Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2236 21. 06. 2017 1Eingegangen: 21. 06. 2017 / Ausgegeben: 01. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche zentralen Notfallpraxen und Notaufnahmen gibt es im Landkreis Esslingen? 2. Nach welcher Priorisierung erfolgt die Notfallbehandlung unter Angabe, in welche Kategorien dabei unterteilt wird? 3. In welchem Umfang wurden bisher pro Jahr die Notfalldienste im Landkreis Esslingen in Anspruch genommen, aufgegliedert nach diesen Kategorien? 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen der Anzeige des Notfalls und dem Erstkontakt mit einem Arzt sowie der anschließenden Unter - suchung und Behandlung, aufgeschlüsselt nach diesen Kategorien? 5. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit in den Notfallpraxen? 6. Gibt es signifikante Unterschiede in der durchschnittlichen Wartezeit zwischen Personen, die den Notruf wählen und Personen, die sich selbstständig in die Notaufnahme begeben? 7. Gibt es Unterschiede in der Notfallversorgung von Kindern und Erwachsenen, sowohl bei den Wartezeiten wie in der ärztlichen Versorgung? 8. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Situation der notärztlichen Versorgung seit der Einführung der zentralen Notfallpraxen verändert hat? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Situation der Notfallversorgung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2236 2 9. Welche Maßnahmen sind aus ihrer Sicht geeignet, um die Wartezeit für Notfallpatienten weiter zu verkürzen? 10. Wie beurteilt sie die Versorgung mit kinderärztlichen Notdiensten sowie allgemeinärztlichen Notdiensten für Patientinnen und Patienten im Landkreis Esslingen? 20. 06. 2017 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Im akuten Notfall ist eine adäquate, schnelle und qualifizierte Notfallversorgung unerlässlich. Lange Wartezeiten können für den Patienten im Einzelfall lebens - bedrohliche wenn nicht gar tödliche Folgen haben. Für alle Patienten, die sich in einer medizinischen Notlage befinden, sind lange Wartezeiten schwer erträglich. Für kleine Patienten und deren Eltern sind lange Wartezeiten umso schwieriger und nervenaufreibender. Daher ist es von Interesse zu erfahren, wie sich die notärztliche Versorgung im Landkreis Esslingen gestaltet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 Nr. 53-0141.5-016/2236 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche zentralen Notfallpraxen und Notaufnahmen gibt es im Landkreis Esslingen? Im Landkreis Esslingen gibt es fünf somatische Plankrankenhäuser, an denen jeweils Notaufnahmen eingerichtet sind. Die Krankenhäuser organisieren ihre Notaufnahmen in eigener Zuständigkeit. An einem Krankenhaus im Landkreis Esslingen erfolgt eine Unterteilung der Notaufnahme in eine Erwachsenennotauf - nahme und eine Kindernotaufnahme. Im Rahmen des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes (Notfalldienst) werden im Landkreis Esslingen die folgenden Notfallpraxen betrieben: Allgemeine Notfallpraxis am Klinikum Esslingen, Notfallpraxis Kinder am Klinikum Esslingen, Allgemeine Notfallpraxis Filderstadt an der Filderklinik, Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim/Teck im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck, Allgemeine Notfallpraxis Nürtingen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2236 2. Nach welcher Priorisierung erfolgt die Notfallbehandlung unter Angabe, in welche Kategorien dabei unterteilt wird? In den Notaufnahmen der Krankenhäuser wird nach dem „Manchester Triage System (MTS)“ eine symptombasierte Einteilung der Patientinnen/Patienten in fünf Dringlichkeitskategorien vorgenommen, die farbig markiert sind und eine definierte Wartezeit bis zum ersten Arztkontakt aufweisen: Die Kategorien Rot, Orange und Gelb haben Priorität. Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird im Rahmen der Notfallversorgung in Notfallpraxen an Krankenhäusern durch das Personal der Notfallpraxen eine Patientenersteinschätzung nach Dringlichkeit vorgenommen: schwere Fälle werden vorgezogen oder an die Notaufnahme des Krankenhauses übergeben, leichtere Fälle werden nachrangiger versorgt. 3. In welchem Umfang wurden bisher pro Jahr die Notfalldienste im Landkreis Esslingen in Anspruch genommen, aufgegliedert nach diesen Kategorien? Die KVBW hat für die Notfallpraxen die folgenden Fallzahlen des Jahres 2016 mitgeteilt: 3ULRULWlW )DUEH :DUWH]HLW ELV ]XP $U]WNRQWDNW 6RIRUW 5RW 0LQXWHQ 6HKU GULQJHQG 2UDQJH ELV 0LQXWHQ 'ULQJHQG *HOE ELV 0LQXWHQ 1RUPDO *UQ ELV 0LQXWHQ 1LFKW GULQJHQG %ODX ELV 0LQXWHQ 1RWIDOOSUD[LV (VVOLQJHQ 4XDUWDO -DKU JHVDPW -DKU )DOO]DKO 6LW]GLHQVW 1RWIDOOSUD[LV (VVOLQJHQ .LQGHU 4XDUWDO -DKU JHVDPW -DKU )DOO]DKO 6LW]GLHQVW DOOJHPHLQH 1RWIDOOSUD[LV .LUFKKHLP 4XDUWDO -DKU JHVDPW -DKU )DOO]DKO 6LW]GLHQVW DOOJHPHLQH 1RWIDOOSUD[LV )LOGHUVWDGW 4XDUWDO -DKU JHVDPW -DKU )DOO]DKO 6LW]GLHQVW DOOJHPHLQH 1RWIDOOSUD[LV 1UWLQJHQ 4XDUWDO -DKU JHVDPW -DKU )DOO]DKO 6LW] XQG )DKUGLHQVW )DKUGLHQVW ODQGNUHLVZHLW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2236 4 Nach den Angaben der fünf somatischen Krankenhäuser im Landkreis Esslingen werden in den Notaufnahmen jährlich rund 130.000 Notfallpatientinnen/-patienten behandelt. Hinsichtlich einer weiteren Differenzierung liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 4. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit zwischen der Anzeige des Notfalls und dem Erstkontakt mit einem Arzt sowie der anschließenden Untersuchung und Behandlung, aufgeschlüsselt nach diesen Kategorien? Hinsichtlich der Wartezeiten in Notaufnahmen der Krankenhäuser wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 2 verwiesen. Weitergehende Angaben liegen der Landes - regierung nicht vor. Für Notfallpraxen gilt, dass sie von Patientinnen und Patienten während der Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung direkt aufgesucht werden können. Eine (vorherige) „Anzeige“ des Notfalls gibt es hier also nicht. Hinsichtlich der Wartezeiten in Notfallpraxen wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 5 verwiesen. 5. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit in den Notfallpraxen? Hierzu kann die KVBW keine näheren Informationen geben, da die allgemeinen Notfallpraxen im Landkreis Esslingen in fremder Trägerschaft und nicht von der KVBW betrieben werden. Im Rahmen der Patientenbefragung in der Kindernotfallpraxis der KVBW seien aufgrund der Rückmeldungen der Patientinnen und Patienten keine gravierenden Wartezeiten festgestellt worden. 6. Gibt es signifikante Unterschiede in der durchschnittlichen Wartezeit zwischen Personen, die den Notruf wählen und Personen, die sich selbstständig in die Notaufnahme begeben? Nein. 7. Gibt es Unterschiede in der Notfallversorgung von Kindern und Erwachsenen, sowohl bei den Wartezeiten wie in der ärztlichen Versorgung? Bei Unterteilung in eine Erwachsenennotaufnahme und eine Kindernotaufnahme – insoweit wird auf die Antwort zur Frage Ziffer 1 verwiesen – werden Kinder und Jugendliche von Pädiaterinnen und Pädiatern oder Kinderchirurginnen und -chirurgen behandelt. Darüber hinaus gibt es keine strukturellen Unterschiede. Bezüglich der Wartezeiten wird auf die Antworten zur Frage Ziffer 4 und 5 verwiesen . 8. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Situation der notärztlichen Versorgung seit der Einführung der zentralen Notfallpraxen verändert hat? Die um Stellungnahme gebeten Kliniken im Landkreis Esslingen haben hierzu unterschiedlich berichtet: Zum Teil wird geschildert, seit der Einführung der Zentralen Notfallpraxis seien keine grundlegenden Veränderungen eingetreten. Andere Kliniken haben mitgeteilt , seit Einführung der Zentralen Notfallpraxis habe eine erhebliche Entzerrung der Patientenströme stattgefunden. Auch wurde zurückgemeldet, dass es in Zeiten, in denen eine Zentrale Notfallpraxis an der Klinik vorgehalten werde, zu einer Entlastung der Zentralen Notaufnahme der Klinik komme. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2236 9. Welche Maßnahmen sind aus ihrer Sicht geeignet, um die Wartezeit für Notfallpatienten weiter zu verkürzen? Für Notaufnahmen der Krankenhäuser sind folgende Maßnahmen geeignet, um die Wartezeit für Notfallpatientinnen und -patienten weiter zu verkürzen: • Lenkung der Patientenströme bereits am Klinikeingang durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte („fachärztliche Triage“), • konsequente Triage und Unterstützung des medizinischen Personals bei der Durchsetzung der Triage, • Entlastung der Klinik-Notaufnahmen durch Steigerung des Bekanntheitsgrades der Notfall-Telefonnummer des KV-Notfalldienstes (vorwahlfreie Rufnummer: 116 117), • adäquate Personalausstattung, • auskömmliche „Notfallvergütung“. 10. Wie beurteilt sie die Versorgung mit kinderärztlichen Notdiensten sowie allgemeinärztlichen Notdiensten für Patientinnen und Patienten im Landkreis Esslingen? Die KVBW gelangt aufgrund der bisherigen Erfahrungsberichte und Fallzahlen zu der Beurteilung, dass die Notfallpraxen im Landkreis Esslingen gut angenommen werden. Detailliertere Aussagen könne sie aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaften der Notfallpraxen nur für die Kinder-Notfallpraxis Esslingen machen. In der von ihr geführten Kinder-Notfallpraxis Esslingen seien in den Jahren 2015 und 2016 Patientenbefragungen zur ärztlichen Behandlung, zum Team und auch zur Ausstattung durchgeführt worden. Die Ergebnisse seien durchweg sehr positiv gewesen. Die Landesregierung sieht im Landkreis Esslingen die ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Sprechstunden (vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst ) durch die in der Antwort zur Frage Ziffer 1 aufgeführten allgemeinen Notfallpraxen und der Kinder-Notfallpraxis Esslingen als gewährleistet an. Lucha Minister für Soziales und Integration