Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2366 19. 07. 2017 1Eingegangen: 19. 07. 2017 / Ausgegeben: 18. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Geldmittel hat das Land für die Erhaltung sowie Aus- und Neubau für die Jahre 2012 bis 2017 für den Hohenlohekreis zur Verfügung gestellt (tabellarisch nach Jahr aufführen)? 2. Wie hat sich der Zustand aller Landes- und Bundesstraßen in den Jahren 2014 bis 2017 nach Zustandsnotenklasse entwickelt (tabellarisch nach Zustands - notenklasse; senkrecht jede Landes- und Bundesstraße; waagrecht die Jahreszahlen )? 3. Haben sich die Kriterien/Messverfahren für die neue Erfassung der Notenzustandsklasse geändert? 4. Welche Prioritätsnummer haben die Landes- und Bundesstraßen aus Frage 2, die sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befinden, in der Prioritätenliste für Straßenbau? 5. Nach welchen genauen Kriterien wird die Priorität für die Sanierung von Landesstraßen bewertet? 6. Welche Baumaßnahmen von Landes- und Bundesstraßen sind im Hohenlohekreis für die nächsten drei Jahre geplant? 7. Welche Baumaßnahmen aus Frage 5 sind bereits im Landeshaushalt angemeldet? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand der Landes- und Bundesstraßen im Hohenlohekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2366 2 8. Welche Baumaßnahme sind für die nächsten drei Jahre planfestgestellt oder in Planung? 9. Welche Möglichkeiten gibt es vonseiten des Landkreises, die Sanierung von geschädigten Straßen zu beschleunigen? 18. 07. 2017 Baron AfD B e g r ü n d u n g Einzelne Straßen im Landkreis Hohenlohe sind sanierungsbedürftig und stellen zum Teil durch beschädigte Seitenstreifen und Fahrbahnunebenheiten eine Gefahr für die Autofahrer dar. Die Kleine Anfrage soll den aktuellen Zustand der Landesund Bundesstraßen im Landkreis Hohenlohe aufzeigen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. August 2017 Nr. 24-3945.40-10/49 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geldmittel hat das Land für die Erhaltung sowie Aus- und Neubau für die Jahre 2012 bis 2017 für den Hohenlohekreis zur Verfügung gestellt (tabellarisch nach Jahr aufführen)? Ausgaben Bundesstraßen im Hohenhohekreis in € Ausgaben Landesstraßen im Hohenhohekreis in € 2. Wie hat sich der Zustand aller Landes- und Bundesstraßen in den Jahren 2014 bis 2017 nach Zustandsnotenklasse entwickelt (tabellarisch nach Zustands - notenklasse; senkrecht jede Landes- und Bundesstraße; waagrecht die Jahreszahlen )? Der Zustand der Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg wird alle vier Jahre durch die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) erfasst. Die letzte ZEB an Bundesstraßen wurde im Jahr 2015, an Landesstraßen 2016 durchgeführt. Eine Aussage, inwiefern sich der Straßenzustand im Zeitraum 2014 bis 2017 verändert -DKU ELV (UKDOWXQJ $XV XQG 1HXEDX -DKU (UKDOWXQJ $XV XQG 1HXEDX 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2366 hat, ist daher nicht möglich. Die Aussagekraft einer Zustandsnote pro Straße ist zudem als gering einzuschätzen, da der Straßenzustand über die Straßenlänge stark variieren kann. 3. Haben sich die Kriterien/Messverfahren für die neue Erfassung der Notenzustandsklasse geändert? Das Verfahren der ZEB wurde auf Basis gesammelter Erfahrungen durch die zuständige FGSV-Arbeitsgruppe in Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschrieben. Seit 2015 wird das fortgeschriebene Bewertungsverfahren bei der ZEB der Bundesstraßen und seit 2016 bei der ZEB der Landesstraßen in Baden-Württemberg angewandt. 4. Welche Prioritätsnummer haben die Landes- und Bundesstraßen aus Frage 2, die sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befinden, in der Prioritätenliste für Straßenbau? Aufgrund der unter Frage 2 genannten Erfassungszeiträume der ZEB ist eine Aussage nicht möglich. Die ZEB 2015 an Bundes- und 2016 an Landesstraßen ist die Grundlage für das aktuelle Erhaltungsmanagement an Bundes- und Landesstraßen . Die hier enthaltenen Maßnahmen einschließlich deren Priorisierung können auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr unter http://vm.badenwuerttemberg .de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/planung-bau-erhalt-und-sanierung/ erhaltung/ eingesehen werden. 5. Nach welchen genauen Kriterien wird die Priorität für die Sanierung von Landesstraßen bewertet? Bei der ZEB werden bestimmte Merkmale des Straßenzustands wie z. B. Griffigkeit , Spurrinnen, allgemeine Unebenheit sowie Risse erfasst und abschnittsweise (100 m außerorts, 20 m innerorts) mit Noten von 1,0 bis 5,0 bewertet. Aus diesen verschiedenen bewerteten Merkmalen werden der Gebrauchs- und Substanzwert gebildet, welche den Zustand des Straßenabschnitts abbilden. Für das Erhaltungsmanagement in Baden-Württemberg wurde zur Priorisierung der Erhaltungs - maßnahmen die Bedarfszahl mit einer Spanne von 0 bis 100 Punkten entwickelt, die aus Gebrauchs- und Substanzwert der ZEB ermittelt wird und die Dringlichkeit der Sanierung des Straßenabschnitts darstellt. Der Substanzwert, welcher entscheidend für die Dauerhaftigkeit der Straße ist, geht dabei zu 80 %, der Gebrauchswert , der den Fahrkomfort aus Nutzersicht darstellt, zu 20 % ein. Ab einer Bedarfszahl von 50 Punkten ist der Straßenabschnitt als sanierungsbedürftig, ab einer Bedarfszahl von 70 Punkten als vorrangig sanierungsbedürftig einzustufen. Über einen Rechenalgorithmus werden aus den 100 m- bzw. 20 m-Abschnitten wirtschaftlich durchführbare Erhaltungsabschnitte mit einer Länge von mindes - tens 500 m außerorts und 200 m in Ortsdurchfahrten aggregiert und für diese wiederum die jeweilige Bedarfszahl des gebildeten Erhaltungsabschnitts berechnet. Die landesweite Priorisierung der Erhaltungsabschnitte erfolgt dann absteigend nach Bedarfszahl. 6. Welche Baumaßnahmen von Landes- und Bundesstraßen sind im Hohenlohekreis für die nächsten drei Jahre geplant? Bundesstraßen B 19 Sanierung zwischen der Kreisgrenze SHA bis zur Einmündung der L 1036 B 19 Sanierung zwischen Stachenhausen und der Ortsdurchfahrt Hohebach B 19 Sanierung Ortsdurchfahrt Hohebach einschließlich der Jagstbrücke B 19 Sanierung zwischen Hohebach und Dörzbach einschl. Ortsdurchfahrt Dörzbach Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2366 4 Landesstraßen L 1044 Sanierung bei Waldzimmern L 1045 Sanierung zwischen Sindringen und Forchtenberg L 1046 Sanierung Obersteinbach L 1050 Sanierung Ortsdurchfahrt Heuberg bis Pfedelbach Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen sowie ggf. weiterer Maßnahmen ist abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. 7. Welche Baumaßnahmen aus Frage 5 sind bereits im Landeshaushalt angemeldet? Die Sanierung der L 1044 im Bereich Waldzimmern ist im Landeshaushaltsplan angemeldet. 8. Welche Baumaßnahme sind für die nächsten drei Jahre planfestgestellt oder in Planung? Im Bereich der Landesstraßen im Hohenlohekreis befindet sich aktuell der Ausbau der L 1090 im Bereich zwischen Adolzfurt und Bretzfeld in der Planung. Bei den Bundesstraßen erfolgt im Moment keine Planungsaktivität. 9. Welche Möglichkeiten gibt es vonseiten des Landkreises, die Sanierung von geschädigten Straßen zu beschleunigen? Die Ermittlung der schadhaften Landesstraßen erfolgte mit der Zustandserfassung und -bewertung 2016 (ZEB). Auf Basis dieser Untersuchung wurde das Erhaltungsmanagement 2017 bis 2020 erstellt. Hierin werden die Maßnahmen festgelegt , die im nächsten Erhaltungszeitraum mit den voraussichtlich vorhandenen Finanzmitteln realisiert werden können. Weitere Erhaltungsmaßnahmen sind bis 2020 nicht zur baulichen Umsetzung vorgesehen. Eine Beschleunigung durch den Landkreis könnte ggf. dadurch erfolgen, dass die Kreisverwaltung die notwendigen Ingenieurleistungen für Planung, Vergabe und Baudurchführung für das Land übernimmt. Bei vorhandenen Finanzmitteln wäre dann unter Umständen eine früh - zeitigere Sanierung des im Erhaltungsmanagement enthaltenden Streckenabschnitts möglich. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor