Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2180 02. 06. 2017 1Eingegangen: 02. 06. 2017 / Ausgegeben: 20. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzt- und Rettungsdiensteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienst - bereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) ins - gesamt und in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein- Neckar-Kreis? 2. Wie war im Jahr 2016 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Zehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 3. Wie war im Jahr 2016 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzt - einsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 4. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Zehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen im Rettungsdienst bereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2180 2 5. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 6. Wie beurteilt sie angesichts der vorliegenden Daten den Grad der ordnungsgemäßen Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) im Jahr 2016 und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 02. 06. 2017 Dr. Weirauch SPD A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Juni 2017 Nr. 6-5461.0-1/20/1 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzt- und Rettungsdiensteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) ins - gesamt und in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein- Neckar-Kreis? 2. Wie war im Jahr 2016 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Zehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 3. Wie war im Jahr 2016 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzt - einsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 4. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Zehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 5. Wie hoch war im Jahr 2016 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienst bereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) ins gesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? Zu 1. bis 5.: Entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und des Rettungsdienstplans 2014 Baden-Württemberg sind die Hilfsfristen jahres- und be- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2180 reichsbezogene Planungsgrößen, die alle Einsätze im gesamten Rettungsdienst - bereich im Zeitraum eines Jahres umfassen. Die Hilfsfristen sind erfüllt, wenn sie im jeweiligen Kalenderjahr in 95 Prozent aller Einsätze im Rettungsdienstbereich eingehalten sind. Die entsprechenden Zielerreichungsgrade in Bezug auf die zehn- und 15- minütige Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar für das Jahr 2016 sind – getrennt nach ersteintreffendem Rettungsmittel und Notarzt – nachstehend dargestellt : Diese Erreichungsgrade sind rechnerische Werte. Tageszeitliche oder örtliche Abweichungen mit darüber oder darunter liegenden Quoten sind systemimmanent und können trotz aller Anstrengungen für eine möglichst gleichmäßige Versorgung nie vollständig aufgehoben werden. Die in den Fragestellungen zu Ziffer 1 bis Ziffer 5 neben der gesetzlichen Hilfsfrist nach dem RDG erbetenen Kennzahlen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Tabelle 1: Kennzahlen der Rettungsmittel Tabelle 2: Kennzahlen des Notarztes während der Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) Eine differenziertere Darstellung nach Einsatzstichworten ist mangels entsprechender Datengrundlage nicht möglich. 5HWWXQJVGLHQVWEHUHLFK 5KHLQ 1HFNDU >3UR]HQW@ 0LQXWHQ 0LQXWHQ (UVWHLQWUHIIHQGHV 5HWWXQJVPLWWHO 57: RGHU 1() 1RWDU]W .DWHJRULH 5HWWXQJVPLWWHO 6WDGWNUHLV 0DQQKHLP >3UR]HQW@ 6WDGWNUHLV +HLGHOEHUJ >3UR]HQW@ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV >3UR]HQW@ 0LQXWHQ (UVWHLQWUHIIHQGHV 5HWWXQJVPLWWHO 1RWDU]W 0LQXWHQ 1RWDU]W .DWHJRULH 3UR]HQW =LHOHUUHLFKXQJVJUDG GHV 1RWDU]WHV ZlKUHQG GHU 1DFKWVWXQGHQ 8KU ELV 8KU 5'% 5KHLQ 1HFNDU >3UR]HQW@ 6WDGWNUHLV 0DQQKHLP >3UR]HQW@ 6WDGWNUHLV +HLGHOEHUJ >3UR]HQW@ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV >3UR]HQW@ 0LQXWHQ 0LQXWHQW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2180 4 6. Wie beurteilt sie angesichts der vorliegenden Daten den Grad der ordnungsgemäßen Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) im Jahr 2016 und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu 6.: Die Gewährleistung der Hilfsfrist in möglichst zehn, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent der Einsätze in der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich im Zeitraum eines Jahres ist eine zentrale Planungsaufgabe, die der permanenten Nachsteuerung bedarf. Herausforderungen stellen dabei vor allem steigende Einsatzzahlen , aber auch Spezialisierungs- und Konzentrationstendenzen im Rahmen der Umstrukturierung des Krankenhaussektors sowie eine vielfach festzustellende unzureichende Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes dar. Die erhöhte Nachfrage nach rettungsdienstlichen Leistungen macht eine Anpassung der rettungsdienstlichen Vorhaltungen erforderlich. Es ist festzustellen, dass der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar als örtlich zuständiges Planungsgremium für die Sicherstellung der Notfallversorgung dementsprechend handelt. Ein Vergleich mit der Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 zeigt, dass bei der Erfüllung der Hilfsfristen erneut eine Verbesserung zu verzeichnen ist. Diese positive Tendenz gilt es fortzusetzen. Der Bereichsausschuss hat dazu auf seiner Sitzung am 16. Februar 2017 ein Gutachten beschlossen, um den aktuellen Rettungsmittelbedarf in der Notfallrettung zu ermitteln. Die Vorlage dieses Gutachtens bleibt abzuwarten. Bestandteil des Gutachtens ist im Übrigen auch der Vorhaltebedarf des Krankentransportes, der unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ermittelt werden soll. In Vertretung Jäger Staatssekretär