Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2149 30. 05. 2017 1Eingegangen: 30. 05. 2017 / Ausgegeben: 10. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele angestellte Lehrkräfte der öffentlichen Schulen im ersten Jahr werden in den Sommerferien 2017 arbeitslos? 2. Wie viele der vorgenannten Betroffenen müssen in den Sommerferien 2017 mangels Anspruch auf Arbeitslosengeld I Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen? 3. Mit welchen Kosten rechnet sie für die Sozialkassen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II aufgeschlüsselt nach Bund und kommunalen Trägern für die Sommerferien? 4. Wie hoch lagen die Kosten in den Sommerferien 2016 für die Sozialkassen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II, aufgeschlüsselt nach Bund und kommunalen Trägern? 5. Welche Maßnahmen hat sie seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/202 zur Lösung des Problems ergriffen? 6. Welche Kosten würden für das Land Baden-Württemberg durch die Nichtentlassung der Lehrkräfte in den Sommerferien 2017 entstehen? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Angestellte Lehrkräfte der öffentlichen Schulen in Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für die Sommerferien 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2149 2 7. Wie gedenkt sie den Bildungsstandort Baden-Württemberg attraktiver für junge Nachwuchskräfte zu gestalten, wenn Lehrkräfte mit dem „Abrutschen“ in das SGB II rechnen müssen? 23. 05. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g „In Baden-Württemberg beginnen heute für etwa 1,6 Millionen Schüler/-innen die Ferien und für gut 10.000 Lehrer/-innen die Arbeitslosigkeit. Etwa 7.000 Referendar /-innen und 3.000 befristet angestellte und für Krankheitsvertretungen eingesetzte Lehrkräfte werden zum Ferienbeginn von der Landesregierung entlassen, obwohl die meisten von ihnen im neuen Schuljahr wieder unterrichten werden.“, so eine Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 29. Juli 2015. Durch diesen Umstand werden angehende Lehrer in die Arbeitslosigkeit und zumindest im ersten Jahr in Hartz IV getrieben, weil noch kein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Der Standort Baden-Württemberg wird damit für Lehrkräfte unattraktiver. Diese Kleine Anfrage soll beleuch - ten, wie die Situation für die Betroffenen heute ist und welche Maßnahmen die Landesregierung seit Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage unternommen hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Juni 2017 Nr. 15-0881.1-39/66/ beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele angestellte Lehrkräfte der öffentlichen Schulen im ersten Jahr werden in den Sommerferien 2017 arbeitslos? Im noch laufenden Schuljahr sind 1.637 Lehrerinnen und Lehrer als Vertretungslehrkräfte eingestellt worden, die zuvor noch nicht im Schuldienst beschäftigt waren. Die Verträge für Vertretungslehrkräfte enden spätestens mit Unterrichts - ende des laufenden Schuljahres. Wie viele sich aus diesem Personenkreis arbeitslos melden, ist nicht bekannt. 2. Wie viele der vorgenannten Betroffenen müssen in den Sommerferien 2017 mangels Anspruch auf Arbeitslosengeld I Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen? Der Landesregierung stehen keine belastbaren Informationen zum Zugang der in Frage 1 genannten Personengruppe in den Leistungsbereich des SGB II zur Verfü - gung. Wie die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit mitteilt, kann die Personengruppe der Lehrkräfte „im ersten Anstellungsjahr“ nicht abgegrenzt werden, da zur Dauer der Beschäftigung beim Zugang in die Arbeitslosigkeit keine Informationen vorliegen. Für den Zugang von arbeitslosen Lehrkräften in den Leistungsbereich des SGB II insgesamt liegen der Regional - direktion für die Sommermonate 2017 noch keine aussagekräftigen Zahlen vor. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenentgelt bzw. Leistungen nach dem SGB II wird auf die Beantwortung der Landtagsanfrage Drucksache 16/202 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2149 3. Mit welchen Kosten rechnet sie für die Sozialkassen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II aufgeschlüsselt nach Bund und kommunalen Trägern für die Sommerferien? 4. Wie hoch lagen die Kosten in den Sommerferien 2016 für die Sozialkassen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II, aufgeschlüsselt nach Bund und kommunalen Trägern? Wie unter 2. dargestellt, lässt sich die Personengruppe, auf die sich die Fragestellung bezieht, nicht in der gewünschten Form abgrenzen. Daher können auch die diesbezüglichen Kosten nicht ausgewiesen werden. Daneben spielen bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II vielfältige Faktoren eine Rolle. So werden bei der Berechnung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im jeweiligen Einzelfall die tatsächlichen Wohnungskosten berücksichtigt . Mangels Kenntnis über Einkommen, Vermögen und Wohnsituation der betroffenen Personengruppe bzw. der mit ihnen ggf. in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist daher keine valide Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Leistungsberechtigten möglich und kann somit auch aus diesem Grund keine Aussage zu den zu erwartenden Kosten getroffen werden. 5. Welche Maßnahmen hat sie seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/202 zur Lösung des Problems ergriffen? Die Schulverwaltung ist auf einen flexiblen Einsatz von Vertretungslehrkräften mit befristeten Verträgen angewiesen. So können einem Vertretungsbedarf beispielsweise länger anhaltende Krankheiten von Lehrkräften oder Ausfälle durch Mutterschutz und Elternzeiten zugrunde liegen. Auch die Beschulung und ggf. Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher erfordert es, flexibel auf die jeweilige Situation vor Ort zu reagieren. 6. Welche Kosten würden für das Land Baden-Württemberg durch die Nichtentlassung der Lehrkräfte in den Sommerferien 2017 entstehen? Die Bezahlung der Sommerferien für den o. g. (Ziffer 1) Personenkreis würde sich auf rund 8,7 Mio. Euro belaufen. 7. Wie gedenkt sie den Bildungsstandort Baden-Württemberg attraktiver für junge Nachwuchskräfte zu gestalten, wenn Lehrkräfte mit dem „Abrutschen“ in das SGB II rechnen müssen? Mit dem hohen Anteil an beamteten Lehrkräften ist Baden-Württemberg ein attraktiver Arbeitgeber für Lehrkräfte. Die befristete Beschäftigung ist in Baden- Württemberg die große Ausnahme. In Baden-Württemberg gibt es über 110.000 Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Rund 90 Prozent unserer Lehrerinnen und Lehrer sind verbeamtet. Insgesamt arbeiten nur ca. 3 Prozent aller Lehrkräfte in befristeten Arbeitsverhältnissen. In diesen drei Prozent sind auch pensionierte Lehrkräfte enthalten, welche an ihren Schulen noch aushelfen. Für tarifangestellte Lehrkräfte wird zum 1. Januar 2018 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 TV-L eine zusätzliche Stufe 6 eingeführt. Im Bereich der Lehrereinstellung werden seit dem vergangenen Schuljahr im ländlichen Raum die zu besetzenden Lehrerstellen früher ausgeschrieben, was zu einer besseren Planbarkeit für die Lehrkräfte führt. Die abgesenkte Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte soll zum 1. Januar 2018 vollständig aufgehoben werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport