Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2078 16. 05. 2017 1Eingegangen: 16. 05. 2017 / Ausgegeben: 28. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Projekte und Maßnahmen wurden in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der VwV Integration gefördert? 2. Welche einzelnen sonstigen Maßnahmen oder Projekte im Integrationsbereich wurden vom Land Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 gefördert ? 3. Wer sind die Träger der Maßnahmen oder Projekte aus den Fragen 1 und 2 im Einzelnen? 4. Welche Beträge wurden für die Maßnahmen oder Projekte im Einzelnen ausbezahlt ? 5. Welche konkreten Inhalte haben die Maßnahmen oder Projekte im Einzelnen? 6. Wie wird die zweckmäßige Verwendung der Gelder überprüft? 7. Inwiefern findet eine Qualitätskontrolle statt? 8. Welche messbaren Erfolge konnten sie durch die Integrationsmaßnahmen bereits verzeichnen? 10. 05. 2017 Dr. Baum AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Nachfragen zur Drucksache 16/1855 „Integrationsprojekte“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2078 2 B e g r ü n d u n g Über die Kleine Anfrage 16/1855 „Integrationsprojekte“ gedachte die Fragestel - lerin, die einzelnen Maßnahmen zur Integration zu erfragen. Es ist unerlässlich, auch überprüfen zu können, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die erläuterten Ziele zu erreichen. Es ist anzunehmen, dass die baden-württembergische Landesregierung in der Lage ist, die Projekte und Maßnahmen zur Integration ebenso differenziert aufzulisten, wie die sächsische Landesregierung in der dortigen Drucksache 6/6913. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 30. Juni 2017 Nr. 41/0141.5/16/2078 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche einzelnen Projekte und Maßnahmen wurden in den Jahren 2016 und 2017 aufgrund der VwV Integration gefördert? 2. Welche einzelnen sonstigen Maßnahmen oder Projekte im Integrationsbereich wurden vom Land Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 gefördert ? 3. Wer sind die Träger der Maßnahmen oder Projekte aus den Fragen 1 und 2 im Einzelnen? 4. Welche Beträge wurden für die Maßnahmen oder Projekte im Einzelnen ausbezahlt ? 5. Welche konkreten Inhalte haben die Maßnahmen oder Projekte im Einzelnen? 6. Wie wird die zweckmäßige Verwendung der Gelder überprüft? 7. Inwiefern findet eine Qualitätskontrolle statt? 8. Welche messbaren Erfolge konnten sie durch die Integrationsmaßnahmen bereits verzeichnen? Im Folgenden werden zunächst die Frage 1 (Projekte und Maßnahmen aufgrund der VwV-Integration) und die Fragen 3 bis 8, soweit sie sich auf Frage 1 beziehen , teils zusammengefasst beantwortet. Zu 1., 3., 4. und 5.: In der Anlage 1* sind die einzelnen auf Grundlage der VwV-Integration geförderten Projekte und Maßnahmen, denen ein in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum Stichtag 31. Mai 2017 von der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank) erlassener Zuwendungsbescheid zugrunde liegt, mit ihren Trägern , Inhalten und den zwischen dem 1. Januar 2016 und dem Stichtag 31. Mai 2017 tatsächlich von der L-Bank ausgezahlten Beträgen aufgeführt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. * Die genannten Anlagen können beim Informationsdienst des Landtags eingesehen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2078 Zu 6. und 7.: Nach Abschnitt D Nr. 2.4 der VwV-Integration müssen die Träger und Akteure der Maßnahmen fachlich qualifiziert und zuverlässig sein. Die Maßnahmen in freier Trägerschaft müssen mit Ausnahme der Maßnahmen nach Abschnitt B Nr. 2.2.3 der VwV-Integration mit der Kommune abgestimmt werden. Die Abstimmung sowie die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit von Antragstellern müssen von der Kommune im Antrag bestätigt werden. Nach Abschnitt D Nr. 4.2 der VwV-Integration werden im Antrag und im Verwendungsnachweis Erfolgskriterien erfasst, anhand derer die Wirksamkeit der geförderten Maßnahme beurteilt werden kann. Bei der Durchführung sind die entsprechenden Daten zu erheben. Die Daten werden ausgewertet und können veröffentlicht werden. Nach Abschnitt D Nr. 6.1 der VwV-Integration ist die Verwendung der Zuwendung der L-Bank nachzuweisen. Bezüglich der Maßnahmen nach Abschnitt A Nr. 2.2.1 und 2.2.7 sind jährlich ein Nachweis der Beschäftigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) und ein Sachbericht über die geleistete Arbeit vorzulegen. Bezüglich der sonstigen Maßnahmen hat der Zuwendungsempfänger den Verwendungsnachweis nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids vorzulegen. Nach Abschnitt D Nr. 6.2 werden abweichend von den Regelungen in Nr. 1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kom - munale Körperschaften (ANBest-K) beziehungsweise der Allgemeinen Neben - bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 10 % der Fördersumme erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Nach Abschnitt D Nr. 6.3 ist für alle Maßnahmen in Abweichung von Nr. 7.1 AN- Best-K beziehungsweise Nr. 6.1 ANBest-P der Verwendungsnachweis bis zum 31. März des auf das letzte Förderjahr folgenden Jahres vorzulegen. Zwischenverwendungsnachweise sind jährlich bis zum 31. März des auf das Förderjahr folgenden Jahres vorzulegen. Die L-Bank überprüft im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises die Einhaltung der Förderbedingungen. Zu 8.: Eine Auswertung der nach Abschnitt D Nr. 4.2 der VwV-Integration zu erhebenden Daten liegt zurzeit noch nicht vor. Grundsätzlich ist jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass die Förderung kommunaler Strukturen – insbesondere die Förderung der Stellen von Integrationsbeauftragten im Rahmen der VwV-Integration – dazu beigetragen hat, dass sich die Kommunen ihrer Rolle als zentrale Akteure der Integrationsarbeit noch stärker bewusst sind und sich als feste Ansprechpartner vor Ort etabliert haben. Dadurch werden u. a. die Koordination der übrigen Akteure und ihrer Maßnahmen gefördert und die Entstehung von Doppelstrukturen sowie unnötige Kosten verhindert. Im Folgenden werden die Frage 2 (sonstige Maßnahmen oder Projekte im Integrationsbereich ) und die Fragen 3 bis 8, soweit sie sich auf Frage 2 beziehen, teils zusammengefasst beantwortet. Zu 2. bis 8.: Die Antworten der Ressorts sind wie folgt als Anlagen aufgeführt:* Ministerium für Finanzen (Anlage 2), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Anlage 3), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Anlage 4), Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Anlage 5), Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Anlage 6) und Ministerium der Justiz und für Europa (Anlage 7). Die Antwort für das Ministerium für Soziales und Integration findet sich in Anlage 8. Lucha Minister für Soziales und Integration _____________________________________ * Die genannten Anlagen können beim Informationsdienst des Landtags eingesehen werden.