Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2251 22. 06. 2017 1Eingegangen: 22. 06. 2017 / Ausgegeben: 30. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Beurteilt sie den Umstand, dass Frauen und Männer gleichermaßen Opfer häuslicher Gewalt werden können, dahingehend, dass ein entsprechender Handlungsbedarf in Richtung beider Geschlechter besteht? 2. Wie viele Frauen und Männer werden in Baden-Württemberg Opfer von körperlicher und häuslicher Gewalt (Fallzahlen)? 3. Für Frauen besteht die Möglichkeit, in Frauenhäusern Schutz zu suchen − gibt es ähnliche Angebote auch für Männer? 4. Welche Beratungsinstitutionen bestehen zurzeit in Baden-Württemberg für die Frauen- und Männerberatung hinsichtlich des Opferschutzes und der Hilfeeinrichtung für Täter? 5. Welche Frauen- und Männerberatungsstellen werden mithilfe von Landesmitteln unterstützt (bitte bei Beantwortung auch die Höhe der bundesseitigen Mitfinanzierung angeben, sofern diese besteht)? 6. Wie verteilt sich die landesseitige Mittelfinanzierung für das laufende Haushaltsjahr auf die jeweiligen Frauen- und Männerberatungsstellen? 21. 06. 2017 Neumann CDU Kleine Anfrage der Abg. Christine Neumann CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Körperliche und häusliche Gewalt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2251 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 17. August 2017 Nr. 25-0141.5-016/2251 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Beurteilt sie den Umstand, dass Frauen und Männer gleichermaßen Opfer häuslicher Gewalt werden können, dahingehend, dass ein entsprechender Handlungsbedarf in Richtung beider Geschlechter besteht? Frauen und Männer können Opfer häuslicher Gewalt werden. In den allermeisten bekannten Fällen sind Männer allerdings Täter und nicht Opfer, was nicht bedeutet , dass es keine männlichen Opfer häuslicher Gewalt gibt. Allerdings handelt es sich bei häuslicher Gewalt oftmals um ein Tabuthema, da insbesondere männliche Opfer Schwierigkeiten haben, über Gewalterfahrungen zu sprechen. Folglich stellt das Aufsuchen von Beratungs- und Hilfeangeboten für Männer eine größere Hürde dar. Dies zeigt umso mehr die Wichtigkeit, dass neben der Vorhaltung von Unterstützungsangeboten, ein öffentliches Bewusstsein für Ausmaß und Folgen der Gewalt gegen Frauen und Männer geschaffen werden muss. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren und Gewalt zu bekämpfen sowie Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen und Hilfe anzubieten. 2. Wie viele Frauen und Männer werden in Baden-Württemberg Opfer von körperlicher und häuslicher Gewalt (Fallzahlen)? Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Der Begriff „häusliche Gewalt“ unterliegt keiner einheitlichen Definition. In der PKS Baden-Württemberg wird häusliche Gewalt als Partnergewalt definiert. Darunter ist die direkte physische oder psychische Einflussnahme von gewisser Erheblichkeit auf Ehe- oder gleichzustellende Partner einer Beziehung zu verstehen, wobei die Beziehung auch bereits aufgelöst worden sein kann. Häusliche Gewalt beschränkt sich nicht nur auf strafbare Handlungen im Wohnbereich der Partner, sondern umfasst alle Lebens- und Sozialbereiche in denen die Partner verkehren. Im Sinne der Anfrage wurde die PKS zur Anzahl der Opfer unter Betrachtung der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung ausgewertet. Die PKS Baden-Württemberg weist demnach für das Jahr 2016 insgesamt 12.016 Opfer, darunter 2.050 männ - liche und 9.966 weibliche Opfer sogenannter Opferdelikte aus, deren Beziehung zum Tatverdächtigen weitgehend dem Begriff häuslicher Gewalt entsprechen. Mitunter ist dabei zu beachten, dass Opfer keiner Echtzählung unterliegen, sodass Personen mehrfach als Opfer erfasst werden, wenn sie innerhalb eines Berichtsjahres auch mehrfach Opfer von strafbaren Handlungen geworden sind. Von den männlichen Opfern wurden 1.371 leicht, 28 schwer und vier tödlich verletzt . Dies entspricht einer Gesamterfassungszahl von 1.403. Von den weiblichen Opfern wurden 6.324 leicht, 118 schwer und 23 tödlich verletzt . Insgesamt ergibt sich eine Gesamterfassungszahl von 6.465. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2251 3. Für Frauen besteht die Möglichkeit, in Frauenhäusern Schutz zu suchen − gibt es ähnliche Angebote auch für Männer? Zur Beantwortung der Frage wurden die Kommunalen Landesverbände Baden- Württemberg um eine Rückmeldung gebeten, ob ihnen Männerschutzhäuser in den Stadt- und Landkreisen sowie Kommunen bekannt sind. Aufgrund der Kürze der Beantwortungszeit führte der Landkreistag Baden-Württemberg keine umfangreiche Abfrage durch. Dem Landkreistag Baden-Württemberg sind einige wenige Beratungsstellen oder spezielle Unterkünfte bekannt, diese stehen beispielsweise unter Trägerschaft des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege oder der Kirchen. Der Städtetag Baden-Württemberg führte eine Abfrage bei den Mitgliedskommunen durch. Innerhalb der eingegangenen Rückmeldungen gibt es einen klaren Tenor , wonach es in den rückmeldenden Kommunen keine Einrichtungen gibt, die explizit schutzsuchenden Männern zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Ab - frage wurden Einrichtungen der Obdachlosenhilfe benannt, welche auch Männern zur Verfügung stehen. Diese sind jedoch nicht mit einem „Männerhaus“ zu vergleichen . Unabhängig von der Beantwortung der Kleinen Anfrage fragt das Ministerium für Soziales und Integration bei den Stadt- und Landkreisen ab, welche Hilfeangebote es in Baden-Württemberg für männliche und weibliche Opfer von Gewalt gibt. In diesem Zusammenhang werden neben der Vorhaltung von Männerschutzhäusern bzw. –wohnungen auch Beratungsstellen bei häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt gegen Männer erfasst. Ersten Rückmeldungen zufolge gibt es in Bruchsal die Möglichkeit für gewaltbetroffene Männer ein Schutzhaus bzw. eine Schutzwohnung aufzusuchen (Frauenhaus „Geschütztes Wohnen“). Darüber hinaus wird voraussichtlich ab September 2017 in Stuttgart ein Männerschutzhaus in Betrieb genommen (Gewaltschutz für Männer – Sozialberatung Stuttgart e. V.). Die Abfrage zeigt bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich, wie unterschiedlich die Hilfestruktur in den einzelnen Stadt- und Landkreisen gestaltet ist. Die vollständigen Ergebnisse dieser Umfrage liegen voraussichtlich ab Oktober 2017 vor und werden auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration abrufbar sein. 4. Welche Beratungsinstitutionen bestehen zurzeit in Baden-Württemberg für die Frauen- und Männerberatung hinsichtlich des Opferschutzes und der Hilfeeinrichtung für Täter? Die polizeiliche Beratung und Betreuung von Opfern körperlicher bzw. häuslicher Gewalt findet im Rahmen der „Empfehlungen zur weiteren Intensivierung des polizeilichen Opferschutzes“ des Innenministeriums Baden-Württemberg statt. Ziel ist dabei, neben der Aufklärung der Opfer über ihre Rechte, auch deren frühzei - tige und bedarfsorientierte Vermittlung an Hilfe- und Beratungseinrichtungen zu gewährleisten. Einzelne Elemente des polizeilichen Opferschutzes werden soweit möglich auch auf Täter angewandt, insbesondere die Weitervermittlung an geeignete Hilfeeinrichtungen. In jedem regionalen Polizeipräsidium ist ein Opferschutzkoordinator für die landesweite Umsetzung des polizeilichen Opferschutzes zuständig. Im Bereich der häuslichen Gewalt werden durch speziell geschulte Sachbearbeiter intensive Beratungsgespräche , eine bedarfsorientierte Betreuung und gezielte Vermittlung des Opfers an Hilfeeinrichtungen, wie beispielsweise den WEISSEN RING e. V., sichergestellt. Das Ministerium der Justiz und für Europa führt eine Liste der baden-württembergischen Opferhilfeeinrichtungen zur Beratung von weiblichen und männlichen Opfern von Straftaten. Die Auflistung ist über die Homepage des Ministeriums der Justiz und für Europa unter „Opferschutz im Strafrecht“ abrufbar. Der Städtetag Baden-Württemberg hat auch in Bezug auf Frauen- und Männerberatung hinsichtlich des Opferschutzes und der Hilfeeinrichtung für Täter eine Abfrage durchgeführt. Demnach gibt es in nur wenigen Kommunen Opferberatung explizit für Männer, wie beispielsweise in Ulm. In vielen anderen Städten stehen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2251 4 die vorhandenen Beratungsangebote auch Männern offen, auch wenn diese nicht explizit nur für Männer gedacht sind. Hilfeeinrichtungen explizit für weibliche Täterinnen sind in den teilnehmenden Kommunen bisher keine vorhanden. Auch diesbezüglich ist es der Fall, dass gemeinsame Einrichtungen beide Geschlechter beraten. Die Antworten der Städte, die sich an der Abfrage beteiligt haben, sind im Anschluss tabellarisch aufgeführt. 6WDGW $QJHERW %DGHQ %DGHQ 6HLW ZHUGHQ $QWL *HZDOW .XUVH IU 0lQQHU EHU - DQJHERWHQ MHGHV -DKU ILQGHQ LQ GHU 5HJHO ]ZHL .XUVH PLW ELV 7HLOQHKPHUQ VWDWW 'LH 6WDGW VWHOOW GLH 0LWDUEHLWHU IU GLHVH $UEHLW IUHL WUlJW LQVRZHLW GLH 3HUVRQDONRVWHQ GLH VRQVWLJHQ .RVWHQ ZHUGHQ EHU 6SHQGHQ XQG %X‰JHOGHU ILQDQ]LHUW 2SIHU YRQ *HZDOW ZHUGHQ GXUFK GLH 3V\FKRORJLVFKH %HUDWXQJVVWHOOH EHUDWHQ DXFK ZHQQ GLHVH QLFKW H[SOL]LW DOV 2SIHUEHUDWXQJVVWHOOH DXVJHZLHVHQ LVW 9RUDXVVHW]XQJ LVW GDVV PLQGHUMlKULJH .LQGHU YRUKDQGHQ VLQG /DXSKHLP $QVSUHFKSDUWQHU EHL KlXVOLFKHU *HZDOW VLQG LQ HUVWHU /LQLH 3ROL]HL XQG 2UWVSROL]HLEHK|UGH KLHU ZLUG MH QDFK 6DFKVWDQG DQ ZHLWHUH 2UJDQLVDWLRQHQ ZLH &DULWDV :(,66(5 5,1* H 9 RGHU DQGHUH 2UJDQLVDWLRQHQ GLH HLQH 6R]LDO RGHU /HEHQVEHUDWXQJ DQELHWHQ YHUZLHVHQ 'RQDXHVFKLQJHQ ,P 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV JLEW HV HLQ )UDXHQKDXV ZHOFKHV VLFK LQ 9LOOLQJHQ 6FKZHQQLQJHQ EHILQGHW /XGZLJVEXUJ hEHU )UDXHQ IU )UDXHQ H 9 ,QWHUYHQWLRQVVWHOOH JHJHQ KlXVOLFKH *HZDOW %HUDWXQJVVWHOOH LQ /XGZLJVEXUJ )UDXHQKDXV /XGZLJVEXUJ VRZLH GLH 6R]LDOEHUDWXQJ /XGZLJVEXUJ H 9 ± 7UHIISXQNW ,QIRUPDWLRQ XQG %HUDWXQJ ZLUG 7lWHUDUEHLW DOV DXFK 7KHUDSHXWLVFKH $UEHLW PLW *HZDOWWlWLJHQ DQJHERWHQ 8OP ,Q 8OP JLEW HV VHLW -XQL HLQH 7lWHUEHUDWXQJVVWHOOH DPEXODQW LQ GHU 'LDNRQLVFKHQ 3V\FKRORJLVFKHQ %HUDWXQJVVWHOOH )UDXHQ EHNRPPHQ 2SIHUVFKXW] XQG %HUDWXQJ LQ GHU %HUDWXQJVVWHOOH YRQ Ä)UDXHQ KHOIHQ )UDXHQ H 9 ³ RGHU LP )UDXHQKDXV GLHVHV 9HUHLQV 0lQQHU DOV 2SIHU HUKDOWHQ %HUDWXQJ EHL GHQ 8OPHU 3V\FKRORJLVFKHQ %HUDWXQJVVWHOOHQ .DUOVUXKH ,Q .DUOVUXKH JLEW HV ]ZHL VSH]LHOOH )UDXHQEHUDWXQJVVWHOOHQ &OHDULQJVWHOOH 6.) 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Welche Frauen- und Männerberatungsstellen werden mithilfe von Landesmitteln unterstützt (bitte bei Beantwortung auch die Höhe der bundesseitigen Mitfinanzierung angeben, sofern diese besteht)? 6. Wie verteilt sich die landesseitige Mittelfinanzierung für das laufende Haushaltsjahr auf die jeweiligen Frauen- und Männerberatungsstellen? Mithilfe von Landesmitteln in Höhe von jährlich 35.112 Euro wird die Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg (LAG) unterstützt. Die LAG ist ein Zusammenschluss von 9 Anlauf- und Beratungsstellen in freier Trägerschaft , die im Falle von sexuellen Übergriffen den Opfern Hilfe und Beratung anbieten. Eine bundesseitige Mitfinanzierung besteht nicht. Auf Landesebene werden fünf baden-württembergische Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und für Frauen in der Prostitution (Fraueninformationszentrum „FIZ“ in Stuttgart, Amalie in Mannheim, FreiJa und P.I.N.K. in Freiburg und die Mitternachtsmission in Heil- 6WXWHQVHH 'HU 6R]LDOH 'LHQVW GHU 6WDGW 6WXWHQVHH EHUlW VRZRKO )UDXHQ DOV DXFK 0lQQHU GLH *HZDOW HUIDKUHQ KDEHQ (V ZLUG EHU JHVHW]OLFKH 6FKXW]P|JOLFKNHLWHQ ZLH ] % 3ODW]YHUZHLVH VRZLH ZHLWHUH 8QWHUVWW]XQJVP|JOLFKNHLWHQ XQG GDUEHU KLQDXVJHKHQGH %HUDWXQJVDQJHERWH LQIRUPLHUW 'LH %HKDQGOXQJVLQLWLDWLYH 2SIHUVFKXW] %,26 %: H 9 ELHWHW HEHQIDOOV %HUDWXQJVOHLVWXQJHQ DQ *|SSLQJHQ 0HKUHUH DOOJHPHLQH %HUDWXQJV XQG $QODXIVWHOOHQ VWHKHQ LQ *|SSLQJHQ ]XU 9HUIJXQJ 3V\FKRORJLVFKHV %HUDWXQJV]HQWUXP GHV /DQGNUHLVHV SUR IDPLOLD 'LDNRQLH &DULWDV %HZlKUXQJV XQG 6WUDIIlOOLJHQKLOIH 8OP H 9 (WWOLQJHQ )ROJHQGH %HUDWXQJVVWHOOHQ ZXUGHQ EHQDQQW %,26 %: H 9 LQ .DUOVUXKH 3ROL]HLSUlVLGLXP .DUOVUXKH $EWHLOXQJ 2SIHUVFKXW] GHU 9HUHLQ IU -XJHQGKLOIH .DUOVUXKH H 9 9HUHLQ JHJHQ VH[XHOOH *HZDOW DQ 0lGFKHQ XQG )UDXHQ H 9 ± :LOGZDVVHU XQG )UDXHQQRWUXI /DQGHVVWLIWXQJ 2SIHUVFKXW] :(,66(5 5,1* H 9 $OOHUOHLUDXK *DJJHQDX 'LH 3ODW]YHUZHLVEHUDWXQJ IU *DJJHQDX EHUQLPPW GHU 6R]LDOH 'LHQVW GHV /DQGNUHLVHV 2IW HUIROJW GLH 2SIHUEHUDWXQJ EHL GHU )UDXHQ XQG *OHLFKVWHOOXQJVEHDXIWUDJWHQ 'DV $QJHERW VWHKW DXFK 0lQQHUQ RIIHQ 6FKZlELVFK *PQG (V JLEW NHLQH IUDXHQ RGHU PlQQHUVSH]LILVFKH $QJHERWH 'HU :(,66( 5,1* H 9 ELHWHW LP 2VWDOENUHLV +LOIH IU DOOH 2SIHU YRQ 9HUEUHFKHQ DQ 'DV /DQGUDWVDPW 2VWDOENUHLV ELHWHW 7lWHUDUEHLW IU 0lQQHU DQ .RUQZHVWKHLP %HL GHU 6R]LDOEHUDWXQJ /XGZLJVEXUJ H 9 N|QQHQ 7lWHU XQG 2SIHU +LOIHDQJHERWH ZDKUQHKPHQ %DFNQDQJ ,Q %DFNQDQJ JLEW HV IROJHQGH $QODXIVWHOOHQ EHL *HZDOW JHJHQ )UDXHQ XQG 0lGFKHQ $QODXIVWHOOH JHJHQ *HZDOW XQG VH[XHOOHQ 0LVVEUDXFK /DQGUDWVDPW )UDXHQKDXV 5HPV 0XUU 9HUHLQ .LQGHU XQG -XJHQGKLOIH %DFNQDQJ H 9 .UHLVGLDNRQLHYHUEDQG +HLOEURQQ )ROJHQGH $QJHERWH ZXUGHQ JHPHOGHW %HUDWXQJVVWHOOH IU )UDXHQ )UDXHQ XQG .LQGHUVFKXW]KDXV .UHLVGLDNRQLHYHUEDQG +HLOEURQQ )UDXHQ KHOIHQ )UDXHQ H 9 )UDXHQKDXV )UDXHQ KHOIHQ )UDXHQ +HLOEURQQ H 9 %HUDWXQJVVWHOOH SUR IDPLOLD SUR IDPLOLD 2UWVYHUEDQG +1 H 9 )DFKVWHOOH IU *HZDOWSUlYHQWLRQ XQG ,QWHUYHQWLRQ -HGHUPDQQ H 9 2IIHQEXUJ ,Q 2IIHQEXUJ JLEW HV HLQ )UDXHQKDXV XQG %HUDWXQJVDQJHERWH IU )UDXHQ 'HU :(,66( 5,1* H 9 XQWHUKlOW HLQH $X‰HQVWHOOH LP 2UWHQDXNUHLV Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2251 6 bronn) vom Ministerium für Soziales und Integration in der dafür eingeplanten Gesamtsumme von 305.000 Euro im Jahr gefördert. Hiervon erhält P.I.N.K. in Freiburg Mittel in Höhe von 65.000 Euro, die übrigen vier Beratungsstellen erhalten jeweils Mittel in Höhe von 60.000 Euro. Eine bundesseitige Mitfinanzierung besteht nicht. Die Förderung von Fachberatungsstellen für häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erfolgt seitens der Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge , das heißt ohne Landesbeteiligung. Wegen der Vielfältigkeit der Beratungslandschaft lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Es wurde im Rahmen der Beantwortung der Landtagsdrucksache 16/710 über die Kommunalen Landesverbände eine Abfrage durchgeführt, inwieweit die Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diesbezüglich wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration zu der Landtagsdrucksache 16/710 verwiesen. In Vertretung Prof. Dr. Hammann Ministerialdirektor