Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2361 19. 07. 2017 1Eingegangen: 19. 07. 2017 / Ausgegeben: 23. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der Mobilfunknetze im Landkreis Freudenstadt vor? 2. Über welche Kenntnisse verfügt sie bezüglich der dortigen Abdeckung durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G)? 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? 4. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen an? 5. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Landkreis Freudenstadt bekannt ? 6. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? 7. Ist ihr bekannt, dass insbesondere im Bereich der Stadt Horb am Neckar seit der Zusammenlegung der UMTS- und GSM-Netze von O2 und E-Plus durch Telefónica Deutschland Netzschwankungen bestehen und wie bewertet sie diese? 8. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunk im Landkreis Freudenstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2361 2 9. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? 19. 07. 2017 Dr. Timm Kern FDP/DVP B e g r ü n d u n g Mobilfunk ist eine unverzichtbare Infrastruktur, die insbesondere im ländlichen Raum erhebliche Lücken aufweist. Mehrere Berichte (u. a. „Schwarzwälder Bote Horb“ vom 15. Februar 2017 und 24. Februar 2017, „Neckar-Chronik“ vom 14. Sep - tember 2016) beschreiben gravierende Störungen im Landkreis Freudenstadt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2017 Nr. 36-3400.1/732/1 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der Mobilfunknetze im Landkreis Freudenstadt vor? 2. Über welche Kenntnisse verfügt sie bezüglich der dortigen Abdeckung durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G)? Zu 1. und 2.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet . Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Freudenstadt ist für alle Mobilfunktechnologien (LTE, UMTS, GSM) auf den Netzabdeckungskarten der drei Mobilfunknetzbetreiber auf deren Internetseiten dokumentiert. Der Rollout der Mobilfunktechnologie 5G wird in öffentlichen Netzen nicht vor 2020 erwartet. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau), • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung) Die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze kontinuierlich weiter aus und werden bis 2020 ihre Ausbauverpflichtung, mindestens 97 Prozent der Haushalte mit mobilen Breitbanddiensten zu versorgen, auch erfüllen. 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? Zu 3.: Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunkdiensten ergeben sich aus den Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese interaktiven Netzabdeckungskarten sind der Landesregierung bekannt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2361 Die teilweise geringere Netzabdeckung mit LTE wird zum einen mit der funktechnisch schwierigen Topographie erklärt, die eine vollständige Netzabdeckung erschwert. Zum anderen stellen die Mobilfunkunternehmen im Landkreis Freudenstadt eine gewisse Zurückhaltung bei der Bereitstellung von neuen Standorten für Mobilfunkmasten fest. 4. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen an? Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 8 und 9 verwiesen. 5. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Landkreis Freudenstadt bekannt ? Zu 5.: Die Mobilfunkantennen-Standorte im Landkreis Freudenstadt sind bekannt. In der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2. bundesnetzagentur.de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen. 6. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? Zu 6.: Zur Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Der überwiegende Teil der Standorte befindet sich auf privaten Liegenschaften, unter denen es einen hohen Anteil an privaten Gewerbeimmobilien gibt. Der Anteil von öffentlichen Liegenschaften schwankt stark von Kommune zu Kommune. Standorte außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind meistens freistehende Mastbauten. Aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur geht hervor, dass rund 70 Prozent der Mobilfunkstandorte von den Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden. An einem Standort können dabei bis zu sechs oder mehr Mobilfunkanlagen installiert sein. Die Informationen, welcher Mobilfunkstandort von welchem Netzbetreiber betrieben wird, liegen der Bundesnetzagentur vor, können aber nicht mitgeteilt werden, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt. 7. Ist ihr bekannt, dass insbesondere im Bereich der Stadt Horb am Neckar seit der Zusammenlegung der UMTS- und GSM-Netze von O2 und E-Plus durch Telefónica Deutschland Netzschwankungen bestehen und wie bewertet sie diese? Zu 7.: Telefónica Germany führt derzeit noch die Netzkonsolidierung der Netze von O2 und E-Plus durch. Dieses stellt ein bundesweites Großprojekt mit vielen tausend Einzelmaßnahmen dar. In Horb gab es bei der zeitlichen Harmonisierung der Maß - nahmen leider eine Problemhäufung, sodass mehrere Standorte betroffen waren. Mittlerweile gibt es nur noch an einem UMTS-Standort ein Problem, das derzeit behoben wird. Es ist beim weiteren Ausbau vorgesehen, die Standorte in Horb mit LTE auszubauen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2361 4 8. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? Zu 8.: Neben den Frequenzkapazitäten sind für den Ausbau der Mobilfunknetze Stand - orte für die Funkbasisstationen die entscheidende Ressource. Die Landesregierung hat den Mobilfunkunternehmen insofern zugesagt, die Unternehmen aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten zu unterstützen und ihnen gegebenenfalls auch geeignete Landesliegenschaften zur Nutzung als Standorte für Mobilfunkbasisstationen anzubieten. Darüber hinaus wird den Mobilfunknetzbetreibern grundsätzlich auch die Mitnutzung bestehender BOS-Funkmasten ermöglicht, die in die Funknetzplanung passen, um zeitnah und effizient die Mobilfunkversorgung verbessern zu können. Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber kommt es aufgrund von Vorbehalten in der Bevölkerung oftmals zu Schwierigkeiten bei der Suche oder bei der Anmietung von Standorten für Funkmasten. Für den Netzausbau ist es daher hilfreich, wenn auch die Kommunen die Mobilfunknetzbetreiber bei der Akquise von Stand - orten moderierend unterstützen, oder selbst funktechnisch geeignete Standorte bereitstellen . 9. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? Zu 9.: Die Landesregierung hat den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des für landeseigene Immobilien zuständigen Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg übermittelt. Bei der Suche nach Standorten für Mobilfunk - basisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob geeignete Landesliegenschaften für den Netz - ausbau zur Verfügung stehen. Nutzungsvereinbarungen werden mit dem zustän - digen Amt auf der Grundlage von landesweit eingeführten Musterverträgen geschlossen . Die überwiegende Anzahl der in den vergangenen Jahren errichteten Masten für den BOS-Funk der Polizei werden gemeinsam mit Mobilfunknetzbetreibern genutzt . Statische Reserven für die Antennenbelegung wurden soweit wirtschaftlich vertretbar bereits während der Planung berücksichtigt. Seit dem Termin im Januar 2017 konnten mit den Mobilfunkunternehmen eine Reihe von offenen Fragen zum Ausbau einzelner Standorte geklärt werden. So konnten insbesondere in der Region Stuttgart wichtige Standorte ausgebaut werden. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau