Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2326 11. 07. 2017 1Eingegangen: 11. 07. 2017 / Ausgegeben: 14. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse brachte die Aktualisierung der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), wie am 22. August 2016 durch Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Lahl zugesagt? 2. Falls die Daten wider Erwarten noch nicht aktualisiert sind, bis zu welchem Datum ist die Fertigstellung der Aktualisierung sicher terminiert? 3. Ist die Vollsperrung durch den Landkreis Böblingen die einzige betriebliche wie verkehrsrechtlich mögliche Maßnahme um sicherzustellen, dass sich die L 1358 jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand befindet? 4. Warum werden die Verkehrsteilnehmer nicht vorab durch Beschilderungen auf die Sperrung aufmerksam gemacht, sondern müssen sich unerwartet vor der Absperrung wiederfinden? 5. Gibt es im Falle der Sperrung keine kurze Umgehungsmöglichkeit, z. B. über die K 1069 und K 1029, die in solchen Situationen freigegeben werden könnten? 6. Zu welchem (auch monetären) Ergebnis kam das Regierungspräsidium Stuttgart bei der Prüfung der vom Landratsamt Böblingen bereits vor fast einem Jahr vorgelegten Planungen? 7. Falls die Prüfung noch andauert, bis wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? 8. In welchem Jahr wurde den zuständigen Behörden der schlechte Zustand der Straßen zum ersten Mal bekannt? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand und Zukunft der Landesstraßen (L) 358/1358 zwischen Wildberg-Sulz (Landkreis Calw) und Kuppingen (Landkreis Böblingen) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2326 2 9. Warum kam es seit dieser Zeit bis heute noch zu keiner nachhaltigen Beseitigung der verkehrsunsicheren Zustände? 10. In welchem Jahr wurde die heute als L 358/L 1358 geführte Straße erstmalig nach Fertigstellung für den Verkehr freigegeben? 07. 07. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Zuletzt an Pfingsten dieses Jahres kam es wieder zu einer Vollsperrung des genannten Teilstücks, an welcher die Verkehrsteilnehmer wenden mussten und einen großen Umweg in Kauf nehmen mussten. Die Bevölkerung übt sich seit vielen Jahren in Geduld, möchte aber endlich die abschließende Lösung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf diesem wichtigen Verbindungsabschnitt in Richtung Böblingen–Stuttgart sehen, schließlich dient der Abschnitt nicht zuletzt auch der Erwirtschaftung von Steuergeldern durch den täglichen Weg zur Arbeit und wird auch von vielen Gewerbebetrieben zwingend benötigt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 2. August 2017 Nr. 24-3945.40-10/48 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ergebnisse brachte die Aktualisierung der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), wie am 22. August 2016 durch Herrn Ministerialdirektor Prof. Dr. Lahl zugesagt? 2. Falls die Daten wider Erwarten noch nicht aktualisiert sind, bis zu welchem Datum ist die Fertigstellung der Aktualisierung sicher terminiert? Zu 1. und 2.: Die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung an Landesstraßen wurde im Rahmen einer Landespressekonferenz am 12. April 2017 veröffentlicht. Die Ergebnisse können auf der Homepage des Verkehrsminis - teriums unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/ planung-bau-erhalt-und-sanierung/erhaltung/ eingesehen werden. Im Erhaltungsprogramm 2017 bis 2020 befindet sich zwischen Wildberg-Sulz und Kuppingen außerhalb der Ortslagen ein Sanierungsabschnitt mit einer Länge von 500 Metern. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2326 3. Ist die Vollsperrung durch den Landkreis Böblingen die einzige betriebliche wie verkehrsrechtlich mögliche Maßnahme um sicherzustellen, dass sich die L 1358 jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand befindet? Die Verkehrssicherungspflicht der L 1358 obliegt dem Landratsamt des Landkreises Böblingen bzw. auf der L 358 dem Landratsamt des Landkreises Calw. Der Landkreis Böblingen hat im Juni 2017 den Streckenabschnitt der L 1358 aufgrund von Überflutungen nach einem Starkregenereignis gesperrt. Dies stellte nach Aussage des Landkreises Böblingen die einzige betriebliche sowie verkehrsrechtliche Möglichkeit dar, um eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer/-innen zu vermeiden. 4. Warum werden die Verkehrsteilnehmer nicht vorab durch Beschilderungen auf die Sperrung aufmerksam gemacht, sondern müssen sich unerwartet vor der Absperrung wiederfinden? Straßensperrungen infolge unvorhersehbarer Ereignisse, z. B. Überflutungen nach Starkregenereignissen, werden zur Gewährleistung bzw. ggf. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit umgehend aufgestellt und schnellstmöglich wieder abgebaut . Dies ermöglicht meist nicht das Aufstellen bzw. Fertigen einer überörtlichen Umleitungsbeschilderung. 5. Gibt es im Falle der Sperrung keine kurze Umgehungsmöglichkeit, z. B. über die K 1069 und K 1029, die in solchen Situationen freigegeben werden könnten? Die beiden genannten Kreisstraßen wurden zwischenzeitlich in die Straßenbaulast der Stadt Herrenberg übernommen. Sie sollen die Funktion eines Wirtschaftswegs erfüllen, wurden teilweise zurückgebaut und sind teilweise nur noch mit wassergebundenen Decken versehen. Eine Nutzung dieser Straßen als Umleitungsstrecke ist daher nicht möglich. 6. Zu welchem (auch monetären) Ergebnis kam das Regierungspräsidium Stuttgart bei der Prüfung der vom Landratsamt Böblingen bereits vor fast einem Jahr vorgelegten Planungen? Der Landkreis Böblingen hat dem Regierungspräsidium Stuttgart Anfang des Jahres 2017 Unterlagen zur L 1358 übergeben. Im Juli 2017 wurden ergänzende Unterlagen übergeben. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist im Moment noch an der Prüfung der Unterlagen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 7. Falls die Prüfung noch andauert, bis wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? Das Regierungspräsidium strebt an, die Prüfung noch im Sommer fertigzustellen. 8. In welchem Jahr wurde den zuständigen Behörden der schlechte Zustand der Straßen zum ersten Mal bekannt? Ein exaktes Datum ist nicht benennbar. Die vorhandenen Defizite der Bestandsstraße , insbesondere der nicht frostsichere Straßenaufbau, die ungenügenden Entwässerungseinrichtungen und die zu geringe Fahrbahnbreite, sind bekannt. 9. Warum kam es seit dieser Zeit bis heute noch zu keiner nachhaltigen Beseitigung der verkehrsunsicheren Zustände? Grundsätzlich ist die Verkehrssicherheit des Streckenabschnitts gegeben, wenn seitens des Landratsamts die Strecke, ggf. auch mit Verkehrsbeschränkungen, für den Verkehr freigegeben ist. Die Ausnahmefälle einer Sperrung aufgrund verkehrsunsicherer Zustände, insbesondere im Überflutungsfall, können nur durch aufwendige und teure Umbaumaßnahmen vermieden werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2326 4 Bis 2007 wurde ein großzügiger Vollausbau der L 1358 zwischen Sulz und Kuppingen angestrebt. Angesichts der für eine Landesstraße unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung und der hohen Ausbaukosten war eine Realisierung nicht absehbar . Daher wurde im Weiteren ein einfacher Bestandsausbau weiterverfolgt. Dieser kam infolge dringlicherer Projekte bislang nicht zur Umsetzung. 10. In welchem Jahr wurde die heute als L 358/L 1358 geführte Straße erstmalig nach Fertigstellung für den Verkehr freigegeben? Das Datum der ersten Verkehrseröffnung ist unbekannt. Die ältesten der Straßenbauverwaltung bekannten Aufzeichnungen gehen bis ins Jahr 1950 zurück. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor