Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2191 06. 06. 2017 1Eingegangen: 06. 06. 2017 / Ausgegeben: 19. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Schülerzahlen zu Beginn der Klassenstufe fünf seit Gründung der Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Salem und Überlingen entwickelt (nach Orten und Jahren differenziert)? 2. Welche Veränderungen der Schülerzahlen (Zugänge, Abgänge) hat es seither an den genannten Schulen gegeben (während sowie am Ende des Schuljahres über die Klassenstufen hinweg)? 3. Wie viele Schüler hatten bei Eintritt in die jeweiligen Gemeinschaftsschulen eine Gymnasialempfehlung? 4. In welchem Umfang (Personenzahl, Fächer, Stundenvolumen) haben an den Gemeinschaftsschulen Gymnasiallehrer Unterricht erteilt? 5. In welchem Umfang (Schülerzahlen, Wochenstunden, Fächer) haben Schüler an den genannten Gemeinschaftsschulen Unterricht auf E-Niveau sowie auf M- Niveau erhalten? 6. In welchem Umfang (Schülerzahlen, Wochenstunden) haben Schüler an den genannten Gemeinschaftsschulen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache auf E-Niveau oder auf M-Niveau erhalten? 7. In welcher Weise wird die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme von Schülern mit Unterricht auf E- und M-Niveau festgestellt (generell und Ergebnisse bei den genannten Schulen)? 8. Beabsichtigt sie, bei der Schülerprognose vor der Entscheidung über eine Oberstufe an Gemeinschaftsschulen die Hinzuziehung von Schülern aus anderen Schulen oder Kommunen nicht nur auf der Basis fiktiver Zahlen zu operieren, sondern auch auf der Basis einer Elternbefragung bei den Nachbarschulen? 06. 06. 2017 Burger CDU Kleine Anfrage des Abg. Klaus Burger CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der Gemeinschaftsschulen im westlichen Bodenseekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2191 2 B e g r ü n d u n g Für die weitere schulpolitische Diskussion und Entscheidungsfindung, speziell zur Frage einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule im westlichen Bodenseekreis sind die erbetenen Zahlen von Bedeutung. Wenn zu Frage 3 keine genauen Zahlen vorliegen sollten, würde auch eine Einschätzung ausreichen, ob es Grund zu der Annahme gibt, dass an den genannten Schulen Abweichungen nach oben oder unten von den bekannten landesweiten Zahlen von Schülern an Gemeinschaftsschulen mit Gymnasialempfehlung vorliegen. Beim Unterricht auf E- und M-Niveau kann es nicht nur darum gehen, festzustellen , dass in den Klassenstufen Unterricht erteilt wurde, sondern auch, inwieweit Schülern an ihm zielführend (Oberstufenreife) teilgenommen haben. Bei der Berücksichtigung von Schülern anderer Schulen als derjenigen, für die eine Oberstufe beantragt wird, dürfte eine Elternbefragung, die mit überschaubarem organisatorischen Aufwand durchgeführt werden kann, zu realistischeren Ergebnissen führen, als bei der fiktiven Zuweisung eines bestimmten Prozentsatzes von Schülern dieser benachbarten Schulen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Juni 2017 Nr. 22-/6420.1/154/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Schülerzahlen zu Beginn der Klassenstufe fünf seit Gründung der Gemeinschaftsschulen in Meersburg, Salem und Überlingen entwickelt (nach Orten und Jahren differenziert)? Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Entwicklung der Schülerzahlen Klassenstufe 5 an den Gemeinschaftsschulen Sommertalschule (Meersburg), Wiestorschule (Überlingen) und Bildungszentrum Salem (Salem) seit dem Schuljahr 2012/13 (c) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2017) 1DPH GHU 6FKXOH -DKU .ODVVHQVWXIH 6RPPHUWDOVFKXOH *HPHLQVFKDIWVVFKXOH 0HHUVEXUJ :LHVWRUVFKXOH *HPHLQVFKDIWVVFKXOH hEHUOLQJHQ ± %LOGXQJV]HQWUXP 6DOHP *HPHLQVFKDIWVVFKXOH 6DOHP ± ± 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2191 2. Welche Veränderungen der Schülerzahlen (Zugänge, Abgänge) hat es seither an den genannten Schulen gegeben (während sowie am Ende des Schuljahres über die Klassenstufen hinweg)? Die Veränderungen der Schülerzahlen über die Klassenstufen hinweg sind der Anlage 1 zu entnehmen; die Zahlen beziehen sich jeweils auf den Statistik-Stichtag im Oktober eines Jahres. Beim Aufwachsen der Sekundarstufe I ist in den meisten Fällen über die Klassenstufen hinweg ein leichter Schülerzuwachs zu beobachten . 3. Wie viele Schüler hatten bei Eintritt in die jeweiligen Gemeinschaftsschulen eine Gymnasialempfehlung? Die Grundschulempfehlungen der Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erfragt. 4. In welchem Umfang (Personenzahl, Fächer, Stundenvolumen) haben an den Gemeinschaftsschulen Gymnasiallehrer Unterricht erteilt? An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte mit den Lehrbefähigungen für die Haupt- und Werkrealschule, für die Realschule und das allgemein bildende Gymnasium. Die Lehrkräfte sind alle gleichermaßen für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Niveaustufen an der Gemeinschaftsschule verantwortlich. Die Umsetzung des gymnasialen Niveaus an der Gemeinschaftsschule lässt sich also nicht an der bloßen Zahl der an den Gemeinschaftsschulen unterrichtenden Gymnasiallehrkräfte festmachen. Zur Sicherung des gymnasialen Niveaus an Gemeinschaftsschulen tragen vielfältige Faktoren bei. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit der Lehrkräfte im Team mit Gymnasiallehrkräften. Die Teamarbeit erfolgt sowohl unter den Lehrkräften, die in derselben Stufe unterrichten, als auch in fächerspezifischen Teams. Des Weiteren ist der Einsatz von Unterrichtsmaterial auf gymnasialem Niveau wesentlich. Ebenso tragen Kooperationen mit Gymna - sien und gegenseitige Hospitationen zu einem fachlichen Austausch und zur Qualitätssicherung des gymnasialen Niveaus an Gemeinschaftsschulen bei. Auch können die an der Gemeinschaftsschule eingesetzten Lehrkräfte Fortbildungen der Gymnasiallehrkräfte und solche, die auf das gymnasiale Niveau ausgerichtet sind, besuchen und diese im Team multiplizieren. Zur Frage, in welchem Umfang (Personenzahl, Fächer, Stundenvolumen) an den Gemeinschaftsschulen Gymnasiallehrer Unterricht erteilt haben, lässt sich Folgendes sagen: An der Gemeinschaftsschule Meersburg unterrichtet eine Gymna - siallehrkraft im Umfang von 27 Lehrerwochenstunden in den Fächern Deutsch und Biologie (Naturwissenschaftliches Arbeiten). In Überlingen unterrichtet eine Gymnasiallehrkraft mit den Fächern Deutsch und Französisch. An der Gemeinschaftsschule Salem unterrichtet eine Gymnasiallehrkraft 27 Lehrerwochenstunden Englisch und Sport, eine weitere Lehrkraft mit den Fächern Englisch und evangelischer Religion. 5. In welchem Umfang (Schülerzahlen, Wochenstunden, Fächer) haben Schüler an den genannten Gemeinschaftsschulen Unterricht auf E-Niveau sowie auf M- Niveau erhalten? 6. In welchem Umfang (Schülerzahlen, Wochenstunden) haben Schüler an den genannten Gemeinschaftsschulen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache auf E-Niveau oder auf M-Niveau erhalten? Es gehört zum pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule, dass jede Schülerin und jeder Schüler bis zum Abschlussjahr in jedem Fach auf dem für sie oder ihn jeweils passenden Niveau lernen kann. Dies können in den verschiedenen Fächern unterschiedliche Niveaustufen sein. Die Schülerinnen und Schüler haben jederzeit – während des laufenden Schuljahres und selbst innerhalb einzelner Unterrichtseinheiten – die Möglichkeit, je nach ihrer individuellen Lernentwicklung die Niveaustufe zu wechseln. Über das Niveau des Lernangebots im jeweiligen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2191 4 Fach entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer in enger Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Erst im Abschlussjahr werden alle Leistungen über alle Fächer hinweg auf derselben Niveaustufe erbracht. Angaben zum Umfang des auf den unterschiedlichen Niveaustufen erteilten Fachunterrichts sind somit aktuell nicht möglich. 7. In welcher Weise wird die erfolgreiche Unterrichtsteilnahme von Schülern mit Unterricht auf E- und M-Niveau festgestellt (generell und Ergebnisse bei den genannten Schulen)? Wie an allen Schularten gehört es zu den Aufgaben der Lehrkraft, regelmäßig schriftliche, mündliche oder praktische Leistungserhebungen durchzuführen. Zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils einen Lernentwicklungsbericht, der an der Gemeinschaftsschule das Zeugnis ersetzt und in dem für jedes Fach die Niveaustufe ausgewiesen ist, auf der die Leistungen überwiegend erbracht wurden. Auf Wunsch der Eltern, bei einem bevorstehenden Wechsel auf eine andere Schulart und in Abschlussklassen werden Noten aufgeführt. Leistungsbezogene Daten einzelner Schulen unterliegen der besonderen Vertraulichkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 11 LIFG) und werden deshalb grundsätzlich nicht veröffentlicht. 8. Beabsichtigt sie, bei der Schülerprognose vor der Entscheidung über eine Oberstufe an Gemeinschaftsschulen die Hinzuziehung von Schülern aus anderen Schulen oder Kommunen nicht nur auf der Basis fiktiver Zahlen zu operieren, sondern auch auf der Basis einer Elternbefragung bei den Nachbarschulen? Die Erstellung der gesetzlich geregelten langfristigen Prognose der Mindestschülerzahl einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule ist auf der Grundlage objektivierbarer Kriterien zu treffen. Eine Elternbefragung müsste aufgrund des Verwaltungsaufwandes deutlich vor der gesetzlich geregelten Klassenstufe 9 durchgeführt werden. Diese könnte mangels Kenntnis der erreichten Niveaustufen der Schülerinnen und Schüler nicht auf die maßgeblichen Niveaustufen begrenzt werden. Es müsste die Befragung von Eltern benachbarter Schulen erfolgen, demnach müssten alle Eltern miteinbezogen werden, d. h. die Befragung könnte sich wegen der freien Schulwahl nicht nur auf Eltern, deren Wohnsitz am jeweiligen Schulstandort ist, beschränken. Die Antwort in einer solchen Befragung würde eine subjektive Momentaufnahme beinhalten, deren Motivation nicht ermittelt werden kann. Da eine Teilnahme an einer Elternbefragung nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden könnte, d. h. eine ausreichend große Gruppe der teilnehmenden Eltern nicht gewährleistet wäre, die Äußerung in einer Befragung keine Verbindlichkeit auslösen würde und nach der Erfahrung die spätere Entscheidung der Schulwahl unabhängig von der Antwort in einer früheren Befragung getroffen wird, würde das Ergebnis einer Elternbefragung hinsichtlich der Verwertbarkeit als langfristige Prognose der erforderlichen Objektivierbarkeit der darauf basierenden Entscheidung entbehren. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2191 Ŷ ůĂ ŐĞ ϭ ϭ Ϯ ϯ ϰ ϱ ϲ ϳ ϴ ϵ ϭϬ ϮϬ ϭϮ ϮϮ ϱ ϭϵ ϰ ϰϴ ϰϰ ϰϱ ϱϳ ϯϭ ϯϭ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϯ Ϯϱ Ϭ ϭϳ ϴ ϯϴ ϱϭ ϰϳ ϰϮ ϳϮ ϯϲ ϯϲ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϰ Ϯϳ Ϯ ϭϴ Ϯ ϱϳ ϯϳ ϰϱ ϰϯ ϵϬ ϮϮ ϯϰ ϯϰ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϱ ϯϬ ϳ ϭϴ Ϯ ϰϭ ϱϯ ϰϮ ϰϲ ϭϮ ϱ ϯϬ Ϯϭ ϯϴ ϯϲ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϲ ϯϯ ϭ ϭϴ ϲ ϯϵ ϰϮ ϱϵ ϰϲ ϭϰ ϱ ϮϬ ϯϭ ϮϬ ϯϵ ϯϱ Ͳ ϮϬ ϭϮ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϯ ϭϴ ϱ ϭϲ ϳ ϰϭ Ϯϴ ϱϴ ϰϬ ϭϴ ϭϴ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϰ ϮϬ ϱ ϭϰ ϵ ϯϱ ϯϯ ϯϱ ϰϲ ϱϲ ϯϱ Ϯϭ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϱ Ϯϰ ϭ ϭϱ ϲ ϰϯ ϰϯ ϯϲ ϯϰ ϴϱ Ϯϯ ϯϳ Ϯϱ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϲ ϯϭ Ϯ ϭϳ ϯ ϱϴ ϰϮ ϯϱ ϯϴ ϭϯ ϵ ϰϬ Ϯϴ ϰϱ Ϯϲ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϮ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϯ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϰ ϳϵ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ ϳϵ ϳϵ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϱ ϭϳ ϴ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ ϭϳ ϴ ϵϰ ϴϰ Ͳ Ͳ Ͳ Ͳ ϮϬ ϭϲ Ϯϱ ϵ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ Ϭ Ϯϱ ϵ ϳϯ ϭϬ Ϭ ϴϲ Ͳ Ͳ Ͳ ;Đ Ϳ ^ ƚĂ ƚŝƐ ƚŝƐ ĐŚ ĞƐ > ĂŶ ĚĞ ƐĂ ŵ ƚ ĂĚ ĞŶ Ͳt ƺƌ ƚƚ Ğŵ ďĞ ƌŐ ;Ϯ Ϭϭ ϳͿ E Ăŵ Ğ ĚĞ ƌ ^ ĐŚ Ƶů Ğ :Ă Śƌ Ŷ ƚǁ ŝĐ Ŭů ƵŶ Ő ĚĞ ƌ ^ ĐŚ ƺů Ğƌ njĂ Śů ĞŶ Ă Ŷ ĚĞ Ŷ 'Ğ ŵ Ğŝ ŶƐ ĐŚ ĂĨ ƚƐ ƐĐ ŚƵ ůĞ Ŷ ^Ž ŵ ŵ Ğƌ ƚĂ ůƐĐ ŚƵ ůĞ ;D ĞĞ ƌƐ ďƵ ƌŐ Ϳ͕ t ŝĞ Ɛƚ Žƌ ƐĐ ŚƵ ůĞ ;m ďĞ ƌůŝ ŶŐ ĞŶ Ϳ Ƶ ŶĚ ŝ ůĚ ƵŶ ŐƐ njĞ Ŷƚ ƌƵ ŵ ^ Ăů Ğŵ ;^ Ăů Ğŵ Ϳ Ɛ Ğŝ ƚ Ě Ğŵ ^ ĐŚ Ƶů ũĂ Śƌ Ϯ Ϭϭ Ϯͬ ϭϯ Wƌ ŝŵ Ăƌ Ɛƚ ƵĨ Ğ ŝŶ ƐŐ ĞƐ Ăŵ ƚ ^Ğ ŬƵ ŶĚ Ăƌ Ɛƚ ƵĨ Ğ / ŝŶ ƐŐ ĞƐ Ăŵ ƚ ĚĂ ǀŽ Ŷ ŶĂ ĐŚ < ůĂ ƐƐ ĞŶ Ɛƚ ƵĨ Ğ t ŝĞ Ɛƚ Žƌ ƐĐ ŚƵ ůĞ 'Ğ ŵ Ğŝ ŶƐ ĐŚ ĂĨ ƚƐ ƐĐ ŚƵ ůĞ ;m ďĞ ƌůŝ ŶŐ ĞŶ Ϳ ŝ ůĚ ƵŶ ŐƐ njĞ Ŷƚ ƌƵ ŵ ^ Ăů Ğŵ 'Ğ ŵ Ğŝ ŶƐ ĐŚ ĂĨ ƚƐ ƐĐ ŚƵ ůĞ ;^ Ăů Ğŵ Ϳ ĚĂ ǀŽ Ŷ ŶĂ ĐŚ W ƌŝŵ Ăƌ Ɛƚ ƵĨ Ğ ƵŶ Ě ^Ğ ŬƵ ŶĚ Ăƌ Ɛƚ ƵĨ Ğ / /Ŷ ƐŐ ĞƐ Ăŵ ƚ ^Ž ŵ ŵ Ğƌ ƚĂ ůƐĐ ŚƵ ůĞ 'Ğ ŵ Ğŝ ŶƐ ĐŚ ĂĨ ƚƐ ƐĐ ŚƵ ůĞ ;D ĞĞ ƌƐ ďƵ ƌŐ Ϳ ĚĂ ǀŽ Ŷ ŶĂ ĐŚ < ůĂ ƐƐ ĞŶ Ɛƚ ƵĨ Ğ