Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2200 12. 06. 2017 1Eingegangen: 12. 06. 2017 / Ausgegeben: 28. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie war das Ergebnis der letzten Straßenzustandserfassung bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch? 2. Gibt es bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch aktuell einen Unfallschwerpunkt oder mehrere Unfallschwerpunkte? 3. Wie bewertet sie den Straßenzustand der L 318 insbesondere bei extremen Wetterphänomenen wie Gewitter und Starkregen? 4. Welche baulichen Maßnahmen sind bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch bis Ende 2017 beabsichtigt? 5. Welche weiteren Baumaßnahmen sind bei der L 318 darüber hinaus noch notwendig , um die Sicherheit dieser Landesstraße wiederherzustellen? 6. Bis wann werden alle Baumaßnahmen bei der L 318 abgeschlossen sein? 12. 06. 2017 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand der Landesstraße (L) 318 zwischen Isny und Leutkirch Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2200 2 B e g r ü n d u n g Aktuelle Presseberichte lassen auf erhebliche Mängel des Straßenzustands der L 318 zwischen Isny und Leutkirch, insbesondere bei Extremwetter, schließen. Da der Verkehrsminister im Frühjahr ausdrücklich auf den erstmals verbesserten Straßenzustand der Landesstraßen in Baden-Württemberg hingewiesen hat, der sicherlich eine erfreuliche Folge der deutlich erhöhten Erhaltungsmittel der grünroten Landesregierung darstellt, ist davon auszugehen, dass im Sinne der Verkehrssicherheit die L 318 zeitnah ebenfalls baulich ertüchtigt und saniert wird. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 Nr. 24-39-L318/18 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie war das Ergebnis der letzten Straßenzustandserfassung bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch? Die letzte Straßenzustandserfassung und -bewertung an Landesstraßen fand 2016 (ZEB 2016) statt. Dabei wurden auf dem genannten Streckenabschnitt der L 318 erhaltungsbedürftige Abschnitte ermittelt. Allerdings führte dies aufgrund einer Vielzahl von Streckenabschnitten mit einer höheren Priorität nicht zu einer Be - rücksichtigung der Abschnitte im Erhaltungsmanagement Landesstraßen für die Jahre 2017 bis 2020. 2. Gibt es bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch aktuell einen Unfallschwerpunkt oder mehrere Unfallschwerpunkte? Die L 318 zwischen Isny und Leutkirch ist im Blick auf Unfälle unauffällig. Die Auswertung der Unfallereignisse durch das Polizeipräsidium Konstanz ergab keine Hinweise auf eine Unfallhäufungsstelle oder einer Unfallhäufungslinie. 3. Wie bewertet sie den Straßenzustand der L 318 insbesondere bei extremen Wetterphänomenen wie Gewitter und Starkregen? Bei extremen Wetterphänomenen wie Gewitter und Starkregen kann das Niederschlagswasser aufgrund der vorhandenen Spurrinnen nicht ungehindert ablaufen. Auf diese Situation werden die Verkehrsteilnehmer auf zwei Teilabschnitten der L 318 auf einer Länge von jeweils circa 3,2 km mit den Allgemeinen Gefahrzeichen VZ 101 „Gefahrstelle“ bzw. VZ 114 „Schleuder- oder Rutschgefahr“ sowie den Zusatzzeichen „Spurrinnen“ und „Straßenschäden“ hingewiesen. Eine Gefähr - dung der Verkehrssicherheit besteht nicht. 4. Welche baulichen Maßnahmen sind bei der L 318 zwischen Isny und Leutkirch bis Ende 2017 beabsichtigt? 5. Welche weiteren Baumaßnahmen sind bei der L 318 darüber hinaus noch notwendig , um die Sicherheit dieser Landesstraße wiederherzustellen? 6. Bis wann werden alle Baumaßnahmen bei der L 318 abgeschlossen sein? Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2200 Der Bedarf und der Umfang der auf der L 318 erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund der bestehenden Spurrillen werden derzeit geprüft und können abschließend erst nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse festgelegt werden. Der Zeitraum für die Umsetzung bzw. bis zum Abschluss der baulichen Maßnahmen hängt maßgeblich vom Umfang der Maßnahmen und von den zur Verfügung stehenden Erhaltungsmitteln ab. Ziel ist, die vorhandenen Schäden noch in diesem Jahr zu beseitigen. Hermann Minister für Verkehr