Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2064 17. 05. 2017 1Eingegangen: 17. 05. 2017 / Ausgegeben: 04. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist ihr der Lärmaktionsplan der Gemeinde Pfinztal bekannt? 2. Liegen ihr Dezibel (dB)-Werte über die Lautstärke an den befahrenen Straßen aus der Gemeinde Pfinztal, insbesondere in Berghausen im Bereich Karlsruher Straße (B 10) und in der Jöhlingerstraße (B 293), vor? 3. Inwieweit liegen die dB-Werte ggf. über den vorgeschriebenen Grenzwerten? 4. Ist ihr bekannt, dass Schwerlastzüge mit bis zu 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGg.) trotz des Durchfahrverbots für Lkw ab 12 Tonnen zGg. die Bundesstraßen durchfahren? 5. Wie viele Geschwindigkeitsmessungen sind jeweils im Bereich der Karlsruher Straße und in der Brückstraße (Pfinzbrücke) im Jahr 2016 und bisher in 2017 durchgeführt worden? 6. Inwieweit liegen ihr Informationen bzw. Berichte über regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der oben genannten Stellen vor? 7. Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren bzw. das Geschwindigkeitsproblem vor Ort zu lösen? Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrsproblematik Bundesstraße (B) 10/B 293 in Pfinztal/Berghausen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2064 2 8. Welche weiteren Maßnahmen plant sie ggf., um das Lärm- und Geschwindigkeitsproblem zu lösen? 9. Inwieweit plant sie, wirkungsvolle stationäre bzw. standortvariable Messeinrichtungen zu installieren? 12. 05. 2017 Keck FDP/DVP B e g r ü n d u n g In der Vergangenheit erreichten den Fragesteller Berichte aus Pfinztal über regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Lärmbelastungen im Bereich der Karlsruher Straße (B 10) und der Jöhlingerstraße (B 293). Die Bürger der Gemeinde Pfinztal kämpfen bereits seit einigen Jahren gegen die Lärm- und Geschwindigkeitsbelastung . So wurde im Jahr 2015 ein Lärmaktionsplan der Gemeinde Pfinztal vorgestellt, welcher sowohl am Tag als auch in der Nacht Überschreitungen der vorgeschriebenen dB-Grenzwerte feststellt. Die sich daraus ergebenen Fragen soll diese Kleine Anfrage klären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Juni 2017 Nr. 2-39.-B10OU/3 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist ihr der Lärmaktionsplan der Gemeinde Pfinztal bekannt? Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Pfinztal ist uns bekannt. Die in der Umsetzung betroffenen Landesbehörden wurden am Aufstellungsprozess des Lärmak - tionsplans 2013/2014 im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange beteiligt. Am 30. Juni 2015 wurde die abgestimmte aktuelle Fassung des Lärm - aktionsplans durch die Gemeinde beschlossen. Diese Fassung enthält vor allem straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Zwischenzeitlich konnten bereits einige Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umgesetzt werden (vgl. Frage 7). 2. Liegen ihr Dezibel (dB)-Werte über die Lautstärke an den befahrenen Straßen aus der Gemeinde Pfinztal, insbesondere in Berghausen im Bereich Karlsruher Straße (B 10) und in der Jöhlingerstraße (B 293), vor? Für die Straßen der Gemeinde Pfinztal wurden in den vergangenen Jahren mehrmals Untersuchungen der Lärmsituation durchgeführt, einerseits im Rahmen der Umgebungslärmkartierung des Landes, auf deren Ergebnissen auch die Lärmak - tionsplanung basiert und andererseits durch das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen diverser Projekte. Die letzte Berechnung 2015 ergab für Berghausen maximale Emissionspegel von 73,8 dB(A) am Tag und 66,5 dB(A) in der Nacht für die B 10 und von 73,3 dB(A) am Tag und 66,0 dB(A) in der Nacht für die B 293. In dieser Berechnung sind die nachträglich erfolgten Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbots über 12 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) noch nicht berücksichtigt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Fassadenpegel inzwischen deutlich geringer ausfallen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2064 3. Inwieweit liegen die dB-Werte ggf. über den vorgeschriebenen Grenzwerten? Auf der Grundlage des sogenannten Kooperationserlasses des damaligen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 23. März 2012 können straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen unabhängig vom Gebietstyp nach Baunutzungsverordnung und unter Berücksichtigung eines bereits vorhandenen Lärmschutzes , insbesondere ab 70 dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) und 60 dB(A) nachts (22 bis 6 Uhr) in Betracht kommen. Bauliche Lärmsanierungsmaßnahmen sind dagegen mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 25. Juni 2010 bereits ab 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht in allgemeinen und reinen Wohngebieten und ab 69 dB(A) am Tag und 59 dB(A) in der Nacht in Kern-, Dorf- und Mischgebieten möglich. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt dabei nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Straßen (RLS 90). Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der engen Bebauungssituation innerhalb der Ortsdurchfahrten von Pfinztal lagen die Fassadenpegel an den meisten Gebäuden entlang der Bundesstraßen ursprünglich deutlich über den Auslöse - werten der Lärmsanierung. Es wurden daher bereits in der Vergangenheit umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen ergriffen (vgl. Frage 7) und es sind für die Zukunft weitere Maßnahmen vorgesehen (vgl. Frage 8), um die Situation weiter zu verbessern. 4. Ist ihr bekannt, dass Schwerlastzüge mit bis zu 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGg.) trotz des Durchfahrverbots für Lkw ab 12 Tonnen zGg. die Bundesstraßen durchfahren? Mit verkehrsrechtlicher Anordnung wurden im April 2006 die Bundesstraßen 3, 10, 35, 293 und 294 großräumig innerhalb des Quadrates, das die A 5, A 6, A 8 und A 81 bilden, in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) für den Lkw-Durchgangsverkehr über 12 t zGG gesperrt, um Mautausweichverkehr zu vermeiden. Im Jahr 2015 wurde dieses Verbot auf den ganzen Tag ausgeweitet. Außerdem wurde die B 292 bei Östringen in das Verbot mit einbezogen. Der regionale Wirtschaftsverkehr und der Anliegerverkehr mit einem Ziel innerhalb der Verbotsstrecke sind von diesem Durchfahrtsverbot jedoch ausgenommen. Für die B 10 in Pfinztal besteht zwischen der Einmündung B 10/B 293 in Berghausen und Pfinztal-Kleinsteinbach seit 1981 ein Lkw-Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zGG. Der Anliegerverkehr ist hierbei bis Remchingen zugelassen. Das Polizeipräsidium Karlsruhe führt im Rahmen des personell Möglichen insbesondere im Bereich der Bundesstraßen 3, 292 und 294 regelmäßige Lkw-Kontrollen durch. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Anteil des berechtigten Lkw-Verkehrs (regionaler Wirtschaftsverkehr und Anliegerverkehr) hoch ist. Die Beanstandungsquoten sind recht unterschiedlich, bewegen sich aber meist im einstelligen Bereich. 5. Wie viele Geschwindigkeitsmessungen sind jeweils im Bereich der Karlsruher Straße und in der Brückstraße (Pfinzbrücke) im Jahr 2016 und bisher in 2017 durchgeführt worden? An den beiden Streckenabschnitten der B 10 und der B 293 in Berghausen wurden im Jahr 2016 insgesamt 30 mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Im Jahr 2017 fanden bisher 14 Kontrollen statt. 6. Inwieweit liegen ihr Informationen bzw. Berichte über regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der oben genannten Stellen vor? Die Beanstandungsquote liegt in der Karlsruher Straße insgesamt bei 3,12 % und in der Brückstraße bei 6,46 %. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2064 4 7. Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren bzw. das Geschwindigkeitsproblem vor Ort zu lösen? Bereits im Jahr 1997 hat die Gemeinde Pfinztal eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für die Jöhlinger Straße (B 293) beschafft. Die Anlage wird vom Landratsamt Karlsruhe betrieben. Die Beanstandungsquote in diesem Bereich liegt deutlich unter einem Prozent. Des Weiteren wurden im Bereich der Jöhlinger Straße mobile Verkehrsberuhigungselemente installiert, um so eine Geschwindigkeitsdämpfung zu erreichen. Darüber hinaus hält das Landratsamt Karls ruhe an den regelmäßigen mobilen Geschwindigkeitskontrollen in der Karlsruher Straße und Brückstraße bzw. Jöhlinger Straße fest. Zusätzlich wurde in den Jahren 2008 bis 2010 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ein groß angelegtes passives Lärmsanierungsprogramm für die Anwohnerinnen und Anwohnern der Bundesstraßen B 10 und B 293 in Berghausen durchgeführt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, an deren Wohngebäuden zum damaligen Zeitpunkt die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten waren , wurden schriftlich über die Möglichkeit informiert, vom Land einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Wohngebäuden zu erhalten. Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner Berghausens an diesem Programm war überdurchschnittlich gut. Insgesamt wurden Lärmschutzfenster, Schalldämmlüfter, Rollladenkasten- und Dachdämmungen im Wert von knapp einer Million Euro durch das Land übernommen. Etliche Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich damals nicht an dem Programm beteiligten, sowie Anliegerinnen und Anlieger der Bundes- und Landesstraßen in anderen Ortsteilen Pfinztals haben zwischenzeitlich ebenfalls Anträge auf einen solchen Zuschuss gestellt und bekommen diesen bei Vorliegen einer Grenzwertüberschreitung im Regelfall ebenfalls gewährt. Außerdem wurde bereits im Jahr 2006 in Pfinztal-Berghausen (B 10 und B 293) eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung (22 bis 6 Uhr) auf 30 km/h zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Straßenverkehrslärm angeordnet. Diese Beschränkung wurde im Jahr 2010 auf den ganzen Tag ausgeweitet. Auf Grundlage der gemeindlichen Lärmaktionsplanung wurden im Jahr 2015 ebenfalls Bereiche mit Tempo-30-Beschränkungen auf der B 10 in Söllingen und auf der B 10 und der L 563 in Kleinsteinbach umgesetzt. 8. Welche weiteren Maßnahmen plant sie ggf., um das Lärm- und Geschwindigkeitsproblem zu lösen? Die möglichen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sind zwischenzeitlich erschöpft . Ein generelles Lkw-Verbot lässt sich nicht realisieren, da dies zu Verkehrsverlagerungen in andere bewohnte Bereiche wie z. B. Weingarten und Bruchsal führen würde. Auch dort liegen schutzbedürftige Wohnbereiche vor, die schon heute ebenfalls verkehrlich stark belastet sind. Ansonsten zeigen die Geschwindigkeitskontrollen wie in Frage 6 und 7 aufgezeigt entsprechende Wirkung . Im Bedarfsplan 2016 des Bundes sind für den Ortsteil Berghausen je eine Orts - umgehung im Zuge der B 10 sowie der B 293 im vordringlichen Bedarf enthalten. Die Maßnahme B 293 Ortsumgehung Berghausen, die den westlichen Teil der B 10 sowie die jetzige Ortsdurchfahrt im Zuge der B 293 verkehrlich erheblich entlasten wird, befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung. Die Planung ist weit fortgeschritten und wurde kürzlich in einer öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Eine Realisierung dieser Umfahrung wird zu einer maßgeblichen Entspannung der Lärmsituation für die Bevölkerung in Berghausen führen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2064 9. Inwieweit plant sie, wirkungsvolle stationäre bzw. standortvariable Messeinrichtungen zu installieren? Das Landratsamt Karlsruhe hat ein Konzept zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und betreibt mit Ausnahme der Anlage in der Jöhlinger Straße grund - sätzlich keine stationären Überwachungsanlagen. Mit den mobilen Messungen, wo immer verkehrlich geboten und rechtlich und technisch möglich, wird die Durchsetzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen gezielt angegangen . Bei den mobilen Messungen müssen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit und an unterschiedlichen Standorten mit Kontrollen rechnen. Bei stationären Anlagen beschränkt sich die Akzeptanz letztlich nur sehr punktuell auf das nähere, sehr kleinräumige Umfeld der Überwachungsanlage selbst. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor