Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2101 18. 05. 2017 1Eingegangen: 18. 05. 2017 / Ausgegeben: 06. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann, wo und in welcher Weise wurde das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung über die Erbringung forstlicher Dienstleistungen in der Zentralen Holzbereitstellung in den Jahren 2017 bis 2019 im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW“ (Aktenzeichen 8652.00-ZHB) bekannt gemacht? 2. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren, das in der Bekanntmachung selbst als offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung bezeichnet wird, national als „Öffentliche Ausschreibung“ bekannt gemacht? 3. Inwiefern sind Form und Inhalt der Bekanntmachung in diesem Fall mit § 37 der Vergabeverordnung und mit den Artikeln 50 und 51 der Richtlinie 2014/24/ EU vereinbar? 17. 05. 2017 Dr. Bullinger, Hoher FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Vergabepraxis im Referat 83 „Holzvermarktung, Zentrale Holzbereitstellung“ im Regierungspräsidium Tübingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2101 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Juni 2017 Nr. Z(54)-0141.5/161 F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann, wo und in welcher Weise wurde das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung über die Erbringung forstlicher Dienstleistungen in der Zentralen Holzbereitstellung in den Jahren 2017 bis 2019 im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW“ (Aktenzeichen 8652.00-ZHB) bekannt gemacht? Zu 1.: Die Auftragsbekanntmachung wurde am 20. März 2017 elektronisch beim Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht. Am 23. März 2017 wurde die Auftragsbekanntmachung im TED (tenders electronic daily) veröffentlicht . Die Bekanntmachungen erfolgte zeitgleich außerdem auf www.service-bw.de, www.bund.de und der Website des Regierungspräsidiums Tübingen. 2. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren, das in der Bekanntmachung selbst als offenes Verfahren nach § 15 der Vergabeverordnung bezeichnet wird, national als „Öffentliche Ausschreibung“ bekannt gemacht? Zu 2.: Die Vergabe wurde nicht national als öffentliche Ausschreibung, sondern europaweit als offenes Verfahren bekannt gemacht. 3. Inwiefern sind Form und Inhalt der Bekanntmachung in diesem Fall mit § 37 der Vergabeverordnung und mit den Artikeln 50 und 51 der Richtlinie 2014/24/ EU vereinbar? Zu 3.: ForstBW hat die Absicht, eine Rahmenvereinbarung abschließen zu wollen, durch eine Auftragsbekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Vergabeverordnung mitgeteilt (s. o.). Verwendet wurde dabei ein vom Supplement zum Amtsblatt der Euro - päischen Union online bereitgestelltes Standardformular. Die Vergabematerialien standen ab diesem Zeitpunkt kosten- und registrierungsfrei zum Download zur Verfügung. In Vertretung Puchan Ministerialdirektorin