Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2285 29. 06. 2017 1Eingegangen: 29. 06. 2017 / Ausgegeben: 08. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Dienstleistungen Dritter wurden und werden die Mittel aus Titel 534 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 in welcher jeweiligen Höhe verwendet? 2. Welche Sacharbeit sowie welche Reise- und Bewirtungskosten wurden und werden in welcher jeweiligen Höhe aus Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 finanziert? 3. Welche Maßnahmen der Integrationsförderung im Sinne der Erläuterung zu Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 werden in welchem Umfang von der L-Bank abgewickelt? 4. Welche Kosten entstehen für die zuvor genannten Maßnahmen? 5. Wie wird sich die geplante „Antidiskriminierungsstelle“ im Sinne der Erläuterung zu Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 hinsichtlich Struktur und Aufgabenstellung gestalten? 6. Für welche konkreten Maßnahmen wurden und werden die Zuweisungen und Zuschüsse aus Titel 684 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 in welcher jeweiligen Höhe verwendet? 7. Aus welchen anderen Haushaltstiteln, auch über den Einzelplan hinaus, wurden und werden Integrationsmaßnahmen finanziert? 29. 06. 2017 Dr. Baum AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Mittelvergabe im Staatshaushalt für Integration Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2285 2 B e g r ü n d u n g Durch die Kleine Anfrage soll dargelegt werden, welche Kosten durch Integra - tionsmaßnahmen des Landes entstehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 Nr. 41/0141.5/016/2285 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Für welche Dienstleistungen Dritter wurden und werden die Mittel aus Titel 534 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 in welcher jeweiligen Höhe verwendet? Seit der Einrichtung des Kapitels 0908 am 14. Juli 2016 wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2017 aus Kapitel 0908 Titel 534 01 für die Durchführung von Kursen zur interkulturellen Öffnung und zur Sensibilisierung bzw. Stärkung interkultureller Kompetenz vor Ort in verschiedenen Behörden der Landesverwaltung Baden- Württemberg 36.311,88 Euro, für das Web-Hosting der Kampagne zur interkulturellen Öffnung 314,16 Euro, die Aktualisierung des Integrationsmonitoringportals Baden-Württemberg (Überarbeitung für die Jahre 2011 und 2012, Ergänzung des Jahres 2013) 12.500 Euro, die Aktualisierung des Integrationsmonitoringportals der Länder (proportionaler Anteil jedes Bundeslands) 3.552 Euro, die Domainbuchung und die Mietdatenbank für die Web-Seite „bw-aktiv-für-integration.de“ 217,77 Euro, die Unterstützung des Kompetenzzentrums für Psychotraumatologie im Rahmen des Projektes „Psychosoziale und psychotherapeutische Untersuchung , Behandlung und Betreuung traumatisierter Flüchtlinge“ 31.500 Euro und die Durchführung des Runden Tischs der Religionen 1.924,34 Euro ausgezahlt. 2. Welche Sacharbeit sowie welche Reise- und Bewirtungskosten wurden und werden in welcher jeweiligen Höhe aus Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 finanziert? Seit der Einrichtung des Kapitels 0908 am 14. Juli 2016 wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2017 für die Sacharbeit sowie die Reise- und Bewirtungskosten aus Ka - pitel 0908 Titel 547 01 2.150,72 Euro für die Raum- und Bewirtungskosten zur Durchführung des Runden Tischs der Religionen, 65,45 Euro für die Bewirtungskosten anlässlich der Jurysitzung zum Förderprogramm VwV-Integration und 670,48 Euro für Werbeartikel im Rahmen der Teilnahme des Ministeriums für Soziales und Integration am diesjährigen Sommerfestival der Kulturen in Stuttgart ausgezahlt. 3. Welche Maßnahmen der Integrationsförderung im Sinne der Erläuterung zu Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 werden in welchem Umfang von der L-Bank abgewickelt? Die L-Bank wickelt die Förderung auf Basis der VwV-Integration in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration ab. Insbesondere ist die L-Bank für die Erstellung der notwendigen Antrags- und Verwendungsnachweisformulare und Musterbescheide in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration sowie deren Bereitstellung auf ihrer Internetseite, die Entgegennahme der Förderanträge von den Antragstellern, die Erfassung der Antragsdaten und die Prüfung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen zuständig. Sie hat die Anträge, die die Förderbedingungen erfüllen, an das Ministerium für 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2285 Soziales und Integration weiterzuleiten. Nach der Entscheidung über die Anträge obliegt der L-Bank u. a. der Erlass der Bewilligungs-, Ablehnungs- und Änderungsbescheide , die Auszahlung der Zuschüsse an die Zuwendungsempfänger, die Prüfung der Verwendungsnachweise und ggf. die Aufhebung von Bescheiden und die Rückforderung von Zuschüssen. Die L-Bank ist weiterhin Ansprechpartner für die Antragsteller bei Fragen zur Antragstellung und erteilt auf Anfrage der Antragsteller Auskünfte über den Bearbeitungstand. 4. Welche Kosten entstehen für die zuvor genannten Maßnahmen? Für die Bearbeitung der Fördermaßnahme erhält die L-Bank einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5 Prozent der ausgezahlten Beträge. 5. Wie wird sich die geplante „Antidiskriminierungsstelle“ im Sinne der Erläuterung zu Titel 547 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 hinsichtlich Struktur und Aufgabenstellung gestalten? Der Aufbau der Antidiskriminierungsstelle des Landes soll sicherstellen, dass für alle im Land Baden-Württemberg von Diskriminierung betroffenen Personen rasche und niedrigschwellige Hilfestellung bzw. Unterstützung bereitgehalten wird. Die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgedeckten Diskriminierungsmerkmale und somit in der Landesantidiskriminierungsstelle zu bearbeitenden Themen umfassen dabei die Bereiche Alter, Geschlecht, Behinderung , ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung sowie die sexuelle Identität. Die künftige Antidiskriminierungsstelle des Landes wird insbesondere dafür sorgen , die Qualitätssicherung des landesweit bereitgehaltenen AGG-Beratungsangebots auf dem gebotenen Niveau sicherzustellen sowie die möglichst effiziente Aufstellung der regionalen Beratungsnetzwerke – bei optimaler Nutzung von Synergieeffekten (zur Vermeidung von Doppelstrukturen) – zu koordinieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Evaluierung der fachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sämtlicher an den landesweit bereitgehaltenen AGG-Beratungsangeboten beteiligten Akteure. Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer für den von Diskriminierung betroffenen Personenkreis möglichst leicht zugänglichen und „gut sichtbaren“ Anlaufstelle angestrebt, die eine unkomplizierte Kontaktaufnahme mit kompetenten Beraterinnen bzw. Beratern ermöglicht. Dies soll u. a. in Form des Aufbaus einer übersichtlichen Onlinepräsenz sowie in Gestalt der Bereitstellung einer telefonischen (Weiterleitungs-)Beratung erfolgen. Da die geplante Antidiskriminierungsstelle des Landes keine juristische Einzelfallberatung ersetzen kann, wird sie mittelfristig zuallererst die Funktion einer Erstanlaufstelle einnehmen, die Betroffene im Sinn einer Weiterleitungsberatung schnellstmöglich und effizient unterstützt . Neben der Übermittlung einer ersten Einschätzung zum konkret vorgebrachten Fall (z. B. hinsichtlich dessen „AGG-Relevanz“) kann die ratsuchende Person mit ihrem Anliegen anschließend entweder an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an die jeweils am besten geeignete AGG-Beratungseinrichtung vor Ort weiter verwiesen werden. Ebenso wird die künftige Antidiskriminierungsstelle des Landes fortlaufend und nach Kategorien geordnet die AGG-relevanten (Beratungs-)Fälle im Land Baden- Württemberg statistisch erfassen, um den möglichst effizienten Ressourceneinsatz beim kurz-, mittel- und längerfristigen Engagement des Landes für ein diskriminierungsfreies Baden-Württemberg bestmöglich sicherzustellen. 6. Für welche konkreten Maßnahmen wurden und werden die Zuweisungen und Zuschüsse aus Titel 684 01 im Einzelplan 09 Kapitel 0908 in welcher jeweiligen Höhe verwendet? Seit der Einrichtung des Kapitels 0908 am 14. Juli 2016 wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2017 aus Kapitel 0908 Titel 684 01 für die Förderung der Beratungsstelle YASEMIN 125.447,08 Euro, für die SIBEL-Online-Beratung 11.666,68 Euro, die Vernetzungs- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremis- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2285 4 mus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit 38.000 Euro, das Sommerfes - tival der Kulturen 5.822,55 Euro, die islamische Krankenhausseelsorge in Baden- Württemberg 22.110 Euro, das Sensibilisierungsprogramm zu Gewalt gegen Mäd - chen und Frauen im Kontext von Flucht 76.064,17 Euro, für MEMO (Management und Empowerment in Migrantenorganisationen) 150.000 Euro und für die Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg einschließlich der Beratung von Flüchtlingen sowie zur beruflichen In - tegration von Asylsuchenden und Flüchtlingen 546.067,15 Euro ausgezahlt. An die L-Bank wurden zur Begleichung der Mittelanforderungen der Projektträger im Rahmen der VwV-Integration 300.000 Euro ausgezahlt. Des Weiteren wurden für das Projekt „Schritte gegen Tritte“ 17.722,52 Euro, für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ 44.867,82 Euro, für das Projekt „Instant Acts gegen Gewalt und Rassismus“ 21.000 Euro, das Projekt „Kulturen integrieren – Initiative zur interkulturellen Öffnung in den Kommunen“ 19.632,78, das Projekt „Jugend verbinden! Austauschprojekte zwischen Baden- Württemberg und der Türkei“ 20.000 Euro, das Projekt „Stärkung der Willkommenskultur der Ausländerbehörden“ 22.800 Euro, das Projekt „Deutschkenntnisse auf Niveau B2 als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe (von B1 nach B2)“ 122.830 Euro und das Projekt „Ankommen in Pforzheim“ 36.580,60 Euro ausgezahlt . 7. Aus welchen anderen Haushaltstiteln, auch über den Einzelplan hinaus, wurden und werden Integrationsmaßnahmen finanziert? Bezugnehmend auf die Stellungnahme zur Kleinen Anfrage – Nachfragen zur Drucksache 16/1855 „Integrationsprojekte“ – Drucksache 16/2078 sind nachfolgend die Kapitel mit den Titeln bzw. Titelgruppen aufgeführt, aus denen unter anderem auch Integrationsmaßnahmen finanziert werden. Es wird darauf hingewiesen , dass in den Titeln teilweise auch überwiegend Finanzmittel etatisiert sind bzw. weitere Projekte mitveranschlagt sind, die sich nicht auf Integrationsmaßnahmen beziehen. %H]HLFKQXQJ 5HVVRUW .DSLWHO 7LWHO $OOJHPHLQH )LQDQ]YHUZDOWXQJ (KHPDOLJHV ,QWHJUDWLRQVPLQLVWHULXP ,QQHQPLQLVWHULXP -XVWL]PLQLVWHULXP 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2285 %H]HLFKQXQJ 5HVVRUW .DSLWHO 7LWHO .XOWXVPLQLVWHULXP 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 7LW *U 0LQLVWHULXP IU /lQGOLFKHQ 5DXP XQG 9HUEUDXFKHUVFKXW] 7LW *U *HPl‰ :LUWVFKDIWVSODQ )RUVW%: 6R]LDOPLQLVWHULXP 7LW *U 7LW *U 6WDDWVPLQLVWHULXP 7LW *U 7LW *U :LUWVFKDIWVPLQLVWHULXP & Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2285 6 In Vertretung Prof. Dr. Hammann Ministerialdirektor %H]HLFKQXQJ 5HVVRUW .DSLWHO 7LWHO :LVVHQVFKDIWVPLQLVWHULXP