Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2280 29. 06. 2017 1Eingegangen: 29. 06. 2017 / Ausgegeben: 11. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für den Stadttunnel Freiburg (Autobahn [A] 860 im Bundesverkehrswegeplan [BVWP] 2030)? 2. Sind die Finanzierung, Planung und der Baubeginn von einer vorherigen Hochstufung von der jetzigen Bundesstraße (B) 31 auf die zukünftige A 860 abhängig? 3. Werden Planung und Bau weiterhin beim Regierungspräsidium angesiedelt sein oder im Falle der Hochstufung auf eine Autobahn an die noch zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes gehen? 4. Mit welchem Zeithorizont ist für Beginn und Dauer der Baumaßnahme zu rechnen? 5. Wie hoch wird der zu erwartende Oberflächenverkehr nach Verkehrsfreigabe des Tunnels im Vergleich zu den prognostizierten Gesamtverkehrszahlen sein? 6. Ist geklärt, wie die Verkehrsführung im Falle einer Sperrung einer Tunnelröhre zu gestalten ist? 7. Ist nach Abschluss der Bauarbeiten und Verkehrsfreigabe eine Rückstufung der oberirdischen B 31 geplant? 8. Wird ein Rückbau auf zwei Fahrspuren als Option bei der Oberflächenplanung geprüft mit Angabe, für wie realistisch dies gehalten wird? Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Pix GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Stand der Planungen Stadttunnel Freiburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2280 2 9. In welchem Ausmaß wird die Stadt Freiburg Einfluss auf die städtebauliche Gestaltung der Oberfläche haben? 10. Kann die Stadt Freiburg mit der Erstattung der bereits von ihr aufgebrachten Planungskosten schon vor Beendigung des Planfeststellungsverfahrens rechnen ? 29. 06. 2017 Pix GRÜNE B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll der aktuelle Sachstand bei diesem Verkehrsprojekt in Erfahrung gebracht werden. Nach Aufnahme der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf im BVWP 2030 gilt es, möglichst schnell an die Verwirklichung zu gehen, um die Anwohner der B 31 zu entlasten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 Nr. 2-39.-B31FR-BUCH/172* beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens für den Stadttunnel Freiburg (Autobahn [A] 860 im Bundesverkehrswegeplan [BVWP] 2030)? Das Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Auf Grundlage der im Mai 2017 erfolgten Zustimmung zur Vorplanung (Leistungsphase 2) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der erfolgten Einstufung der Gesamtmaßnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2016 ist als nächster Schritt der Vorentwurf nach RE 1 (Leistungsphase 3) zu erstellen. Erst nach Abschluss und Genehmigung des RE-Vorentwurfes durch das Ministerium für Verkehr (VM) und das BMVI kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. 2. Sind die Finanzierung, Planung und der Baubeginn von einer vorherigen Hochstufung von der jetzigen Bundesstraße B 31 auf die zukünftige A 860 abhängig ? Nein, die Maßnahme ist im Bedarfsplan 2016 bereits jetzt als Autobahn-Maßnahme eingestuft. 3. Werden Planung und Bau weiterhin beim Regierungspräsidium angesiedelt sein oder im Falle der Hochstufung auf eine Autobahn an die noch zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes gehen? Die Planung wird zunächst weiterhin vom Regierungspräsidium Freiburg (RPF) betrieben. Die Planung der Maßnahme wird voraussichtlich zum 1. Januar 2021 an die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergeben. _____________________________________ 1 RE = Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau 4. Mit welchem Zeithorizont ist für Beginn und Dauer der Baumaßnahme zu rechnen? Vor Beginn der Bauarbeiten für den Stadttunnel Freiburg sind im Wesentlichen noch folgende Planungsleistungen zu erbringen: – Erstellen und Genehmigung Vorentwurf nach RE – Erstellen Planfeststellungsentwurf – Planfeststellungsverfahren – Aktualisierung der Kostenberechnung auf Grundlage des Planfeststellungs - beschlusses und Genehmigung durch das Bundesministerium – Erstellung der Ausführungsplanung Verkehrsanlagen – Ausschreibung/Vergabe der Bauleistungen Insbesondere im Hinblick auf das Planfeststellungsverfahren einer so komplexen Maßnahme im innerstädtischen Bereich ist eine Abschätzung des Zeithorizontes für den Beginn der Baumaßnahme mit vielen Unsicherheiten behaftet. Für die Dauer der Baumaßnahme ist der mögliche Bauablauf insbesondere im Bereich der offenen Baugrube „Ganterknoten“ in Verbindung mit der Verkehrsfüh - rung in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung. Die detaillierte Planung hierzu erfolgt im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs, die im Herbst 2017 begonnen werden soll. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird die Dauer der Baumaßnahme auf voraussichtlich 5 bis 7 Jahre abgeschätzt. Eine genauere Angabe ist jedoch erst zum Ende der Entwurfsplanung möglich. 5. Wie hoch wird der zu erwartende Oberflächenverkehr nach Verkehrsfreigabe des Tunnels im Vergleich zu den prognostizierten Gesamtverkehrszahlen sein? Gemäß der im Rahmen der Vorplanung für das Jahr 2025 erstellten Verkehrs - prognose liegt der Anteil des verbleibenden Oberflächenverkehrs bei ca. 32 % der erwarteten Gesamtverkehrsmenge von rund 65.800 Kfz/24 h. Dies entspricht einer Verkehrsbelastung von rund 21.300 Kfz/24 h. Bezogen auf den Schwerverkehr liegt die Entlastung des Oberflächenverkehrs noch höher. Hier wird ein verbleibender Anteil von rund 20 % prognostiziert, das entspricht 1.300 Kfz/24 h. 6. Ist geklärt, wie die Verkehrsführung im Falle einer Sperrung einer Tunnelröhre zu gestalten ist? Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein entsprechendes Konzept vor. Eine leistungsfähige Umleitungsstrecke ist jedoch Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Stadttunnels. Diese Umleitungsstrecke ist durch die Höhere Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Umleitungsstrecke – voraussichtlich die Stadt Freiburg – festzulegen. 7. Ist nach Abschluss der Bauarbeiten und Verkehrsfreigabe eine Rückstufung der oberirdischen B 31 geplant? Im Zuge der Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des Stadttunnels Freiburg ist die oberirdische Straße zurückzustufen. Ein entsprechendes Umstufungskonzept ist vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit den beteiligten Straßenbaulastträgern festzulegen und zu vereinbaren. 8. Wird ein Rückbau auf zwei Fahrspuren als Option bei der Oberflächenplanung geprüft mit Angabe, für wie realistisch dies gehalten wird? Die Abwicklung des oberirdischen Verkehrs wie auch die Oberflächenplanung liegen in der Verantwortung der Stadt Freiburg als zuständigem Baulastträger. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2280 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2280 4 9. In welchem Ausmaß wird die Stadt Freiburg Einfluss auf die städtische Gestaltung der Oberfläche haben? Die Oberflächenplanung liegt in der Verantwortung der Stadt Freiburg. Hierbei sind die Vorgaben aus der Tunnelplanung bezüglich der Lage und den Abmessungen der Ein-/Ausfahrrampen bzw. Tunnelportale zu berücksichtigen. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem RPF und der Stadt Freiburg. 10. Kann die Stadt Freiburg mit der Erstattung der bereits von ihr aufgebrachten Planungskosten schon vor Beendigung des Planfeststellungsverfahrens rechnen ? Gemäß der Vorfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg beginnt die Rückzahlung der Planungskosten im Folgejahr nach der Erteilung des Gesehen-Vermerks durch das BMVI auf den RE- Vorentwurf (Abschluss Leistungsphase 3). Mit dem RE-Entwurf kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Die Stadt Freiburg erhält daher zumindest einen Teil der vorfinanzierten Planungskosten bis zum Abschluss des Verfahrens zurück. Hermann Minister für Verkehr