Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2240 21. 06. 2017 1Eingegangen: 21. 06. 2017 / Ausgegeben: 02. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bands, Labels und Vertriebe der rechtsextremistischen Musikrichtung „National Socialist Black Metal“ (NSBM) in Baden-Württemberg sind der Landesregierung bekannt? 2. Welche Konzerte, zumindest unter Angabe des Ortes, des Datums und der Besucherzahl der Veranstaltungen, fanden in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2000 von Bands der NSBM-Szene bzw. bei Festivals unter Beteiligung von Bands der NSBM-Szene statt? 3. Welche Veranstalter, Privatpersonen wie Organisationen, führten diese Konzertveranstaltungen mit Bands und Musikern der NSBM-Szene vor wie vielen Zuschauern durch? 4. Was ist ihr über die „Black Metal Legion“ (BML) und deren konkreter personeller wie organisatorischer Verstrickung in die rechtsextreme Szene („einzelne Mitglieder können der rechten Szene zugerechnet werden“) wie beispielsweise zur „Sektion 28 Thüringen“ bekannt? 5. Wie erklärt sie sich die unterschiedlichen Darstellungen bei der Frage nach dem Organisator des „Torn Your Ties“-Open Air Festivals in Boxberg-Bob - stadt (Main-Tauber-Kreis) am 3. September 2016 in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/1486 einerseits und der Presse andererseits? 6. Welche weiteren Auftritte blieben in der Vergangenheit möglicherweise bei einer Auflistung entsprechender Veranstaltungen unberücksichtigt, da nicht aus - schließlich rechtsextremistische Bands oder Musiker im Rahmen einer größeren Konzertveranstaltung auftraten? Kleine Anfrage der Abg. Hermann Katzenstein und Alexander Maier GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration „National Socialist Black Metal“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2240 2 7. Wie gelangt sie zu der Einschätzung, dass sich für „das LfV BW keine Hinweise dafür [ergaben], dass es sich bei diesem Konzert um eine rechtsextre - mistische Musikveranstaltung handeln könnte“, obwohl der Auftritt der vom zuständigen Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuften Band „Permafrost“ im Rahmen des Festivals in Boxberg-Bobstadt am 3. September 2016 öffentlich und auf einschlägigen NSBM-Facebook-Seiten beworbenen und darüber hinaus medial diskutierten wurde? 8. Erfuhr das für die Prüfung der Texte der vorgesehenen Lieder zuständige Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis Unterstützung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder andere Behörden? 9. Welche rechtsextremistischen Musikgruppen und Musiker traten ab dem Jahr 2010 in Baden-Württemberg bei den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Musikveranstaltungen von Rechtsextremisten“ (Drucksache 16/1237) aufgelisteten Veranstaltungen jeweils auf? 10. Welche Auftritte rechtsextremistischer Musikgruppen und Solisten bzw. Duos, die möglicherweise bei der obigen Zusammenstellung unberücksichtigt geblieben sind, fanden, zumindest unter Angabe des Ortes, des Datums und der Besucherzahl der Veranstaltungen, statt? 21. 06. 2017 Katzenstein, Maier GRÜNE B e g r ü n d u n g Die Behörden fokussieren sich auf die „klassischen“ rechtsextremistischen Skin - headkonzerte. Die rechtsextremistische NSBM-Musik findet zunehmende Verbreitung auch in Baden-Württemberg. Sie sollte daher auch entsprechende Berücksichtigung in der Arbeit der Behörden und der gesellschaftlichen Auseinandersetzung finden. Eine Aufklärung über die Texte der NSBM-Szene, die dahinterstehende Ideologie und die damit verbundenen Gefahren muss forciert werden. Der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Katzenstein und Maier – Drucksache 16/1486 –war einerseits zu entnehmen, dass nach „Erkenntnisse(n) des LKA BW […] die Veranstaltung durch eine Gruppierung namens ‚Black Metal Legion‘ durchgeführt“ wurde. Die Stuttgarter Zeitung zitiert hingegen in ihrer Ausgabe vom 21. April diesen Jahres den „Zimmermann und stellvertretenden Ortsvorsteher H. G.“ mit der konträren Aussage: „Ich war alleiniger Veranstalter und bin kein Mitglied der Black Metal Legion – auch wenn ich die Jungs gut kenne“. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2240 A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 Nr. 4-1082.2/358-3/ beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bands, Labels und Vertriebe der rechtsextremistischen Musikrichtung „National Socialist Black Metal“ (NSBM) in Baden-Württemberg sind der Landesregierung bekannt? Zu 1.: Die rechtsextremistische Musikrichtung „National Socialist Black Metal“ (NSBM) spielt in der rechtsextremistischen Szene in Baden-Württemberg nur in sehr geringem Umfang eine Rolle. Werbung für Konzerte, die dem NSBM zugeordnet werden , findet innerhalb der rechtsextremistischen Szene praktisch nicht statt. Sofern Bands, Labels oder Vertriebe in den Medien oder durch Linksextremisten als rechtsextremistisch dargestellt werden, wird diese Einschätzung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) geprüft, die Zuordnung zum rechtsextremistischen Spektrum jedoch häufig nicht übernommen, da die Voraussetzungen für das Vorliegen extremistischer Bestrebungen im Sinne der Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes nicht erfüllt sind. Als NSBM-Band ist lediglich die im Jahre 2003 in Sachsen-Anhalt gegründete Band „Permafrost“ bekannt. Auf die Landtagsdrucksache 16/1486 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Hermann Katzenstein und Alexander Maier: Rechtsextre - mistische Konzerte) zu Frage 3 wird verwiesen. Personelle Überschneidungen existieren mit dem Skinhead-Bandprojekt „Killuminati“, welches sich aus Musikern aus Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg zusammensetzt. Bei der Band Killuminati handelt es sich indes um eine „klassische“ Skinheadband, die dem „Rechtsrock“ zugeordnet wird. Sowohl „Permafrost“ als auch „Killuminati“ waren auch im Jahr 2017 aktiv an Konzertveranstaltungen beteiligt. Zudem ist die Band „Kurzschluss“ aus Radolfzell am Bodensee bekannt, die im Jahre 2005 gegründet wurde. Zwischen 2005 und 2010 nahm sie an verschiedenen Konzertveranstaltungen teil. Die Skinheadband war in Bezug auf die Musik - richtung allerdings mehr dem RAC (Rock against Communism) als der Black- Metal-Szene zuzuordnen. 2. Welche Konzerte, zumindest unter Angabe des Ortes, des Datums und der Besucherzahl der Veranstaltungen, fanden in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2000 von Bands der NSBM-Szene bzw. bei Festivals unter Beteiligung von Bands der NSBM-Szene statt? 3. Welche Veranstalter, Privatpersonen wie Organisationen, führten diese Konzertveranstaltungen mit Bands und Musikern der NSBM-Szene vor wie vielen Zuschauern durch? Zu 2. und 3.: Den Sicherheitsbehörden sind acht Skinheadbands sowie zwei rechtsextremistische Bandprojekte aus Baden-Württemberg bekannt. Auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse sind deren Aktivitäten allerdings nicht der Musikrichtung „NSBM“ zuzuordnen. Mithin liegen für Baden-Württemberg, abgesehen vom Auftritt der Band „Permafrost“ am 3. September 2016, keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2240 4 4. Was ist ihr über die „Black Metal Legion“ (BML) und deren konkreter personeller wie organisatorischer Verstrickung in die rechtsextreme Szene („ein - zelne Mitglieder können der rechten Szene zugerechnet werden“) wie beispielsweise zur „Sektion 28 Thüringen“ bekannt? Zu 4.: Dem Auftritt im sozialen Netzwerk Facebook zufolge wurde die „Black Metal Legion“ (BML) im Jahr 2008 gegründet. Die BML bezeichnet sich als „Gemeinschaft /Bruderschaft“ aus dem Raum Hegau/Bodensee. Nach den vorliegenden Erkenntnissen besteht die BML aus sieben Mitgliedern, bei denen Einzelne der rechten Szene zugeordnet werden können. 5. Wie erklärt sie sich die unterschiedlichen Darstellungen bei der Frage nach dem Organisator des „Torn Your Ties“-Open Air Festivals in Boxberg-Bob - stadt (Main-Tauber-Kreis) am 3. September 2016 in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/1486 einerseits und der Presse andererseits? Zu 5.: Im Rahmen einer Internetauswertung stellte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg fest, dass das „Torn Your Ties“-Open Air Festival in Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) am 3. September 2016 im Vorfeld von der „Black Metal Legion“ (BML) im Internet beworben wurde. Die szenetypische Art und Weise der Bewerbung indizierte, dass die BML an der Durchführung der Veranstaltung beteiligt war. 6. Welche weiteren Auftritte blieben in der Vergangenheit möglicherweise bei einer Auflistung entsprechender Veranstaltungen unberücksichtigt, da nicht aus - schließlich rechtsextremistische Bands oder Musiker im Rahmen einer größeren Konzertveranstaltung auftraten? Zu 6.: Den Sicherheitsbehörden sind keine Konzertveranstaltungen im Sinne der Frage - stellung bekannt. 7. Wie gelangt sie zu der Einschätzung, dass sich für „das LfV BW keine Hin - weise dafür [ergaben], dass es sich bei diesem Konzert um eine rechtsextre - mistische Musikveranstaltung handeln könnte“, obwohl der Auftritt der vom zuständigen Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuften Band „Permafrost“ im Rahmen des Festivals in Boxberg-Bobstadt am 3. September 2016 öffentlich und auf einschlägigen NSBM-Facebook-Seiten beworbenen und darüber hinaus medial diskutierten wurde? Zu 7.: Wie in der Landtagsdrucksache 16/1486 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Hermann Katzenstein und Alexander Maier: Rechtsextremistische Konzerte) zu Frage 9 mitgeteilt, wurde das in Rede stehende Festival wegen der Mehrzahl nicht extremistischer Bands durch das LfV nicht als rechtsextremistische Musikveranstaltung bewertet. Die Zuordnung einer Person, Gruppe oder Veranstaltung durch Dritte sowie entsprechender Meldungen in verschiedenen Medien können zwar als Indiz für einen Extremismusbezug gewertet werden, sie ersetzen aber nicht die fachliche Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls durch das LfV. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2240 8. Erfuhr das für die Prüfung der Texte der vorgesehenen Lieder zuständige Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis Unterstützung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder andere Behörden? Zu 8.: Die Prüfung der Liedtexte erfolgte ausschließlich durch das Rechts- und Ordnungsamt und das Jugendamt mit Blick auf die Einhaltung des Jugendschutzes. 9. Welche rechtsextremistischen Musikgruppen und Musiker traten ab dem Jahr 2010 in Baden-Württemberg bei den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Musikveranstaltungen von Rechtsextremisten“ (Drucksache 16/1237) aufge - listeten Veranstaltungen jeweils auf? Zu 9.: Den Sicherheitsbehörden liegen die folgenden öffentlich verwertbaren Informationen im Sinne der Fragestellung vor: 9HUDQVWDOWXQJVRUW 7HLOQHKPHU]DKO 0XVLNJUXSSHQ %DQGV 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ 6WXWWJDUW 9DLKLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä:ROIVJDUGH³ 67 Ä/LEHUWLQ³ 15: Ä$XIEUXFK³ %: 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ 6WHYH &DOODGLQH Ä6WLJJHU³ *UR‰EULWDQQLHQ *% 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä$XIEUXFK³ %: Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä+lUHWLNHU³ 53 IUKHU Ä$ULVWRNUDNHQ³ 53 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ 7HLOQHKPHU]DKO XQEHNDQQW 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä.RPPDQGR 6NLQ³ %: Ä(QGVWXIH³ +% 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä1RLH :HUWH³ %: 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä$ULVWRNUDNHQ³ 53 ,OVIHOG 6FKR]DFK FD 3HUVRQHQ Ä/DVW 0HQ 6WDQGLQJ³ 7+ Ä$QJU\ %RRWER\V³ 15: (EHUVEDFK )LOV FD 3HUVRQHQ Ä6W|UPDQ|YHU³ +( Ä-DJGVWDIIHO³ %: Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: 5KHLQKDXVHQ 2EHUKDXVHQ FD 3HUVRQHQ Ä$XIEUXFK³ %: 9LOOLQJHQ 6FKZHQQLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä9HUV]HU]|GHV³ 8QJDUQ Ä-XQJVWXUP³ 6/ Ä)URQWDONUDIW³ %% Ä+HW]MDJG³ +% Ä7KH 6ODSJXQV³ %: 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä%UHDNGRZQ³ 53 Ä+lUHWLNHU³ 53 Ä'DLO\ %URNHQ 'UHDP³ 67 Ä:ROIVJDUGH³ 67 Ä 0LQXWHV :DUQLQJ³ 67 .LHVHOEURQQ FD 3HUVRQHQ %DOODGHQVlQJHU Ä6W|UPDQ|YHU³ +( Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2240 6 :HLO GHU 6WDGW FD 3HUVRQHQ Ä6HOHNWLRQ³ Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä.RPPDQGR 6NLQ³ %: Ä&DUSH 'LHP³ %: 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä6W|UPDQ|YHU³ +( Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: :LQWHUEDFK FD 3HUVRQHQ Ä.LQGHU]LPPHUWHUURULVWHQ³ 7+ 0KODFNHU /RPHUVKHLP FD 3HUVRQHQ Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä$QJU\ %RRWVER\V³ 1: /|ZHQVWHLQ +|‰OLQVO] FD 3HUVRQHQ )UDQN 5HQQLFNH %< 0DQQKHLP 5KHLQDX FD 3HUVRQHQ Ä$XIEUXFK³ %: Ä(QG RI 6\VWHP³ 09 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä%XQNHU ³ +% Ä, & ³ %: XQG *% Ä6WXUPWUXSS³ %< 9HUDQVWDOWXQJVRUW 7HLOQHKPHU]DKO 0XVLNJUXSSHQ %DQGV ,PPHQGLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä7KH 6ODSJXQV³ %: Ä:KLWH 5HEHO %R\V³ %< 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä1RQ 3OXV 8OWUD³ 15: Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä)DXVWUHFKW³ %< 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ /LHGHUPDFKHU Ä5DJQDU³ %: XQG ]ZHL ZHLWHUH QLFKW QDPHQWOLFK EHNDQQWH %DOODGHQVlQJHU 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä0XUGHU LQ 6RFLHW\³ 67 $XIEUXFK %: Ä7KH 6ODSJXQV³ %: 5DXP (PPHQGLQJHQ FD 3HUVRQHQ $XIEUXFK %: ]ZHL ZHLWHUH XQEHNDQQWH %DQGV Ä0* ³ XQE Ä1DUYLN³ %: 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä.RPPDQGR 6NLQ³ %: Ä6KRUW &URSSHG³ %HOJLHQ Ä16 &KDRV³ %: Ä(QG RI 6\VWHP³ 09 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä7LPHERPE³ 6+ Ä9LQODQG :DUULRUV³ .DQDGD Ä0DV 4XH 3DODEUDV³ 6SDQLHQ Ä-XQJVWXUP³ 6/ 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä:KLWH /DZ³ *% Ä&DUSH 'LHP³ %: Ä%UXWDO $WWDFN³ *% 5KHLQPQVWHU 6|OOLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä'HYLO¶V 3URMHFW³ %: Ä.RPPDQGR 6NLQ³ %: Ä6WXUPWUXRR³ %< Ä)DXVWUHFKW³ %< 5DXP %RWWLQJHQ FD 3HUVRQHQ Ä0* ³ 7+ Ä7RUVWHLQ³ 7+ Ä *ROGHQ