Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2182 12. 06. 2017 1Eingegangen: 12. 06. 2017 / Ausgegeben: 25. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einbrüche bzw. Einbruchdiebstähle mit welchen Schadenssummen wurden vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2017 in den Gemeinden bzw. deren Ortsteilen im Enzkreis von der Polizei registriert, welche innerhalb eines Radius von zehn Kilometern von den Abfahrten 42 (Karlsbad), 43 (Pforzheim- West), 44 (Pforzheim-Nord), 45 a (Pforzheim-Ost), 45 b (Pforzheim-Süd) und 46 (Heimsheim) der Bundesautobahn (A) 8 gelegen sind (bitte nach Jahren, nach Gemeinden bzw. Ortsteilen, nach Schadenssummen in den einzelnen Gemeinden , nach Gesamtschadenssumme tabellarisch aufschlüsseln, bitte Schadensfälle über 2.000 Euro einzeln auflisten)? 2. Wie viele Diebstähle von Maschinen, Betriebsmitteln, Kraftfahrzeugen (auch Lkw), Landmaschinen, Baumaschinen mit welchen Schadenssummen wurden vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2017 in den Gemeinden bzw. deren Ortsteilen im Enzkreis von der Polizei registriert, welche innerhalb eines Radius von zehn Kilometern von den Abfahrten 42 (Karlsbad), 43 (Pforzheim-West), 44 (Pforzheim-Nord), 45 a (Pforzheim-Ost), 45 b (Pforzheim-Süd) und 46 (Heims - heim) der A 8 gelegen sind (bitte nach Jahren, nach Gemeinden bzw. Orts - teilen, nach Schadenssummen in den einzelnen Gemeinden, nach Gesamtschadenssumme tabellarisch aufschlüsseln, bitte Schadensfälle über 2.000 Euro einzeln auflisten)? 3. Welcher Gesamtschaden ist Bürgern bzw. Unternehmen oder Behörden infolge der unter Frage 1 und 2 erfragten Straftaten entstanden? 4. Welcher Anteil der unter Frage 1 und 2 erfragten Straftaten konnte aufgeklärt werden (bitte Angabe in absoluten Zahlen, in Prozent der registrierten Straftaten, in Prozent der jeweils bekannt gewordenen Schadenssummen je Gemeinde und in Prozent des unter Frage 3 erfragten Gesamtschadens)? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Eigentumskriminalität im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 2 5. Lassen sich nach ihrer Kenntnis und nach polizeilichen Statistiken bestimmte Tages- oder Nachtzeiten und Täterprofile (und -herkünfte) eingrenzen, zu bzw. von denen die unter Frage 1 und 3 erfragten Straftaten typischerweise begangen werden? 6. Falls Frage 5 bejaht wird – welche zielgerichteten Maßnahmen werden aufgrund dieser Erkenntnisse von der Polizei veranlasst, um diese Täter zu fassen und einer Verurteilung zuzuführen? 7. Welche Polizeiposten und welcher Anteil an der Gesamtzahl der Polizei - posten in den unter Fragen 1 und 2 erwähnten Gemeinden in jeweils bis zu zehn Kilometern Entfernung von Autobahnauffahrten sind nach 18 Uhr bzw. an den Wochenenden besetzt bzw. nicht besetzt? 8. Wie lange ist die durchschnittliche Reaktionszeit der Polizei im Enzkreis auf nach 18 Uhr bzw. auf am Wochenende gemeldete Einbrüche und Diebstähle? 9. Ab welcher Einwohnerzahl einer Gemeinde sieht sie (z. B. aus statistischen Erfahrungswerten und Erfahrungen mit bereits stattgefundener Kriminalität oder, in konkreten Fällen, aus der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen heraus begründet) es als zwingend notwendig an, dass im Interesse der Sicherheit der Bürger und ihres Eigentums auch nach 18 Uhr und an Wochenenden der Polizeiposten einer Gemeinde durchgehend besetzt ist und die Polizei mit Streifenfahrten hinreichend häufig Präsenz zeigen kann bzw. andere geeignete Maßnahmen treffen kann, um Kriminelle glaubhaft abzuschrecken? 10. Welcher Anteil der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Straftaten wird von der Polizei den Gemeindeverwaltungen im Enzkreis bzw. der Presse mit Meldungen zur Kenntnis gebracht unter Angabe von Gründen, warum nicht weniger oder mehr an die Presse gemeldet wird (bitte Angabe in Prozent der polizeilich registrierten Fälle sowie möglichst Angabe des Anteils der der Presse gemeldeten Fälle an der Gesamtschadenssumme)? 01. 06. 2017 Gögel AfD B e g r ü n d u n g Am 26. Mai 2017 meldete das Presseportal des Polizeipräsidiums Karlsruhe den Diebstahl eines neuwertigen Traktors im Wert von ca. 100.000 Euro, sowie eines Mähwerks und eines Frontladers aus einer in unmittelbarer Nähe der B 10 und in wenigen Kilometern Distanz zur BAB-Auffahrt Pforzheim-West gelegenen Feldscheune auf der Gemarkung Remchingen-Wilferdingen. Die Umstände des Diebstahls verrieten große Sachkenntnis im Umgang mit der Maschine, wahrschein - liche Vorerkundung des Objekts, vor allem aber eine gewisse Ungestörtheit der Diebe trotz der Nähe des Tatorts zur Wohnbebauung. Die Diebe fanden sogar Zeit, um den Frontlader sachgerecht anzubauen und transportierten den Traktor offenbar ungestört mit einem Tieflader ab. Der Diebstahl wurde wenige Tage vor der in der Presse wegen Sanierungsarbeiten angekündigten B 10-Sperrung durchgeführt , welche den Abtransport entschieden behindert hätte. In Remchingen mit seinen knapp 12.000 Einwohnern wurden in den ca. drei Jahren zuvor bereits Diebstähle von Diesel aus geparkten Lkw (im Industriegebiet Billäcker), gezielte Diebstähle von Geräten aus Feldscheunen und Geräten oder Fahrzeugen von Baustellen bekannt, ferner eine Serie von Wohnungseinbrüchen. Informationen über eine Verurteilung der Täter fehlen der Öffentlichkeit praktisch durchweg, sofern eine solche stattfand. Dennoch ist der Remchinger Polizeiposten nach 18.00 Uhr und an Wochenenden gar nicht besetzt und die Polizei in Neuenbürg – zwölf 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 Kilometer südwestlich von Pforzheim mit knapp 8.000 Einwohnern – dann zuständig . Ein schlüssiges Bild über das Ausmaß der Diebstahlskriminalität aus der Presse zu gewinnen, scheint unmöglich bzw. dieses Bild weicht von den Schilderungen einheimischer Bürger stark ab. Den geschilderten spektakulären Traktor- Diebstahl nahm die Pforzheimer Zeitung jedoch zum Anlass für eine Serie von Artikeln ab dem 27. Mai 2017 über die Praxis der Polizei, Verbrechen an die Presse zu melden. In dieser Artikelserie wurde z. B. behauptet, nur 3,7 Prozent der der Polizei insgesamt zur Kenntnis gekommenen Straftaten im Enzkreis würden der Presse gemeldet. Es soll nun erfragt werden, in welchem Maße die an der A 8 gelegenen Gemeinden von Diebstählen durch mutmaßlich mobile Täter betroffen sind und ob dieses Maß der Bevölkerung und den kommunalen Entscheidern wahrheitsgemäß zur Kenntnis gebracht wird. Ferner soll ein Bild gewonnen werden , ob die Polizei organisatorisch adäquat aufgestellt ist, um dieser Kriminalität Herr zu werden bzw. wie der Polizei diese Aufgabe erleichtert werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Juli 2017 Nr. 3-1212.1/120/3 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einbrüche bzw. Einbruchdiebstähle mit welchen Schadenssummen wurden vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2017 in den Gemeinden bzw. deren Ortsteilen im Enzkreis von der Polizei registriert, welche innerhalb eines Radius von zehn Kilometern von den Abfahrten 42 (Karlsbad), 43 (Pforzheim- West), 44 (Pforzheim-Nord), 45 a (Pforzheim-Ost), 45 b (Pforzheim-Süd) und 46 (Heimsheim) der Bundesautobahn (A) 8 gelegen sind (bitte nach Jahren, nach Gemeinden bzw. Ortsteilen, nach Schadenssummen in den einzelnen Gemeinden , nach Gesamtschadenssumme tabellarisch aufschlüsseln, bitte Schadensfälle über 2.000 Euro einzeln auflisten)? 2. Wie viele Diebstähle von Maschinen, Betriebsmitteln, Kraftfahrzeugen (auch Lkw), Landmaschinen, Baumaschinen, mit welchen Schadenssummen wurden vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Mai 2017 in den Gemeinden bzw. deren Ortsteilen im Enzkreis von der Polizei registriert, welche innerhalb eines Radius von zehn Kilometern von den Abfahrten 42 (Karlsbad), 43 (Pforzheim-West), 44 (Pforzheim-Nord), 45 a (Pforzheim-Ost), 45 b (Pforzheim-Süd) und 46 (Heims - heim) der A 8 gelegen sind (bitte nach Jahren, nach Gemeinden bzw. Ortsteilen , nach Schadenssummen in den einzelnen Gemeinden, nach Gesamtschadenssumme tabellarisch aufschlüsseln, bitte Schadensfälle über 2.000 Euro einzeln auflisten)? 3. Welcher Gesamtschaden ist Bürgern bzw. Unternehmen oder Behörden infolge der unter Frage 1 und 2 erfragten Straftaten entstanden? 4. Welcher Anteil der unter Frage 1 und 2 erfragten Straftaten konnte aufgeklärt werden (bitte Angabe in absoluten Zahlen, in Prozent der registrierten Straf - taten, in Prozent der jeweils bekannt gewordenen Schadenssummen je Gemeinde und in Prozent des unter Frage 3 erfragten Gesamtschadens)? Zu 1. bis 4.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Baden-Württemberg war auch im Jahr 2016 mit einer Kriminalitätsbe - lastung von 5.599 Straftaten je 100.000 Einwohner wieder eines der sichersten Bundesländer. Dabei lag der Enzkreis mit einer Kriminalitätsbelastung von 3.038 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich unter dem Landesdurchschnitt und ist damit der zweitsicherste Landkreis in ganz Baden-Württemberg. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 4 Eine Auswertung der PKS Baden-Württemberg aller (unspezifischen) „Einbrüche “ im Enzkreis im Sinne der Anfrage ist so nicht möglich. Die Tatbegehung „einbrechen“ erfüllt regelmäßig den Tatbestand des besonders schweren Fall des Diebstahls (BSD) gemäß § 243 StGB oder im Falle des Wohnungseinbruchs den Tatbestand des § 244 StGB. Dabei gilt zu beachten, dass es sich beim besonders schweren Fall des Diebstahls jedoch nicht immer um einen „Einbruch“ handeln muss, da dieser tatbestandsmäßig beispielsweise auch durch die gewerbsmäßige Begehung von Diebstahldelikten erfüllt sein kann. Zur näheren Betrachtung der Eigentumskriminalität im Enzkreis wurde die PKS im Rahmen der im verhältnismäßigen Aufwand stehenden Möglichkeiten zur Diebstahlskriminalität gesamt, zum Diebstahl unter erschwerten Umständen (BSD) sowie ausgewählter Delikte im Sinne der Anfrage jeweils unter Aufschlüsselung der Anzahl an Fälle, der aufgeklärten Fälle, der Aufklärungsquote (AQ) und des Schadens ausgewertet. Mitunter ist anzumerken, dass als Schaden grund - sätzlich der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes erfasst wird. Der im Zuge der Tatbegehung entstandene Sachschaden findet in der PKS keine Berücksichtigung . Eine Auflistung von Diebstahlsdelikten mit Schaden über 2.000 Euro wäre allenfalls unter einer mit unverhältnismäßig hohem bürokratischem und personellem Aufwand verbundenen Einzelfallauswertung möglich und stünde außer Verhältnis . Darüber hinaus wurde in Anbetracht des Umstandes, dass durch den Enzkreis sowohl die Autobahn A 8 als auch mehrere überregionale Bundesstraßen führen – die von überregional agierenden Tätern genutzt werden können – im Sinne einer ganzheitlichen Lagedarstellung auf die mit hohem Aufwand verbundene händische Auswertung von Gemeinden innerhalb des geforderten 10 km Radius zu Anschlussstellen bzw. Abfahrten der A 8 insgesamt verzichtet. Nachfolgend wird die Eigentumskriminalität im Enzkreis und dessen Gemeinden für die Jahre 2014 bis 2016 dargestellt. Für die Monate Januar bis Mai 2017 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bislang ein Rückgang der Diebstahlsdelikte im Enzkreis ab. _____________________________________ 1 Der deutliche Anstieg des Schadens im Jahr 2016 liegt in der Begehung eines schweren bandenmäßigen Diebstahls durch Mitarbeiter einer Firma in Birkenfeld begründet. Der Wert des Diebesgutes belief sich bei Erfassung auf 4,7 Millionen Euro. 'LHEVWDKO JHVDPW -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR (Q]NUHLV %LUNHQIHOG (LVLQJHQ (QJHOVEUDQG )ULRO]KHLP 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 'LHEVWDKO JHVDPW -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR +HLPVKHLP ,OOLQJHQ ,VSULQJHQ .LHVHOEURQQ .QLWWOLQJHQ 0DXOEURQQ 0|QVKHLP 0KODFNHU 1HXHQEUJ 1HXKDXVHQ 1LHIHUQ gVFKHOEURQQ gWLVKHLP 6WHUQHQIHOV Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 6 Darunter nachfolgend der Diebstahl unter erschwerten Umständen (BSD) – ein - schließlich des besonders schweren Falls des Diebstahls von bzw. in/aus Kraftfahrzeug – im Enzkreis und dessen Gemeinden: 'LHEVWDKO JHVDPW -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR 7LHIHQEURQQ :LHUQVKHLP :LPVKHLP :XUPEHUJ .HOWHUQ 5HPFKLQJHQ 6WUDXEHQKDUGW 1HXOLQJHQ .lPSIHOEDFK gOEURQQ 'UUQ .|QLJVEDFK 6WHLQ 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 'LHEVWDKO XQWHU HUVFKZHUWHQ 8PVWlQGHQ %6' -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR (Q]NUHLV %LUNHQIHOG (LVLQJHQ (QJHOVEUDQG )ULRO]KHLP +HLPVKHLP ,OOLQJHQ ,VSULQJHQ .LHVHOEURQQ .QLWWOLQJHQ 0DXOEURQQ 0|QVKHLP 0KODFNHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 8 'LHEVWDKO XQWHU HUVFKZHUWHQ 8PVWlQGHQ %6' -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR 1HXHQEUJ 1HXKDXVHQ 1LHIHUQ gVFKHOEURQQ gWLVKHLP 6WHUQHQIHOV 7LHIHQEURQQ :LHUQVKHLP :LPVKHLP :XUPEHUJ .HOWHUQ 5HPFKLQJHQ 6WUDXEHQKDUGW 1HXOLQJHQ 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 Darüber hinaus weist die PKS Baden-Württemberg für die Jahre 2014 bis 2016 für den gesamten Enzkreis folgende Anzahl an Wohnungseinbrüchen bzw. besonders schweren Fällen des Diebstahls in oder aus nachfolgenden Räumlichkeiten sowie Diebstahl von bestimmtem Gut2 im Sinne der Anfrage aus: 'LHEVWDKO XQWHU HUVFKZHUWHQ 8PVWlQGHQ %6' -DKU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR .lPSIHOEDFK gOEURQQ 'UUQ .|QLJVEDFK 6WHLQ _____________________________________ 2 Angegriffenes bzw. erlangtes Gut: AGGREGAT, BAGGER, BAUMASCHINE, BELEUCH- TUNGSKÖRPER, BENZIN, CABRIO, DIESEL, FAHRZEUG, GABELSTAPLER, GARTEN - GERÄT, GELÄNDEWAGEN, GENERATOR, GERÄT/ALLGEMEIN, HOCHDRUCKREINI - GER, KLEINLASTWAGEN, KLEINTRANSPORTER, KOMBI, KOMPRESSOR, KRAFT- FAHRZEUG, LANDWIRTSCHAFTLICHE MASCHINE, LANDWIRTSCHAFTLICHES GE - RÄT, LASTKRAFTWAGEN, LEASING-LKW, LEASING-PKW, MIET-LKW, MIET-PKW, MOTORSENSE, PERSONENKRAFTWAGEN, PUMPE, RADLADER, RASENMÄHER, SATTELANHÄNGER, SATTELSCHLEPPER, SCHÜTTFAHRZEUG, TRANSPORTER, WALZE, WEIDEGERÄT, WOHNMOBIL, WOHNWAGEN, ZUGMASCHINE :RKQXQJVHLQEUXFKGLHEVWDKO )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ ¼ %6' LQ DXV 'LHQVW %URUDXP )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ ¼ %6' LQ DXV *DVWVWlWWH +RWHO )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR %6' LQ DXV 9HUNDXIVUlXPHQ )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR %6' LQ DXV %RGHQUDXP .HOOHU )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 10 5. Lassen sich nach ihrer Kenntnis und nach polizeilichen Statistiken bestimmte Tages- und Nachtzeiten und Täterprofile (und -herkünfte) eingrenzen, zu bzw. von denen die unter Frage 1 und 3 erfragten Straftaten typischerweise begangen werden? 6. Falls Frage 5 bejaht wird – welche zielgerichteten Maßnahmen werden aufgrund dieser Erkenntnisse von der Polizei veranlasst, um diese Täter zu fassen und einer Verurteilung zuzuführen? Zu 5. und 6.: Für das Jahr 2016 wurden im Enzkreis insgesamt 338 Tatverdächtige zu Diebstahlsdelikten ermittelt, darunter 112 Tatverdächtige von besonders schweren Fällen des Diebstahls. 91 dieser 112 Tatverdächtigen waren erwachsenen Alters, 84 hiervon männlichen Geschlechts. Mit 34 Tatverdächtigen lag der Schwerpunkt beim besonders schweren Fall des Diebstahls bei Staatsangehörigen aus Deutschland , gefolgt von Rumänien, Georgien, dem Kosovo und Bulgarien. Besonders schwere Fälle des Diebstahls wurden dabei im Jahr 2016 im Enzkreis überwiegend an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr begangen. Bei der Polizei Baden-Württemberg besteht ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität, das insbesondere zur Bekämpfung der Wohnungseinbrüche seit dem Jahr 2013 maßgeblich intensiviert wurde. Neben der Zusammenarbeit mit Nachbarländern, bspw. der im Juni 2016 erweiterten Kooperation zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz – die u. a. unter stetigem Informationsaustausch und gemeinsamen Schwerpunkt- und Fahndungsaktionen gerade überregional agierende Täter im Visier hat – werden landesweit konsequent auch auf regionaler Ebene lage- bzw. fallorientiert alle im Rahmen des rechtlich Möglichen Maßnahmen ausgeschöpft, um Einbruchskriminalität nachhaltig zu bekämpfen und Täter zielgerichtet zu ermitteln. Das für den Bereich des Enzkreises zuständige Polizeipräsidium Karlsruhe richtete zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls unter enger Vernetzung der polizeilichen Organisationseinheiten im Jahr 2014 die besondere Aufbauorgani - sation „BAO Eigentum“ ein. Die „BAO Eigentum“ wurde in Folge evaluiert und mit einem zusätzlichen operativen Bereich, der insbesondere täterorientiert ermittelt , in optimierter Form fortgesetzt. Mit einem erhöhten Kräfteansatz, in der Regel unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Einsatz, werden zudem brennpunkt - orientiert Kontroll- und Fahndungs- sowie offene Präsenz- und verdeckte Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt. Mitunter erfolgt die Tatortarbeit („Spuren - sicherung“) bei Wohnungseinbrüchen konzentriert durch Beamte der Kriminaltechnik um zielgerichtet Täter kriminaltechnisch zu überführen und Tatzusammenhänge zu weiteren Taten zu erkennen. Darüber hinaus werden neben der Präventionsarbeit die polizeilichen Maßnahmen von einer intensivierten Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Steigerung des Hinweis - aufkommens begleitet. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Sicher wohnen in Baden-Württemberg“ – Wirksame Bekämpfung der Einbruchskriminalität (Drs. 15/6816) verwiesen. %6' LQ DXV 5RKEDXWHQ %DXVWHOOHQ )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR 'LHEVWDKO YRQ *XW )lOOH $XIJHNOlUWH )lOOH $4 LQ 6FKDGHQ LQ (XUR 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 7. Welche Polizeiposten und welcher Anteil an der Gesamtzahl der Polizeiposten in den unter Fragen 1 und 2 erwähnten Gemeinden in jeweils bis zu zehn Kilometern Entfernung von Autobahnauffahrten sind nach 18 Uhr bzw. an den Wochenenden besetzt bzw. nicht besetzt? Zu 7.: Die Zeiten mit regelmäßigem Dienstbetrieb der nachgeordneten Polizeiposten werden vom Polizeipräsidium Karlsruhe festgelegt. Bei den Polizeiposten Heimsheim (Polizeirevier Mühlacker), Maulbronn (Polizeirevier Mühlacker), Niefern- Öschelbronn (Polizeirevier Mühlacker), Königsbach-Stein (Polizeirevier Pforzheim -Nord) und Pforzheim-Brötzingen (Polizeirevier Pforzheim-Süd) ist grund - sätzlich einmal wöchentlich von Montag bis Freitag und/oder einmal im Monat (gegebenenfalls jahreszeitenabhängig) regelmäßiger Dienstbetrieb über 18:00 Uhr hinaus vorgesehen. Bei den Polizeiposten Illingen (Polizeirevier Mühlacker), Birkenfeld (Polizeirevier Neuenbürg), Remchingen (Polizeirevier Neuenbürg), Straubenhardt (Polizeirevier Neuenbürg), Kieselbronn (Polizeirevier Pforzheim- Nord), Pforzheim-Büchenbronn (Polizeirevier Pforzheim-Süd), Pforzheim-Bucken - berg (Polizeirevier Pforzheim-Süd), Pforzheim-Dillweißenstein (Polizeirevier Pforzheim-Süd) und Tiefenbronn (Polizeirevier Pforzheim-Süd) ist grundsätzlich kein regelmäßiger Dienstbetrieb an den Wochentagen von Montag bis Freitag über 18:00 Uhr hinaus vorgesehen. Bei den genannten Polizeiposten findet an Wochenenden kein regelmäßiger Dienstbetrieb statt. Ergänzend zu den Zeiten mit regelmäßigem Dienstbetrieb versehen Polizeibeamtinnen und -beamte bei allen vorgenannten Polizeiposten lage- und bedarfsorientiert Dienst, beispielsweise zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz, aus Anlass von Einsatzlagen, bei Veranstaltungen oder im Rahmen von Konzeptionen (z. B. zur gezielten Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität oder zur Überwachung der Jugendschutzvorschriften). 8. Wie lange ist die durchschnittliche Reaktionszeit der Polizei im Enzkreis auf nach 18 Uhr bzw. auf am Wochenende gemeldete Einbrüche und Diebstähle? Zu 8.: Die Polizei reagiert auf den Eingang einer Meldung grundsätzlich unmittelbar, indem sie beispielweise weitere abklärende Maßnahmen ergreift oder Personal und Fahrzeuge disponiert. Die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer Meldung bei der Polizei und dem Eintreffen der Polizeibeamtinnen und -beamten am Ereignis - ort wird als Interventionszeit verstanden. Das polizeiliche Einsatzspektrum reicht von einfachen Sachverhalten, welche in der Regel keine besondere zeitliche Dringlichkeit aufweisen, bis hin zu schwers - ten Delikten beziehungsweise Sachverhalten mit besonderer Dringlichkeit. Die Einsätze werden in den Führungs- und Lagezentren priorisiert, um lage- und bedarfsorientiert flexibel angemessen agieren zu können. Echte Notrufe haben immer eine hohe Priorität, die Polizei gewährleistet hier möglichst kurze Interven - tionszeiten. Eine generelle gesetzliche Interventionsfrist, wie sie beispielsweise analog für die Hilfsfrist nach § 3 des Rettungsdienstgesetzes für Rettungsdienste im Land verankert ist, wurde für die Polizei in Baden-Württemberg nicht definiert und erscheint vor dem Hintergrund der o. g. Aussage auch nicht zielführend. Im Übrigen erstellt und führt die Polizei Baden-Württemberg grundsätzlich keine Gesamtstatistik, die den Vergleich von Interventionszeiten zulässt. 9. Ab welcher Einwohnerzahl einer Gemeinde sieht sie (z. B. aus statistischen Erfahrungswerten und Erfahrungen mit bereits stattgefundener Kriminalität oder, in konkreten Fällen, aus der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen heraus begründet) es als zwingend notwendig an, dass im Interesse der Sicherheit der Bürger und ihres Eigentums auch nach 18 Uhr und an den Wochenenden der Polizeiposten einer Gemeinde durchgehend besetzt ist und die Polizei mit Streifenfahrten hinreichend häufig Präsenz zeigen kann bzw. andere geeignete Maß nahmen treffen kann, um Kriminelle glaubhaft abzuschrecken? Zu 9.: Organisationsprinzipien des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg sind Bürger-, Basis-, Ziel- und Ergebnisorientierung sowie Ressourcenoptimierung . Hierzu sind die Aufgabenwahrnehmung, die Organisation und der Einsatz von Ressourcen des Polizeivollzugsdienstes lagebildorientiert primär an den Funktionsbereichen auszurichten, die im unmittelbaren Kontakt zum Bürger stehen und dessen Erwartungen schnell und kompetent erfüllen sollen. Die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen sind effektiv und wirtschaftlich einzusetzen. Aus diesem Grund sind Organisationseinheiten nur einzurichten oder beizubehalten, wenn dies insbesondere durch Gewicht und Umfang der Aufgaben gerechtfertigt oder aus sonstigen wichtigen Gründen unerlässlich ist. Allein die Zahl der Einwohner stellt insofern kein verpflichtendes Kriterium dar, wonach zwingend ein Polizeiposten einzurichten wäre. Unabhängig hiervon ist außerhalb des regelmäßigen Dienstbetriebs der Polizei - posten die vollzugspolizeiliche Betreuung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde durch die jeweiligen Polizeireviere und anderer Organisationseinheiten im durchgängigen Wechselschichtdienst sichergestellt. 10. Welcher Anteil der unter Frage 1 und Frage 2 erfragten Straftaten wird von der Polizei den Gemeindeverwaltungen im Enzkreis bzw. der Presse mit Meldungen zur Kenntnis gebracht unter Angabe von Gründen, warum nicht weniger oder mehr an die Presse gemeldet wird (bitte Angabe in Prozent der polizeilich registrierten Fälle sowie möglichst unter Angabe des Anteils der der Presse gemeldeten Fälle an der Gesamtschadenssumme)? Zu 10.: Vom 1. Januar 2014 bis 31. Mai 2017 wurden vom Polizeipräsidium Karlsruhe über 12.000 Meldungen an die Medien herausgegeben. Im gleichen Zeitraum wurden von den einzelnen Organisationseinheiten über eine Million Vorkommnisse (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsunfälle sowie eine Vielzahl anderer polizeilicher Sachverhalte) erfasst. Für die Veröffentlichung im Alltag ist eine Auswahl unerlässlich. Maßgebend sind insbesondere öffentliches Interesse, Möglichkeiten der Prävention, Darstellung der Polizei in der Öffentlichkeit sowie dienstliche Bedürfnisse wie beispielsweise die Suche nach Zeugen oder Fahndungsunterstützung. Die Berichterstattung im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit kann kein Spiegelbild der Kriminalitätslage sein. Eine tägliche Medienaufbereitung aller erfassten Straftaten ist nicht leistbar und würde aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume überdies ein verzerrtes Bild wiedergeben. Eine Gesamtdarstellung der Kriminalitäts - lage erfolgt daher grundsätzlich mit der jährlichen Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Gemäß § 4 Abs. 1 Landespressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Medien Auskünfte zu erteilen; eine Verpflichtung zur aktiven Berichterstattung ergibt sich hieraus aber nicht. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2182 12