Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2123 24. 05. 2017 1Eingegangen: 24. 05. 2017 / Ausgegeben: 25. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 im Bereich Stuttgart Richtung Singen bzw. Singen Richtung Stuttgart gab es bis 2011 Tempobeschränkungen? 2. Auf welchen Teilabschnitten dieser Strecke wurden in den letzten beiden Jahren Tempolimits eingeführt? 3. Aus welchen Gründen wurden diese Tempolimits eingeführt und mit welcher Geltungsdauer? 4. Aus welchen Gründen wurde der ursprünglich geplante Modellversuch abgesagt ? 5. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 wurden Tempobeschränkungen aufgrund von Baustellen, schadhaftem Fahrbahnbelag oder schadhafter Fahrbahnmarkierung errichtet? 6. Aus welchen Gründen wurden Tempobeschränkungen, abgesehen von Baustellen oder Straßenschäden, auf Teilabschnitten der A 81 errichtet? 7. Aus welchen Gründen wurden auf der A 81 von Bad Dürrheim Richtung Singen jeweils zwei mehrere Kilometer lange 120 km/h-Zonen errichtet? 8. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 sind weitere Tempobeschränkungen geplant und aus welchen Gründen? 24. 05. 2017 Keck FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Tempolimit auf der Autobahn (A) 81 Stuttgart−Singen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2123 2 B e g r ü n d u n g Auf der A 81 von Bad Dürrheim Richtung Süden sind jeweils zwei mehrere Kilometer lange 120 km/h-Zonen eingerichtet. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen Hintergründe , Dauer und Auswirkungen der Maßnahme sowie ganz allgemein die Tempobeschränkungen auf Streckenabschnitten der A 81 von Stuttgart Richtung Singen bzw. Singen Richtung Stuttgart hinterfragt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 6. Juli 2017 Nr. 4-3851.5-07/791 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 im Bereich Stuttgart Richtung Singen bzw. Singen Richtung Stuttgart gab es bis 2011 Tempobeschränkungen? Regierungsbezirk Stuttgart: Bis zum Jahr 2011 bestanden auf der A 81 im Regierungsbezirk Stuttgart Geschwindigkeitsbeschränkungen wie folgt: In Fahrtrichtung Stuttgart: – Tempo 120 km/h von km 609,650 bis km 609,400, ca. 0,25 km (vor Schönbuchtunnel ), – Tempo 100 km/h von km 609,400 bis km 606,025, ca. 3 km (Schönbuchtunnel), – Tempo 120 km/h von km 606,025 bis km 604,000, ca. 2 km (nach Schönbuchtunnel bis Gärtringen), – Tempo 100 km/h von km 598,015 bis km 588,000, ca. 10 km (Böblingen/Hulb bis Stuttgart). In Fahrtrichtung Singen: – Tempo 100 km/h von km 588,000 bis km 597,635, ca. 10 km (Stuttgart bis Böblingen/Hulb), – Tempo 120 km/h von km 603,81 bis km 606,600, ca. 3 km (Gärtringen bis vor Schönbuchtunnel), – Tempo 100 km/h von km 606,600 bis km 608,600, ca. 2 km (vor/im/kurz nach Schönbuchtunnel). Die genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten bis heute weiter. Regierungsbezirk Tübingen: Auf den zum Regierungsbezirk Tübingen gehörenden zwei ca. 4 und 8 km langen Autobahnabschnitten bei Rottenburg-Ergenzingen und Rottenburg-Hailfingen wurden keine Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 2011 angeordnet. Regierungsbezirk Karlsruhe: Auf dem zum Regierungsbezirk Karlsruhe gehörenden Streckenabschnitt von ca. 12 km Länge zwischen den Autobahnanschlussstellen Rottenburg und Empfingen wurden keine Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 2011 angeordnet. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2123 Regierungsbezirk Freiburg: Es besteht seit 2010 eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe von km 708 bis km 709,5 in Fahrtrichtung Singen. Ansonsten wurden zeitlich befristet und in verschiedenen Teilabschnitten in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Fahrbahnschäden bzw. Fahrbahndeckenerneuerungen eingerichtet . 2. Auf welchen Teilabschnitten dieser Strecke wurden in den letzten beiden Jahren Tempolimits eingeführt? Regierungsbezirk Stuttgart: Seit Mitte 2014 besteht in Fahrtrichtung Stuttgart von km 604,000 (Gärtringen) bis km 598,015 (Böblingen/Hulb) und in Fahrtrichtung Singen von km 597,635 (Böblingen/Hulb) bis km 606,600 (vor Schönbuchtunnel) je eine weitere Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 120 km/h. Regierungsbezirk Freiburg: In Fahrtrichtung Singen besteht von km 694,200 bis km 694,400 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h; von km 694,400 bis km 699,200 auf 80 km/h, jeweils mit Zusatzzeichen „bei Nässe“. 3. Aus welchen Gründen wurden diese Tempolimits eingeführt und mit welcher Geltungsdauer? Regierungsbezirk Stuttgart: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in beiden Fahrtrichtungen nahezu gleich. Anordnungsgründe waren: – Streckenabschnitt Stuttgart–Böblingen bzw. Böblingen–Stuttgart: Verstetigung des Verkehrsflusses bei hoher Verkehrsdichte; Strecke nicht ausgebaut (keine Standstreifen); Fahrstreifenreduzierung von drei auf zwei Richtungsfahrstreifen in Fahrtrichtung Stuttgart ab Hulb, in Fahrtrichtung Singen ab Böblingen-Ost. – Streckenabschnitt Böblingen/Hulb–Gärtringen bzw. Gärtringen–Böb lingen/ Hulb: Ende 2012 wurde dieser Autobahnabschnitt in jeder Fahrtrichtung von zwei auf drei Richtungsfahrstreifen erweitert. Dies führte zu einer signifikanten Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit und dadurch zu einer erheblichen Steigerung der Unfallzahlen (Auffahren auf Stauenden). – Streckenabschnitt Gärtringen–Schönbuchtunnel bzw. Schönbuchtunnel–Gärt - ringen: Durchfahrt durch Schönbuchtunnel. In Fahrtrichtung Stuttgart Linksausfahrt in Richtung Gärtringen. Die Geltungsdauer der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen ist zeitlich nicht beschränkt. Regierungsbezirk Freiburg: Die Anordnung von km 694,200 bis km 699,200 ist unbefristet und erfolgte aus Verkehrssicherheitsgründen. Bei starkem Regen ereigneten sich hier immer wieder schwere Verkehrsunfälle aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2123 4 4. Aus welchen Gründen wurde der ursprünglich geplante Modellversuch abgesagt ? Mit der probeweisen Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h sollte die Wirkung auf das Unfallgeschehen, das Verkehrsverhalten und die Verkehrsabläufe in einem mehrjährigen, wissenschaftlich begleiteten Pilot - versuch auf der A 96 zwischen Achberg und Aitrach und auf der A 81 zwischen Hegau und Bad Dürrheim erforscht werden. Die letzten umfassenden Erkennt - nisse zu den Wirkungen von Verkehrsbeschränkungen gehen zurück auf Unter - suchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 1984 und auf Un - tersuchungen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1991/1992. Diese Untersuchungsergebnisse sind für heutige Entscheidungen nicht mehr belastbar. Anhand der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollte mit dem Bund und den anderen Bundesländern gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Anpassung der straßenverkehrsrechtlichen Regelwerke beraten werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf die alleinige Zuständigkeit des Bundes im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes verwiesen und das Ministerium für Verkehr darum gebeten, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. 5. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 wurden Tempobeschränkungen aufgrund von Baustellen, schadhaftem Fahrbahnbelag oder schadhafter Fahrbahnmarkierung errichtet? Regierungsbezirk Stuttgart: Baustellenbedingt wurden in der Vergangenheit temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet, die im Einzelnen nicht verifiziert wurden. Regierungsbezirk Tübingen: In den Jahren 2007, 2009, 2010 und 2014 wurden zwischen km 624 und km 621 Fahrbahnschäden oder Aquaplaning-Gefahr festgestellt. Deshalb wurden jeweils als Sofortmaßnahme temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 100 km/h bzw. 80 km/h für die kurze Zeit bis zur Sanierung angeordnet. Regierungsbezirk Karlsruhe: Der im Zuständigkeitsbereich der Höheren Straßenbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe liegende Streckenabschnitt wird bauseits von der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Freiburg betreut. Nach dortiger Auskunft wurden folgende Baumaßnahmen mit temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen durchgeführt: – Erneuerung der Fahrbahndecke der Neckartalbrücke Weitingen zwischen km 629,270 und km 630,200 in beide Fahrtrichtungen vom 20. August 2007 bis 25. September 2007 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, – Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen km 621,600 und km 629,270 in Fahrt richtung Stuttgart vom 8. September 2008 bis 3. November 2008 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, – Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen km 621,600 und km 629,270 in Fahrt richtung Singen vom 15. Juni 2009 bis 03. August 2009 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, – Sanierungs- und Korrosionsschutzmaßnahmen an der Neckartalbrücke Weitingen zwischen km 629,270 und km 630,170 in beide Fahrtrichtungen vom 9. September 2009 bis 14. August 2013 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, – Sanierung des Fahrbahnübergangs am Widerlager der Neckartalbrücke Weitingen zwischen km 628,895 und km 629,639 in beide Fahrtrichtungen vom 23. Mai 2016 bis 14. Oktober 2016 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2123 – Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich der Anschlussstelle Horb in beiden Fahrtrichtungen zwischen km 631,900 und km 632,500 vom 14. Juni 2016 bis 22. Juli 2016 mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h. Regierungsbezirk Freiburg: – Infolge festgestellter Setzungen und Oberflächenverformungen am Fahrbahnrand der A 81 in Fahrtrichtung Singen kurz vor der Autobahnanschlussstelle Oberndorf musste am 24. Februar 2015 aus Sicherheitsgründen der rechte Richtungsfahrstreifen der Autobahn auf eine Länge von ca. 300 m gesperrt werden. Wegen der Sanierung waren Verkehrsbeschränkungen in beiden Fahrt - richtungen der A 81 erforderlich. – Im Bereich zwischen den Autobahnanschlussstellen Oberndorf und Rottweil, von Betriebs-km 656,770 bis 655,500 in Fahrtrichtung Stuttgart und von Betriebs -km 655,550 bis 655,500 sowie von Betriebs-km 659,550 bis 659,800 in Fahrtrichtung Singen mussten wegen erheblicher Setzungsstellen der Standstreifen bzw. der Mittelstreifen zeitweilig gesperrt und die Geschwindigkeit entsprechend beschränkt werden. – In der Zeit vom 22. Mai 2017 bis 21. Juli 2017 wird zwischen den Autobahn - anschlussstellen Sulz und Oberndorf die Sicherung der Fahrbahndecke zur Überdeckung einer Doline durchgeführt und eine Fahrbahndeckenerneuerung in den Abschnitten zwischen km 649,360 und 649,510 sowie 648,800 bis 650,000 vorgenommen. Dabei wird die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt . – Seit dem 31. Januar 2017 ist eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h aufgrund von starken Frostschäden in Bereichen zwischen Bad Dürrheim und Villingen-Schwenningen sowie im weiteren Verlauf bis Rottweil angeordnet. 6. Aus welchen Gründen wurden Tempobeschränkungen, abgesehen von Baustellen oder Straßenschäden, auf Teilabschnitten der A 81 errichtet? Die angeordneten Verkehrsbeschränkungen erfolgten aus Sicherheitsgründen. Im Einzelnen sind teilweise fehlende Standstreifen auf nicht ausgebauten Streckenabschnitten sowie Unfallhäufungen infolge hoher Verkehrsstärken und dicht aufeinander folgenden Zu- und Abfahrten und Unfallhäufungen durch Aquaplaning bei nasser Fahrbahn zu nennen. 7. Aus welchen Gründen wurden auf der A 81 von Bad Dürrheim Richtung Singen jeweils zwei mehrere Kilometer lange 120 km/h-Zonen errichtet? Die Verkehrsbeschränkungen im angesprochenen Bereich südlich des Autobahnkreuzes Bad Dürrheim in Fahrtrichtung Singen erfolgten aufgrund der teilweise schadhaften Betonschutzwände im Mittelstreifen, welche im April 2017 ausgetauscht wurden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde nach Bauende wieder aufgehoben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2123 6 8. Auf welchen Teilabschnitten der A 81 sind weitere Tempobeschränkungen geplant und aus welchen Gründen? Im Regierungsbezirk Freiburg sind auf Teilabschnitten der A 81 Baumaßnahmen zur Straßenerhaltung (Fahrbahndeckenerneuerung) in der Vorbereitungs- und Planungsphase . Bezüglich des zeitlichen Ablaufes und der erforderlichen Verkehrsbeschränkungen können derzeit noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h aus Sicherheitsgründen auf der A 81 im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahndreieck Bad Dürrheim und dem Autobahnkreuz Hegau zur Unterbindung der dort stattfindenden Rennen wird derzeit innerhalb der Landesregierung beraten. Hermann Minister für Verkehr