Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2140 29. 05. 2017 1Eingegangen: 29. 05. 2017 / Ausgegeben: 02. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwiefern können Studierende der baden-württembergischen Hochschulen auf Prüfungsanmeldung und -abmeldung, Notenübersicht, Semesterrückmeldung, Nachweise und Bescheinigungen online zugreifen? 2. Wie groß sind dabei die Unterschiede zwischen den Hochschulen und sind auch Unterschiede bei den jeweiligen Fakultäten und Instituten vorhanden? 3. Gab es bisher Rahmenvorgaben von Seiten des Landes bezüglich der Prüfungsund Studiumsverwaltung der Hochschulen? 4. Wie bewertet sie die Notwendigkeit der Digitalisierung der Prüfungs- und Studiumsverwaltung , um Bürokratie und Sprechstundenbesuche zu ersetzen und eine effizientere Organisation zu erreichen? 5. Inwiefern könnte eine Onlineverwaltung nach gemeinsamen Rahmenvorgaben die Mobilität von Studierenden erhöhen, indem sie die Organisation von Stu - dienfachwechseln und Auslandssemestern erleichtert? 6. Wie beurteilt sie das aktuelle Prüfungs- und Studiumsmanagement der Universitäten hinsichtlich digitaler Angebote, Einheitlichkeit und Effizienz? 7. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, über die Formulierung von Rahmenvorgaben den Digitalisierungsprozess zu fördern, zu beschleunigen und das diesbezügliche Digitalisierungsniveau zu vereinheitlichen? 8. Gibt es ein Konzept oder einen Zeitplan, nach welchem sie die umfassende Digitalisierung der universitären Verwaltung im Allgemeinen und der Studierendenangelegenheiten im Besonderen umsetzen will? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Timm Kern und Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Prüfungs- und Studiumsmanagement der Hochschulen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2140 2 9. Sind Initiativen geplant, in denen Vorgaben oder Vorschläge formuliert werden , um die Prüfungsangelegenheiten für Studierende über ein Onlinesystem digitaler und einfacher zu gestalten? 10. Falls ja, gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Realisierung? 29. 05. 2017 Dr. Timm Kern, Weinmann FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 19. Juli 2017 Nr. 23-7812.0/1/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern können Studierende der baden-württembergischen Hochschulen auf Prüfungsanmeldung und -abmeldung, Notenübersicht, Semesterrückmeldung, Nachweise und Bescheinigungen online zugreifen? An den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes können Studierende auf die genannten Funktionen in vollem Umfang bzw. weitestgehend online zugreifen. Gleiches gilt für die Pädagogischen Hochschulen mit wenigen Ausnahmen im Prüfungsbereich. An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erfolgt die Prüfungsanmeldung im Masterbereich und die Noteneinsicht online, eine Semesterrückmeldung gibt es nicht; derzeit arbeitet die DHBW an der technischen Umsetzung zum Download von Nachweisen und Bescheinigungen . An den Kunst- und Musikhochschulen gibt es – mit Ausnahmen an den Musikhochschulen Freiburg und Karlsruhe bei der Semesterrückmeldung, Nachweisen und Bescheinigungen – derzeit noch keine Online-Funktionen. 2. Wie groß sind dabei die Unterschiede zwischen den Hochschulen und sind auch Unterschiede bei den jeweiligen Fakultäten und Instituten vorhanden? Im Rahmen der vorhandenen und geplanten Campus-Management-Systeme sowie im Fall der nicht-universitäten Hochschulen sind durch die Bündelung der Campus -Management-Anwendungen im Hochschule-Service-Zentrum in Reutlingen die Unterschiede zwischen den Hochschulen begrenzt. Dabei sind die Unterschiede zwischen den jeweiligen Fakultäten und Instituten nicht größer als zwischen den Hochschulen. 3. Gab es bisher Rahmenvorgaben von Seiten des Landes bezüglich der Prüfungsund Studiumsverwaltung der Hochschulen? Allgemeine Rahmenvorgaben zu Studium und Prüfungen sind in den §§ 29 ff. des Landeshochschulgesetzes festgelegt. Rahmenvorgaben zur Digitalisierung der Prüfungs- und Studiumsverwaltung gibt es nicht. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2140 4. Wie bewertet sie die Notwendigkeit der Digitalisierung der Prüfungs- und Studiumsverwaltung , um Bürokratie und Sprechstundenbesuche zu ersetzen und eine effizientere Organisation zu erreichen? Die weitere Digitalisierung der Verwaltung von Studium und Prüfungen ist an allen Hochschulen des Landes von großer Bedeutung. Daher werden im Zuge der Weiterentwicklung bzw. Einführung der Campus-Management-Systeme alle Online-Angebote kontinuierlich verbessert. Ziel ist es, alle Stationen eines „Student Life Cycle“ online zu begleiten, um für Studierende und für die Hochschulen die Effizienz der Verwaltungsverfahren zu steigern. An allen Hochschulen bleiben allerdings Sprechstunden und individuelle Beratung erwünscht und werden als unerlässlich angesehen. 5. Inwiefern könnte eine Onlineverwaltung nach gemeinsamen Rahmenvorgaben die Mobilität von Studierenden erhöhen, indem sie die Organisation von Stu - dienfachwechseln und Auslandssemestern erleichtert? Onlineverwaltung im Sinne von internet-basierten Zugriffsmöglichkeiten auf Status , Anmeldungen, Bescheinigungen etc. ist bereits vielfach Praxis. Die Überprüfung und die Anrechnung von Leistungen erfordern allerdings unabhängig von der technischen Gestaltung Bewertungen. Die Erhöhung der Mobilität kann auch nach Auffassung der Hochschulen weniger durch ein flexibles Online-Angebot als vielmehr durch allgemeine Studien- und Beratungsbedingungen und Kooperationen der Hochschulen mit ausländischen Hochschulen erhöht werden. In vielen Fällen werden von ausländischen Hochschulen Originaldokumente verlangt. Hier wären staatenübergreifende Verifikationsverfahren erforderlich. 6. Wie beurteilt sie das aktuelle Prüfungs- und Studiumsmanagement der Universitäten hinsichtlich digitaler Angebote, Einheitlichkeit und Effizienz? Das aktuelle Prüfungs- und Studiumsmanagement der Universitäten ist bereits weitgehend digitalisiert. Einheitlichkeit und Effizienz der digitalen Angebote aller Hochschulen werden davon beeinflusst, dass die Angebote aller Software-Unternehmen ca. 90 % der Anforderungen der Hochschulen abdecken. Für den Rest, der zum Teil auch hochschulspezifisch ist, sind Anpassungen durch die Softwarelieferanten erforderlich, die oft aufwändig sind. 7. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, über die Formulierung von Rahmenvorgaben den Digitalisierungsprozess zu fördern, zu beschleunigen und das diesbezügliche Digitalisierungsniveau zu vereinheitlichen? Die Bemühungen der Hochschulen, moderne Managementsysteme – auch im Prüfungs - und Studierendenmanagement – einzuführen, werden durch das Wissenschaftsministerium nachdrücklich unterstützt. Dies gilt auch für Kooperationen zwischen Hochschulen und hochschulartenübergreifend zur digitalisierten Unterstützung von Aufgaben in der Hochschulverwaltung (z. B. bei Raumplanungen, Akademischen Auslandsämtern etc.). Das Wissenschaftsministerium hält im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes hochschulübergreifende Strategiekonzepte für wichtig und zielführend. Bei den nicht-universitären Hochschulen stellt die Bündelung der Campus-Management -Anwendungen im Hochschul-Service-Zentrum in Reutlingen einen geeigneten Ansatz zur Vereinheitlichung des Digitalisierungsniveaus dar. Das gilt auch für die Organisation von Änderungsprozessen bei der Einführung neuer Softwaregenerationen . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2140 4 8. Gibt es ein Konzept oder einen Zeitplan, nach welchem sie die umfassende Digitalisierung der universitären Verwaltung im Allgemeinen und der Studierendenangelegenheiten im Besonderen umsetzen will? 9. Sind Initiativen geplant, in denen Vorgaben oder Vorschläge formuliert werden , um die Prüfungsangelegenheiten für Studierende über ein Onlinesystem digitaler und einfacher zu gestalten? 10. Falls ja, gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Realisierung? Aus Sicht des Landes umfasst die Digitalisierung der Hochschulen neben der Verwaltung auch die Bereiche Forschung und Lehre. Sie wird einen wichtigen Schwerpunkt in der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung bilden. Im Bereich der universitären Verwaltung existieren aufbauend auf den Ergebnissen des bwCMS-Projektes der neun Landesuniversitäten Überlegungen der Universitäten zu gemeinsamen, kooperativen Strukturen, die noch weiterer Konkretisierung bedürfen . Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst