Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2113 22. 05. 2017 1Eingegangen: 22. 05. 2017 / Ausgegeben: 10. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie zum „German Institute on Radicalization and De-radicalization Studies“? 2. Inwieweit, thematisch und mit Blick auf die Grundlage der Beschäftigung als (Vollzeit-)Angestellter oder Beamter, arbeitet der Gründer und Direktor des Instituts , D. K., für die Landesregierung? 3. Welche Erkenntnisse, auch unter Angabe des Zeitpunkts des Erkenntnisgewinns und der Information der Ebene der Behördenleiter, Staatssekretäre, Minister und des Ministerpräsidenten, hat sie zu den Aktivitäten von D. K. im Bereich der Hilfe für Menschen in Krisengebieten? 4. Inwieweit, auch unter Angabe des Zeitpunkts des Erkenntnisgewinns und der die Erkenntnis gewinnenden Stelle, hat sie zum unter der Überschrift „Lauras Flucht“ in der Zeitschrift „Spiegel“ 21/2017 dargestellten Fall Erkenntnisse? 5. Welche Erkenntnisse hat sie zu Beratungen der Regierungen der USA, der Niederlande , Italiens, Kanada und Großbritanniens durch D. K.? 6. Inwieweit, auch unter Angabe des Zeitpunkts der Information und der informierten Stellen bis hin zur Ebene der Behördenleiter, Staatssekretäre, Minister und des Ministerpräsidenten, wird sie über Aktivitäten wie die in Beantwortung der Fragen 3, 4 und 5 dargestellten, von D. K. informiert? 7. Inwieweit unterstützt sie diese Aktivitäten? 8. Inwieweit hat sie mit Blick auf die Aktivitäten arbeits- oder dienstrechtliche Erlaubnisse, Vereinbarungen oder ähnliches getroffen? Kleine Anfrage der Abg. Nico Weinmann und Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung mit Blick auf Aktivitäten eines Mitarbeiters Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2113 2 9. Waren ihr die Aktivitäten von D. K. bereits vor der Begründung des Arbeitsbeziehungsweise Beamtenverhältnisses mit D. K. bekannt? 10. Wie wird sie mit Blick auf die Tätigkeiten von D. K. außerhalb des Arbeitsbeziehungsweise Dienstverhältnisses mit D. K. weiter verfahren? 22. 05. 2017 Weinmann, Dr. Goll FDP/DVP B e g r ü n d u n g Unter der Überschrift „Lauras Flucht“ berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe 21/2017 u. a. von Aktivitäten des für die Landesregierung tätigen D. K. Seine Tätigkeiten werfen Fragen zur Haltung der Landesregierung und zu ihrem Kenntnisstand auf. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 Nr. 3-1228.1/231/8 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat sie zum „German Institute on Radicalization and De-radicalization Studies“? Zu 1.: Beim German Institute on Radicalization and De-radicalization Studies (GIRDS) handelt es sich um ein ehrenamtliches Netzwerk von Wissenschaftlern und Praktikern aus dem Bereich der Extremismusprävention. 2. Inwieweit, thematisch und mit Blick auf die Grundlage der Beschäftigung als (Vollzeit-)Angestellter oder Beamter, arbeitet der Gründer und Direktor des Instituts, D. K., für die Landesregierung? Zu 2.: Herr K. ist seit Januar 2016 Tarifbeschäftigter des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Er ist als wissenschaftlicher Referent im Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerkes gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW) tätig. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2113 3. Welche Erkenntnisse, auch unter Angabe des Zeitpunkts des Erkenntnisgewinns und der Information der Ebene der Behördenleiter, Staatssekretäre, Minister und des Ministerpräsidenten, hat sie zu den Aktivitäten von K. im Bereich der Hilfe für Menschen in Krisengebieten? 4. Inwieweit, auch unter Angabe des Zeitpunkts des Erkenntnisgewinns und der die Erkenntnis gewinnenden Stelle, hat sie zum unter der Überschrift „Lauras Flucht“ in der Zeitschrift „Spiegel“ 21/2017 dargestellten Fall Erkenntnisse? Zu 3. und 4.: Herr K. wurde mit dem Tätigkeitsprofil eingestellt, dass er wissenschaftlich im Bereich der Extremismusprävention arbeitet. In seiner Freizeit unterstützt Herr K. ehrenamtlich Familien in diesem Themenfeld . Dazu hatte er in der Vergangenheit auch Selbsthilfegruppen initiiert bzw. aufgebaut. Durch die frühere Tätigkeit ergab sich der in Rede stehende Beratungsfall , der sich schon vor Einstellung von Herrn K. angebahnt hatte und zum Zeitpunkt seiner Einstellung noch aktiv war. Über diesen Umstand war die Geschäftsführung des KPEBW im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration informiert. So kam es zu ersten Kontakten mit Herrn K. im vorbezeichneten Beratungsfall bereits im November 2015 über ein Familienberatungsprogramm der niederländischen Regierung. Herr K. wurde damals gebeten, sich mit dem Vater von Laura H. (Herr H.) in Verbindung zu setzen. Herr H. beauftragte in Kenntnis der niederländischen Behörden einen durch Herrn K. vermittelten Dienstleister mit dem Abholen von Laura H. und ihren Kindern außerhalb des IS-Gebietes und sicherem Geleit zum niederländischen Konsulat in Erbil. Im Juli 2016 versuchte Laura H., mit ihren Kindern und ihrem Ehemann das IS-Gebiet aus Mosul zu verlassen. Am vereinbarten Treffpunkt erschien sie nicht. Kurdischen und niederländischen Medienberichten zufolge wurde sie durch kurdische Sicherheitskräfte aufgegriffen und zu ihrem Schutz in Gewahrsam genommen. Nach einem Bericht niederländischer Medien befindet sich ihr Ehemann in irakischer Haft. Laura H. und ihre beiden Kinder wurden nach vorliegenden Informationen Anfang August 2016 durch die niederländischen Behörden in die Niederlande zurückgeführt. Die Kinder sind seither in der Obhut von Herrn H. Laura H. selbst befindet sich in den Niederlanden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft im IS in Untersuchungshaft . Herr K. wurde zu den Abläufen im Rahmen internationaler Rechtshilfe durch die niederländische Polizei als Zeuge vernommen. Im Ergebnis wurden die Vorgesetzten von Herrn K. nach sicherer Rückkehr von Laura H. über diesen konkreten Vorgang bzw. die damit verbundenen Umstände informiert. 5. Welche Erkenntnisse hat sie zu Beratungen der Regierungen der USA, der Niederlande , Italiens, Kanada und Großbritanniens durch D. K.? Zu 5.: Herr K. arbeitet seit dem Jahr 2010 praktisch und wissenschaftlich in den Themenfeldern Radikalisierung und Deradikalisierung. Seine Expertise in diesem Bereich ist national und international nachgefragt. Dabei geht es beispielsweise um die Unterstützung beim Aufbau von Strukturen in der Extremismusprävention, die Ausbildung von Deradikalisierungsexperten oder die Erstellung von Gerichtsgutachten . Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten lag vor seiner Tätigkeit für das KPEBW bzw. ist zeitlich früher angelaufen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2113 4 6. Inwieweit, auch unter Angabe des Zeitpunkts der Information und der informierten Stellen bis hin zur Ebene der Behördenleiter, Staatssekretäre, Minister und des Ministerpräsidenten, wird sie über Aktivitäten wie die in Beantwortung der Fragen 3, 4 und 5 dargestellten, von D. K. informiert? Zu 6.: Diesbezüglich wird im Sachzusammenhang auf die Ausführungen zu den Fragen 3. bis 5. verwiesen. Über die allgemeinen wissenschaftlichen Aktivitäten und Beratungsleistungen waren die Geschäftsführung des KPEBW und die für Herrn K. zuständige Referatsleitung in Grundzügen informiert. 7. Inwieweit unterstützt sie diese Aktivitäten? Zu 7.: Herr K. hat bei der in Frage stehenden Operation zur Rettung von Laura H. weder im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden- Württemberg gehandelt noch kam es in diesem Zusammenhang zu irgendeiner Form von Unterstützung. Herr K. war ausschließlich als Privatperson außerhalb seiner Dienstzeit aktiv. Ob und inwieweit andere Regierungen beim Aufbau von Strukturen in der Extremismusprävention unterstützt werden, wird im Einzelfall sorgfältig abgewogen. Dies gilt auch für alle anderen privaten wissenschaftlichen Tätigkeiten im Nebenamt oder in der Freizeit. 8. Inwieweit hat sie mit Blick auf die Aktivitäten arbeits- oder dienstrechtliche Erlaubnisse, Vereinbarungen oder ähnliches getroffen? Zu 8.: Gemäß den nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen für Beschäftigte sind Nebentätigkeiten nur dann anzeigepflichtig, wenn es sich um eine entgeltliche Tätigkeit handelt. Die unentgeltliche Nebentätigkeit von Herrn K. für das GIRDS ist nicht anzeigepflichtig. Auslandsaufenthalte für das GIRDS erfolgten regelmäßig in dessen Urlaub. 9. Waren ihr die Aktivitäten von K. bereits vor der Begründung des Arbeits- beziehungsweise Beamtenverhältnisses mit D. K. bekannt? Zu 9.: Auf die obigen Ausführungen wird verwiesen. 10. Wie wird sie mit Blick auf die Tätigkeiten von K. außerhalb des Arbeits- beziehungsweise Dienstverhältnisses mit D. K. weiter verfahren? Zu 10.: Das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis wird weitergeführt. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor