Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2147 23. 06. 2017 1Eingegangen: 23. 06. 2017 / Ausgegeben: 03. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie dahingehende Erkenntnisse, wie viele hauptamtlich bei einem Print - medium angestellte Redakteure und Reporter auf Listen von vom Verfassungsschutz beobachteten, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen als Mitglied/Unterstützer geführt werden? 2. Wie viele hauptamtlich bei einem Printmedium angestellte Redakteure und Reporter wurden nachgewiesenermaßen bei Demonstrationen von vom Verfassungsschutz beobachteten, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen nicht im Rahmen ihrer Pressetätigkeit, sondern als erkennbarer Unterstützer besagter Gruppierungen, bei der Polizei aktenkundig (Aufnahme der Personalien)? 3. Wie viele hauptamtlich bei einem Printmedium angestellte Redakteure und Reporter haben im Zuge von Demonstrationen von vom Verfassungsschutz beobachteten , dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen , welche zu einer Verurteilung in Form von Strafzahlungen o. ä. geführt haben? 4. Hat sie dahingehende Kenntnis, wie viele offenlegungspflichtige Spenden von hauptamtlich bei einem Printmedium angestellten Redakteuren und Reportern an vom Verfassungsschutz beobachtete, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnende Gruppierungen getätigt worden sind? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kontakte von Zeitungsredakteuren zur von vom Verfassungsschutz beobachteten gewaltbereiten linken Szene und anderer linker Gruppierungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2147 2 5. Hat sie dahingehende Kenntnis, wie viele offenlegungspflichtige Spenden von in Baden-Württemberg ansässigen Zeitungsverlagen an vom Verfassungsschutz beobachtete, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnende Gruppierungen getätigt worden sind? 23. 06. 2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g Es ist vermehrt zu beobachten, dass teilweise Redakteure von Printmedien eine gewisse Sympathie für die Antifa und andere linke Gruppierungen hegen. In diversen Berichten und Äußerungen eines Teils der bei Printmedien angestellten Redakteuren ist erkennbar, dass diese die Vorgehensweise der Antifa im vermeintlichen „Kampf gegen Rechts“ gutheißen und somit auch offenkundig begangene Verstöße gegen geltendes deutsches Recht tolerieren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll ein grober Überblick über die Anzahl der Zeitungsredakteure, welche das Vorgehen der Antifa und anderer linker Gruppierungen befürworten, erreicht werden. Dies ist dahingehend wichtig, dass für die breite Bürgerschaft ein möglichst objektives und neutrales Bild durch die Presse gezeichnet werden sollte. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2147 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Juli 2017 Nr. 4-1082.1/169/ beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat sie dahingehende Erkenntnisse, wie viele hauptamtlich bei einem Print - medium angestellte Redakteure und Reporter auf Listen von vom Verfassungsschutz beobachteten, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen als Mitglied/Unterstützer geführt werden? 2. Wie viele hauptamtlich bei einem Printmedium angestellte Redakteure und Reporter wurden nachgewiesenermaßen bei Demonstrationen von vom Verfassungsschutz beobachteten, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen nicht im Rahmen ihrer Pressetätigkeit, sondern als erkennbarer Unterstützer besagter Gruppierungen , bei der Polizei aktenkundig (Aufnahme der Personalien)? 3. Wie viele hauptamtlich bei einem Printmedium angestellte Redakteure und Reporter haben im Zuge von Demonstrationen von vom Verfassungsschutz beobachteten , dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnenden Gruppierungen oder anderer linker Gruppierungen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen , welche zu einer Verurteilung in Form von Strafzahlungen o. ä. geführt haben? 4. Hat sie dahingehende Kenntnis, wie viele offenlegungspflichtige Spenden von hauptamtlich bei einem Printmedium angestellten Redakteuren und Reportern an vom Verfassungsschutz beobachtete, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnende Gruppierungen getätigt worden sind? 5. Hat sie dahingehende Kenntnis, wie viele offenlegungspflichtige Spenden von in Baden-Württemberg ansässigen Zeitungsverlagen an vom Verfassungsschutz beobachtete, dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnende Gruppierungen getätigt worden sind? Zu 1. bis 5.: Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ergeben sich aus dem Landesverfassungsschutzgesetz und werden in untergesetzlichen Dienstvorschriften konkretisiert. Journalistinnen und Journalisten gelten danach als Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung. Für alle Berufsgeheimnisträger gilt: Allein ein Kontakt mit Extremisten aufgrund der beruflichen Tätigkeiten für sich betrachtet rechtfertigt keine Beobachtung bzw. Speicherung. Etwas anderes gilt, wenn bei dem Berufsgeheimnisträger selbst Anhaltspunkte für eine extremistische Tätigkeit vorliegen, etwa aufgrund einer Mitgliedschaft in bzw. der Zugehörigkeit zu einem Beobachtungsobjekt. Solche Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1. bis. 5. liegen der Landesregierung nicht vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration