Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2106 20. 05. 2017 1Eingegangen: 20. 05. 2017 / Ausgegeben: 06. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele angebliche oder tatsächliche afghanische Staatsbürger haben nach Erkenntnissen der Landesregierung in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 unter Angabe einer früheren Mitgliedschaft bei den islamistischen Taliban in Baden-Württemberg Asyl beantragt? 2. Wie viele angebliche oder tatsächliche pakistanische Staatsbürger haben nach Erkenntnissen der Landesregierung in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 unter Angabe einer früheren Mitgliedschaft bei den islamistischen Taliban in Baden-Württemberg Asyl beantragt? 10. 05. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g Wie einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 24. April 2017 zu entnehmen ist, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine vierstellige Zahl von Verdachtsfällen an die Sicherheitsbehörden gemeldet, in denen Asylbewerber sich einer Mitgliedschaft bei den Taliban bezichtigten – mutmaßlich, um einer Abschiebung zu entgehen, da ihnen in ihrer angeblichen oder tatsächlichen Heimat damit unter Umständen Folter droht. Diese Kleine Anfrage soll dazu beitragen, die entsprechenden Zahlen für Baden-Württemberg in Erfahrung zu bringen. Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration „Taliban-Trick“ bei Asylbewerbern in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2106 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Juni 2017 Nr. 4-1342.0/52 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele angebliche oder tatsächliche afghanische Staatsbürger haben nach Erkenntnissen der Landesregierung in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 unter Angabe einer früheren Mitgliedschaft bei den islamistischen Taliban in Baden-Württemberg Asyl beantragt? 2. Wie viele angebliche oder tatsächliche pakistanische Staatsbürger haben nach Erkenntnissen der Landesregierung in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 unter Angabe einer früheren Mitgliedschaft bei den islamistischen Taliban in Baden-Württemberg Asyl beantragt? Zu 1. und 2.: Das Asylverfahren unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auf eine Anfrage des Innenministeriums hat das BAMF einen Beitrag mangels parlamentarischer Kontrolle durch den Landtag von Baden-Württemberg abgelehnt. Eigene Erkenntnisse über den Asylgrund „Mitgliedschaft bei den Taliban“ hat die Landesregierung nicht. In Vertretung Jäger Staatssekretär