Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2206 13. 06. 2017 1Eingegangen: 13. 06. 2017 / Ausgegeben: 27. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Teilen Baden-Württembergs ist die telekommunikative Infrastruktur gestört oder nicht voll nutzbar? 2. Welche Gründe sieht sie für den Ausfall der telekommunikativen Infrastruktur in Engelsbrand? 3. Wie oft treten Störungen in der Telekommunikation in der Region Engelsbrand auf? 4. Welche Lösungsvorschläge hat sie für die Behebung der Telekommunikationsstörungen in Engelsbrand? 5. Ist ihr der Fall der Praxis eines Arztes bekannt, dessen Praxis, aufgrund technischer Mängel der telekommunikativen Infrastruktur, fast nicht mehr zu erreichen ist? 6. Welche Gefahren sieht sie für bedürftige Patienten, die umgehend Hilfe oder Medikamente benötigten und ihren Hausarzt nicht persönlich, sondern nur per Telefon erreichen können? 7. Welche schnellen Lösungen kann sie Bürgern, Privatleuten, Selbstständigen und Unternehmen in der Region anbieten, um die Ausfälle der telekommunikativen Infrastruktur auszugleichen? 12. 06. 2017 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sicherstellung der telekommunikativen Infrastruktur in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2206 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 Nr. 5-0141-5/2/54I beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Teilen Baden-Württembergs ist die telekommunikative Infrastruktur gestört oder nicht voll nutzbar? Zu 1.: Informationen zur Funktionstüchtigkeit im Eigentum privater Dritter stehender telekommunikativer Infrastruktur liegen der Landesregierung nicht vor, weil Stö - rungsmeldungen zu privater Telekommunikationsinfrastruktur nicht zentral er - fasst werden. 2. Welche Gründe sieht sie für den Ausfall der telekommunikativen Infrastruktur in Engelsbrand? Zu 2.: Nach Angaben der Gemeinde Engelsbrand befindet sich die störungsanfällige Infrastruktur im Eigentum der Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend: Telekom ). Diese habe der Gemeinde mitgeteilt, dass die dortigen Kabelverzweiger nicht für die hohe Anzahl an dort angeschlossenen Endnutzern geeignet seien. 3. Wie oft treten Störungen in der Telekommunikation in der Region Engelsbrand auf? Zu 3.: Nach Angaben der Gemeinde Engelsbrand treten Störungen in der Telekommunikation insbesondere innerhalb der letzten drei Jahre auf. Eine genaue Bezifferung sei jedoch nicht möglich. Zudem wies die Gemeinde darauf hin, dass sie meist nur von großflächigen Störungen erfahre und nur dann, wenn die betroffenen Endkunden keine ausreichende Abhilfe durch die Telekom erhielten. 4. Welche Lösungsvorschläge hat sie für die Behebung der Telekommunikationsstörungen in Engelsbrand? Zu 4.: Für den Telekommunikationsanschluss und den Telefondienst gelten die §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes. Danach haben Endnutzer Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Telekom die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung. Die Behebung etwaiger Beeinträchtigungen dieser Grundversorgungsleistungen bzw. von Telekommunikationsstörungen wie in Engelsbrand liegt mithin grund - sätzlich im Verantwortungsbereich der Telekom als Eigentümerin der Infrastruktur und Universaldienstleister. Nach Angaben der Gemeinde Engelsbrand hat die Telekom bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands unternommen. Offenkundig scheinen diese jedoch noch nicht den gewünschten Erfolg erbracht zu haben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2206 5. Ist ihr der Fall der Praxis eines Arztes bekannt, dessen Praxis, aufgrund technischer Mängel der telekommunikativen Infrastruktur, fast nicht mehr zu erreichen ist? Zu 5.: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), sei bislang kein Fall eines Arztes bekannt geworden, dessen Vertragsarztpraxis in Engelsbrand aufgrund von fehlender oder mangelhafter Breitbandanbindung bzw. von infrastrukturellen Störungen/Ausfällen telekommunikativ nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist bzw. war. 6. Welche Gefahren sieht sie für bedürftige Patienten, die umgehend Hilfe oder Medikamente benötigten und ihren Hausarzt nicht persönlich, sondern nur per Telefon erreichen können? Zu 6.: Für den Fall, dass der unter Ziffer 5 skizzierte Sachverhalt tatsächlich eintreten sollte, sieht die Landesregierung die Gefahr der eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der niedergelassenen Vertragsarztpraxen. Folge hiervon könnte sein, dass die ambulante Versorgungskette von hilfebedürftigen Patientinnen und Pa - tienten dergestalt unterbrochen werden könnte, das immobile Erkrankte, die die Praxen nicht persönlich aufsuchen können, von einer fernmündlichen Kontaktaufnahme mit den betroffenen Praxen abgeschnitten wären. 7. Welche schnellen Lösungen kann sie Bürgern, Privatleuten, Selbstständigen und Unternehmen in der Region anbieten, um die Ausfälle der telekommunikativen Infrastruktur auszugleichen? Zu 7.: Bei Ausfall leitungsgebundener Infrastruktur kann grundsätzlich auf drahtlose Technologie, vor allem auf den Mobilfunk zurückgegriffen werden. Das Angebot derartiger Anschlüsse bzw. der Mobilfunkversorgung vor Ort unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz jedoch nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Mobilfunk stellt bereits aus diesem Grund keinen adäquaten Ersatz für die vom Universaldienstleister zu erbringende (leitungsgebundene) Grundversorgung dar. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration