Unterstützung anderer humanitärer Hilfen in Bama? Unabhängig von der unter 3. genannten Fokussierung des Landes bildet die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement den Schwerpunkt der Entwicklungspolitik in Baden-Württemberg. Entwicklungspolitischen Initiativen steht eine breite Palette von Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die einerseits vom Land, aber ebenfalls von anderen Akteuren, wie etwa Kommunen, Stiftungen , Vereinen oder Kirchen angeboten werden. Das Land fördert etwa zwanzig Eine-Welt-Promotoren sowie die SEZ, welche wiederum bürgerschaftliches Enga - gement und insbesondere auch internationale Partnerschaftsarbeit unterstützen. Baden-württembergische Akteure haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Staatsministeriums zu beantragen. Diese Unterstützungsmöglichkeiten stehen selbstverständlich auch Initiativen zugunsten der Menschen in Bama offen. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei