Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2138 29. 05. 2017 1Eingegangen: 29. 05. 2017 / Ausgegeben: 10. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit trifft es zu, dass etwa 200 landwirtschaftliche Betriebe Anfang Mai 2017 noch nicht ihre Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 erhalten hatten? 2. Wenn dies zutrifft, was sind die Gründe für diese abermalige Verzögerung? 3. Bis wann erwartet sie den Abschluss der Auszahlungen für das Antragsjahr 2016? 4. In welchen Etappen wurden die Auszahlungen insgesamt für das Antragsjahr 2016 seit Mitte Dezember 2016 angewiesen (chronologische Darstellung in Tabellenform)? 5. Wie hat sich bis zur Antragsfrist des Gemeinsamen Antrags am 15. Mai 2017 der Antragseingang für das laufende Antragsjahr gestaltet? 6. Was tut sie im Sinne ihrer Versprechungen aus dem vermeintlichen „Zehn- Punkte-Plan“ vom sogenannten „Weinsberger Milchgipfel“ im Juni 2016 für die angeblich „verlässliche termingerechte Auszahlung“ der Fördermittel in diesem Jahr? 29. 05. 2017 Dr. Bullinger, Hoher FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Auszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2138 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Juni 2017 Nr. Z(25)-0141.5/163F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit trifft es zu, dass etwa 200 landwirtschaftliche Betriebe Anfang Mai 2017 noch nicht ihre Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016 erhalten hatten? 2. Wenn dies zutrifft, was sind die Gründe für diese abermalige Verzögerung? Zu 1. und 2.: Es ist zutreffend, dass Anfang Mai rund 200 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet waren. Allerdings sind hierbei auch Anträge enthalten, die aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abgelehnt werden müssen oder die von den Antragstellenden zurückgezogen wurden. Es handelt sich somit nicht nur um Fälle mit ausstehenden Zahlungen. Zum Stand 14. Juni 2017 waren noch 57 Anträge auf Direktzahlungen offen, wovon ebenfalls ein Teil nach den erfolgten Prüfungen zur Ablehnung kommt. Der größte Teil der offenen Auszahlungsfälle ist bereits bewilligt bzw. steht zur Auszahlung an. Die EU-Vorgaben zu Auszahlungen der Direktzahlungen sehen einen zeitlichen Korridor von Dezember 2016 bis Ende Juni 2017 vor. Der größte Teil der Zahlungen erfolgte bereits Ende 2016. Alle Auszahlungen befinden sich somit innerhalb des rechtlichen Rahmens. Bei rund 44.600 Anträgen ist ein kleiner Rest an schwierigen und besonders komplizierten Fällen mit Verzögerungen nicht auszuschließen. Die Gründe für die Verzögerungen bei noch offenen Fällen sind vielfältig. Zu nennen wären hier z. B.: Hohe Fehlerzahl bei Flächenangaben im Einzelantrag und somit aufwendige Fehlerbearbeitung in den Anträgen; langwieriger Klärungsbedarf bei Einzelflächen in anderen Bundesländern; fehlende Unterlagen oder Rückmeldungen von Antragstellern; Zurückstellung der Bearbeitung eindeutig zeitunkritischer Ablehnungsfälle ; Sonderfallkonstellationen in der grafischen Beantragung, die aufwendige IT-Korrekturen erfordern. 3. Bis wann erwartet sie den Abschluss der Auszahlungen für das Antragsjahr 2016? Zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass die Auszahlungen (bzw. Ablehnungen) für das Antragsjahr 2016, bis Ende Juni 2017 abgeschlossen sein werden. 4. In welchen Etappen wurden die Auszahlungen insgesamt für das Antragsjahr 2016 seit Mitte Dezember 2016 angewiesen (chronologische Darstellung in Tabellenform)? Zu 4.: Nachfolgende Tabelle enthält die Bewilligungstermine für die Direktzahlungsanträge bei den unteren Landwirtschaftsbehörden für das Antragsjahr 2016. Durch die enge Terminfolge konnten die jeweils von den unteren Landwirtschaftsbehörden abschließend bearbeiteten Anträge schnell einer Auszahlung über die Bundeskasse zugeführt werden. I. d. R. erfolgen etwa in einwöchigem Abstand die Auszahlungen durch die Bundeskasse . Die erste Auszahlung erfolgte nach Weihnachten, vor dem Jahreswechsel. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2138 5. Wie hat sich bis zur Antragsfrist des Gemeinsamen Antrags am 15. Mai 2017 der Antragseingang für das laufende Antragsjahr gestaltet? Zu 5.: Die Antragstellung für das Gemeinsame Antragsverfahren 2017 mit dem elektronischen Antragsverfahren FIONA wurde am Montag, den 6. März 2017, eröffnet. Die Beantragung verlief kontinuierlich ohne besondere Störungen. Nach Ostern hatten bereits rund 50 Prozent der Antragstellenden ihre Anträge in FIONA bearbeitet und abgeschlossen. Die Rückmeldungen von den Anwendern waren insgesamt positiv. Nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Abschlusszahlen und somit den Antragseingang während der Antragsphase. %HZLOOLJXQJVWHUPLQH IU 'LUHNW]DKOXQJHQ $QWUDJVMDKU GXUFK XQWHUH /DQGZLUWVFKDIWVEHK|UGHQ 'DWXP ± 'H]HPEHU -DQXDU -DQXDU )HEUXDU )HEUXDU )HEUXDU )HEUXDU )HEUXDU 0lU] 0lU] 0lU] 0lU] $SULO $SULO $SULO 0DL 0DL -XQL Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2138 4 Tabelle: Verlauf des Antragseingangs beim Gemeinsamen Antrag 2017 in FIONA 6. Was tut sie im Sinne ihrer Versprechungen aus dem vermeintlichen „Zehn- Punkte-Plan“ vom sogenannten „Weinsberger Milchgipfel“ im Juni 2016 für die angeblich „verlässliche termingerechte Auszahlung“ der Fördermittel in diesem Jahr? Zu 6.: Das Jahr 2016 war aufgrund der erheblichen Nacharbeiten aus der GAP-Reform 2015 und der Entscheidung der letzten Landesregierung zur Einführung der grafischen Antragstellung erst in 2016 mit allen damit verbundenen IT-Entwicklungen sowie der Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Verwaltungsebenen ein Ausnahmejahr. Die EDV-Programme sind inzwischen installiert und weiter verbessert worden, sodass man in 2017 hierauf aufbauen kann. Im Jahr 2017 stehen keine großen Neuerungen an, sodass mit Routine und mit den inzwischen ausgereifteren Werkzeugen gearbeitet werden kann. Der erste Schritt für die Zielerreichung war die gut verlaufene Antragstellung. Die Analyse der letztjährigen Situation hat ergeben, dass zur Erhöhung der Sicherheit der Auszahlungstermine in die IT-Verfahren und deren Entwicklung mehr Geld investiert werden muss und zusätzliches qualifiziertes Personal benötigt wird. An diesen Themen wird an mehreren Stellen bereits gearbeitet. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 'DWXP ),21$ $QWUDJVDEVFKOVVH 0lU] 0lU] $SULO 0DL 0DL