Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2238 21. 06. 2017 1Eingegangen: 21. 06. 2017 / Ausgegeben: 31. 07. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Park-and-ride-Parkplätze stehen an den einzelnen Stationen entlang der S-Bahn Linie S 1 im Kreis Esslingen derzeit zur Verfügung (Auflistung mit jeweiliger Kapazität bzw. kumulierte Gesamtkapazität aufgegliedert nach gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Parkplätzen)? 2. In wessen Eigentum sind die Park-and-ride-Parkplätze entlang der S-Bahn- Linie S 1 im Kreis Esslingen? 3. Sind weitere Park-and-ride-Parkplätze entlang der S-Bahn-Linie S 1 geplant? 4. Wie viele Park-and-ride-Parkplätze sind für den Ausbau der S-Bahn Linie S 2 nach Neuhausen/Fildern vorgesehen (Auflistung mit Kapazität, Standort und mögliche Ausgestaltung [z. B. polygoCard])? 5. Wie bewertet sie den Bedarf an geeigneten Park-and-ride-Parkplätzen entlang der S 1 angesichts der Analyse der IHK vom Juni 2017 zur Stausituation in der Region Stuttgart und sieht sie angesichts der IHK-Analyse erhöhten Handlungsbedarf ? 6. Wie bewertet sie den durch die Staus entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ? 7. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant sie zur Entlastung des durch Pendler in Richtung Stuttgart verursachten Verkehrs im Landkreis Esslingen? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Situation der Park-and-ride-Parkplätze in der Region Stuttgart und im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2238 2 8. Wie viele Eigentümer von Park-and-ride-Parkplätzen sind bereits in die Betreibergesellschaft unter Federführung des Verbands Region Stuttgart eingetreten? 9. Welche finanzielle Unterstützung gewährt das Land den Betreibern von Parkand -ride-Parkplätzen? 20. 06. 2017 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Die Verkehrsströme – insbesondere in der wirtschaftsstarken Region Stuttgart – haben den verkehrlichen Druck auch im Landkreis Esslingen spürbar ansteigen lassen. Die Verkehrsüberbelastung im Stuttgarter Talkessel ist enorm. Der Verkehr kommt regelmäßig massiv zum Stocken. Eine nun veröffentlichte Studie der IHK Region Stuttgart kommt zu dem Ergebnis, dass bedingt durch die Staus pro Jahr mit einem volkswirtschaftlichen Schaden von bis zu 500 Millionen Euro zu rechnen ist. Neben den wirtschaftlichen Folgen der Staus müssen auch angesichts des eingeführten Feinstaubalarms und der schwierigen Luftreinheitsverhältnisse, speziell in der Stuttgarter Innenstadt, in der Region Stuttgart ausreichend Park-and-ride- Parkplätze zur Verfügung stehen, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) über entsprechend attraktive Angebote verfügen, um Pendlern eine reizvolle Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Pkw in die Stuttgarter Innenstadt anzubieten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 18. Juli 2017 Nr. 3-3895.07/73 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Park-and-ride-Parkplätze stehen an den einzelnen Stationen entlang der S-Bahn Linie S 1 im Kreis Esslingen derzeit zur Verfügung (Auflistung mit jeweiliger Kapazität bzw. kumulierte Gesamtkapazität aufgegliedert nach gebührenpflichtigen und nicht gebührenpflichtigen Parkplätzen)? Auf die folgende Tabelle des Verbands Region Stuttgart (VRS) wird verwiesen (Stand: Februar 2016): *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2238 2. In wessen Eigentum sind die Park-and-ride-Parkplätze entlang der S-Bahn- Linie S 1 im Kreis Esslingen? Siehe Tabelle zu Frage 1. 3. Sind weitere Park-and-ride-Parkplätze entlang der S-Bahn-Linie S 1 geplant? Es sind keine Pläne für weitere Park-and-ride-Parkplätze entlang der S-Bahn- Linie S 1 bekannt. 4. Wie viele Park-and-ride-Parkplätze sind für den Ausbau der S-Bahn Linie S 2 nach Neuhausen/Fildern vorgesehen (Auflistung mit Kapazität, Standort und mögliche Ausgestaltung [z. B. polygoCard])? Es sind 115 bis 155 Stellplätze für den Standort Neuhausen und ca. 125 Stellplätze für den Standort Sielmingen geplant. An beiden Standorten können nach An - gaben des VRS die Nutzungsbedingungen so gestaltet werden, dass die Anlagen ihrem Zweck gemäß genutzt werden, Dauerparkkarten nur in Verbindung mit einem VVS-Abonnement vergeben werden und die polygoCard einen zusätzlichen Nutzen für die P+R-Nutzer generiert. Das P+R-Parkhaus Österfeld mit insgesamt 514 Stellplätzen wird seit dem 1. Dezember 2016 für einen Pilotzeitraum von zwei Jahren im Auftrag der Stadt Stuttgart von der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) bewirtschaftet . Das Parkhaus steht seit diesem Zeitpunkt nur noch ÖPNV-Nutzern zur Verfügung . Kunden ohne VVS-Abo können an der Einfahrt ein sog. KombiTicket (Einzel -/Gruppenfahrschein) lösen, welches neben dem Parken als Fahrschein für die Zone 10/20 (4 h oder max. 24 h) genutzt werden kann. Der Kunde bezahlt den Tarif für Parken und ÖPNV-Nutzung vor Ausfahrt am Kassenautomaten. VVS- Abokunden können bei der PBW einen Dauerparkvertrag abschließen und mit ihrer polygoCard ins Parkhaus ein- und ausfahren. Damit auch Gelegenheitsnutzer mit VVS-Abo das Parkhaus nutzen können, ohne ein KombiTicket ziehen zu müssen, setzt die PBW derzeit eine technische Lösung um, mit der Abokunden ein Monats- oder Tagesparkticket durch Prüfung ihrer polygoCard am Kassenautomat lösen können. Die dafür erforderliche Programmierung wird bis Ende des Jahres erfolgen. Darüber hinaus wird derzeit im Rahmen von „moveBW“ eine Reservierungsmöglichkeit über den Service „Parken-Laden“ für das P+R-Parkhaus Österfeld umgesetzt . 2UW 6WHOOSOlW]H JHVDPW 3DUNJHEKUHQ (LJHQWPHU $OWEDFK MD *HPHLQGH .LUFKKHLP 7HFN MD )D $XUHOLV 6WDGW 2EHUHVVOLQJHQ MD )D '% 6WDWLRQ 6HUYLFH gWOLQJHQ QHLQ *HPHLQGH 3ORFKLQJHQ MD )D '% 6WDWLRQ 6HUYLFH :HQGOLQJHQ MD *HPHLQGH :HUQDX 1 MD *HPHLQGH =HOO QHLQ )D '% 6WDWLRQ 6HUYLFH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2238 4 5. Wie bewertet sie den Bedarf an geeigneten Park-and-ride-Parkplätzen entlang der S 1 angesichts der Analyse der IHK vom Juni 2017 zur Stausituation in der Region Stuttgart und sieht sie angesichts der IHK-Analyse erhöhten Handlungsbedarf ? Aufgrund von Erhebungen des Verbands Region Stuttgart im Herbst 2015 besteht weiterer Bedarf an Park-and-ride-Parkplätzen in Kirchheim (Teck), Oberesslingen , Ötlingen und Wendlingen. In Altbach, Plochingen und Wernau reicht das Angebot demnach aus. Künftig wird der Bedarf an Park-and-ride-Parkplätzen aufgrund der Angebotsverbesserungen im Schienenpersonennahverkehr (siehe Antwort auf Frage 7) und den daraus resultierenden Fahrgaststeigerungen höher sein als jetzt. Die Aufgabe der Koordination der Park+Ride-Kapazitäten ist dem Verband Region Stuttgart zugewiesen. 6. Wie bewertet sie den durch die Staus entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ? Staus erzeugen hohe Zeitverluste im Personen- und Güterverkehr, die zu einem volkswirtschaftlichen Schaden führen. Genaue wissenschaftliche volkswirtschaftliche Berechnungen liegen dem Ministerium für Verkehr für die Region Stuttgart nicht vor. 7. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant sie zur Entlastung des durch Pendler in Richtung Stuttgart verursachten Verkehrs im Landkreis Esslingen? Der Schienenpersonennahverkehr wird ab Juni 2019 verbessert. Das werktägliche Verkehrsangebot zwischen Stuttgart und Tübingen bzw. Geislingen wird stufenweise deutlich ausgeweitet. Im Rahmen eines Metropolexpress-Systems wird ein ganztägiger Halbstundentakt eingeführt, der auch neue Durchbindungen (z. B. Heilbronn–Stuttgart–Tübingen) enthält. Zusätzlich soll die schnelle Interregio- Express-Verbindung Stuttgart–Tübingen auf einen täglichen Stundentakt verdichtet werden. Zudem werden barrierefreie Neufahrzeuge eingesetzt. 8. Wie viele Eigentümer von Park-and-ride-Parkplätzen sind bereits in die Be - treibergesellschaft unter Federführung des Verbands Region Stuttgart eingetreten ? Die Betreibergesellschaft wurde noch nicht gegründet. 9. Welche finanzielle Unterstützung gewährt das Land den Betreibern von Parkand -ride-Parkplätzen? Das Land gewährt für die Errichtung von Park-and-ride-Parkplätzen Zuschüsse nach Maßgabe des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Hermann Minister für Verkehr