Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2245 21. 06. 2017 1Eingegangen: 21. 06. 2017 / Ausgegeben: 02. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft existieren in Baden -Württemberg, die vorwiegend von Familien aus dem muslimischen Kulturkreis genutzt werden? 2. Welche allgemein bildenden Privatschulen mit vorwiegend oder mehrheitlich muslimischer oder türkischer Trägerschaft gibt es im Land Baden-Württemberg ? 3. Welche Schulen haben eine Anfangsfinanzierung von welchen türkischen oder muslimischen Organisationen bekommen? 4. Welcher Religionsunterricht wird in diesen Schulen angeboten? 5. Welche Schulen haben Kontakt zur Gülen-Bewegung oder sind von ihr gegründet worden? 6. Welche Schulen haben in den vergangenen fünf Jahren negative Auswirkungen erleiden müssen aufgrund von Einflussnahme von türkischen Personen und Organisationen ? 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Aktivitäten türkischer Geheimdienste im Umfeld der Schulen? 8. Welche Moscheevereine und deutsch-türkische Kulturvereine sind ihr bekannt, von denen sie weiß oder annimmt, dass dort religiöse Unterweisung von Jugend - lichen und Kindern stattfindet? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Muslimische Schulen und Unterricht in Moscheevereinen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2245 2 9. Nach welchen rechtlichen Grundlagen findet dieser Unterricht statt? 10. Welche ausländischen Staaten und welche politischen Organisationen sind in o. g. Vereinen und Schulen involviert? 21. 06. 2017 Dr. Balzer AfD A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 Nr. 13-7164.3/25/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft existieren in Baden -Württemberg, die vorwiegend von Familien aus dem muslimischen Kulturkreis genutzt werden? Hierzu werden keine Daten im Rahmen der amtlichen Schulstatistik erhoben. 2. Welche allgemein bildenden Privatschulen mit vorwiegend oder mehrheitlich muslimischer oder türkischer Trägerschaft gibt es im Land Baden-Württemberg? 3. Welche Schulen haben eine Anfangsfinanzierung von welchen türkischen oder muslimischen Organisationen bekommen? Eine Identifizierung der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft mit vorwiegend oder mehrheitlich muslimischer oder türkischer Trägerschaft ist im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht möglich. Der türkische Migrationshintergrund der Antragsteller und der freien Schulträger bzw. deren Religionszugehörigkeit sind keine Merkmale der amtlichen Schulstatistik. Bezüglich der Anfangsfinanzierung von Schulen in freier Trägerschaft durch türkische oder muslimische Organisationen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welcher Religionsunterricht wird in diesen Schulen angeboten? Angaben zum islamischen Religionsunterricht an Schulen in freier Trägerschaft werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. Im Übrigen wird auf Ziff. 2 der Landtagsdrucksache 16/1848 (Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Balzer u. a. AfD – Schulen in freier Trägerschaft) vom 27. März 2017 verwiesen. 5. Welche Schulen haben Kontakt zur Gülen-Bewegung oder sind von ihr gegründet worden? In Baden-Württemberg waren Mitte 2014 sechs Schulen in freier Trägerschaft bekannt , die auf die Bildungsideale Gülens zurückgingen. Die Gülen-Bewegung ist allerdings kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), daher liegen keine weitergehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2245 6. Welche Schulen haben in den vergangenen fünf Jahren negative Auswirkungen erleiden müssen aufgrund von Einflussnahme von türkischen Personen und Organisationen ? Im Regierungsbezirk Stuttgart und Karlsruhe sind jeweils zwei und im Regierungsbezirk Tübingen drei Schulen in freier Trägerschaft bekannt, die im Zusammenhang mit den Geschehnissen in der Türkei über negative Auswirkungen berichteten . Im Regierungsbezirk Freiburg sind keine negativen Auswirkungen bekannt . 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Aktivitäten türkischer Geheimdienste im Umfeld der Schulen? Auf den dem LfV bekannten Listen, die vom türkischen Geheimdienst Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) verschiedenen deutschen Funktionsträgern übergeben wurden , finden sich u. a. rund 30 Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Nachhilfe-, Weiterbildungs- und Schulungseinrichtungen) aus Baden-Württemberg und zum Teil zusätzlich dort tätige Verantwortliche und weiteres Personal unter Nennung von Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Im Übrigen liegen dem LfV keine Erkenntnisse zu Aktivitäten türkischer Geheimdienste im Umfeld der Schulen vor. 8. Welche Moscheevereine und deutsch-türkische Kulturvereine sind ihr bekannt, von denen sie weiß oder annimmt, dass dort religiöse Unterweisung von Jugend - lichen und Kindern stattfindet? Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) betreibt nach den Erkenntnissen des LfV Bildungseinrichtungen, in denen Kindern sogenanntes Grundlagenwissen vermittelt werden soll. Dieses Grundlagenwissen umfasst namentlich Kenntnisse der klassischen sunnitischen Glaubenslehre und der türkischen Muttersprache . Darüber hinaus sollen nach den eigenen Angaben der IGMG den türkischstämmigen Mädchen und Jungen, streng nach Geschlechtern getrennt, ihre eigene Kultur und Geschichte im Sinne der IGMG nähergebracht werden. Die religiöse Bildung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist eines der zentralen Themen der IGMG-Moscheevereine und in den jeweiligen Vereinssatzungen vermerkt. Die religiösen Bildungsveranstaltungen werden in Baden-Württemberg flächendeckend in den jeweiligen IGMG-Ortsvereinen durchgeführt. Im Übrigen wird auf Landtagsdrucksache 16/405 (Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel, AfD: Einflussnahme ausländischer Stellen in der Religionsvermittlung und im privaten Unterrichtswesen?) verwiesen. 9. Nach welchen rechtlichen Grundlagen findet dieser Unterricht statt? 10. Welche ausländischen Staaten und welche politischen Organisationen sind in o. g. Vereinen und Schulen involviert? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, zumal der angesprochene Unterricht in Moscheevereinen nicht der Schulaufsicht unterliegt. Im Übrigen wird auf Landtagsdrucksache 16/405 (Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel, AfD: Einflussnahme ausländischer Stellen in der Religionsvermittlung und im privaten Unterrichtswesen?) verwiesen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport