Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2367 19. 07. 2017 1Eingegangen: 19. 07. 2017 / Ausgegeben: 17. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat die Ausschreibung für die Hohenlohebahn genau ausgesehen (bitte alle Kriterien aufführen)? 2. Welche Verkehrsunternehmen haben sich für diesen Vertrag beworben? 3. Welche Angebote haben die Verkehrsunternehmen aus Frage 2 abgegeben (bitte alle Angebote aufführen)? 4. Welche Kriterien waren für den Angebotszuschlag entscheidend und wer waren die Entscheidungsträger? 5. Wie sehen die zukünftig geplanten Fahrpläne aus (Haltestellen, Ankunft- und Abfahrtzeiten auf der Hohenlohebahn)? 6. Welches Zugmaterial wird zukünftig auf der Strecke eingesetzt und wie alt darf das Zugmaterial höchstens sein? 7. Welche Kapazitäten wird das neuere gebrauchte Zugmaterial ab 2019 haben? 8. Wird angesichts der vielen derzeit neu entstehenden Mehrfamilienhäuser entlang der Hohenlohebahn über Lärmschutzmaßnahmen nachgedacht? 18. 07. 2017 Baron AfD Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Neuer Vertrag auf der Hohenlohebahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2367 2 B e g r ü n d u n g Laut Zeitungsberichten soll auf der Hohenlohebahn ab 2019 neues gebrauchtes Zugmaterial eingesetzt werden. Die Kleine Anfrage soll weitere Informationen zu dem neuen Vertrag, dem gebrauchten Zugmaterial und den zukünftigen Fahrplänen liefern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. August 2017 Nr. 3-3822.0-00/1864*2 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat die Ausschreibung für die Hohenlohebahn genau ausgesehen (bitte alle Kriterien aufführen)? Alle Ausschreibungsverfahren beruhen auf einem Betriebskonzept. Darin sind der Fahrplan, die Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, die Kapazitäten, die Qualitätsstandards und die Vertriebswege definiert. Im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren wurde zusätzlich auch eine Qualitätsbewertung vorgenommen, da in diesem Fall in Abstimmung mit dem bayerischen Aufgabenträger sowohl Neuwie auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen waren. 2. Welche Verkehrsunternehmen haben sich für diesen Vertrag beworben? 3. Welche Angebote haben die Verkehrsunternehmen aus Frage 2 abgegeben (bitte alle Angebote aufführen)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei den Ausschreibungsverfahren gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Ob ein unterlegenes Unternehmen die Öffentlichkeit über sein Angebot informieren möchte, obliegt dem Bieter. Die Landesregierung kann hierzu keine Auskünfte geben. 4. Welche Kriterien waren für den Angebotszuschlag entscheidend und wer waren die Entscheidungsträger? Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Qualitätsmerkmale wurden durch eine monetäre Bewertung in das Verfahren integriert. Die Entscheidungsträger sind das Verkehrsministerium als Aufgabenträger für Baden-Württemberg und die Bayrische Eisenbahngesellschaft (BEG) für den Freistaat Bayern. 5. Wie sehen die zukünftig geplanten Fahrpläne aus (Haltestellen, Ankunft- und Abfahrtszeiten auf der Hohenlohebahn)? Die exakten Fahrpläne für das Jahr der Inbetriebnahme liegen noch nicht vor. Diese werden erst ein halbes Jahr vor Fahrplanwechsel finalisiert. Bis dahin werden immer wieder Änderungen vorgenommen. Das Betriebskonzept auf der Hohen - lohebahn soll aber von der Struktur folgendermaßen aussehen: – RE-Züge (Crailsheim–Schwäbisch Hall-Hessental–Öhringen Hbf–Heilbronn Hbf) täglich im 2-Stunden-Takt mit Halt in Willsbach und Wackershofen, sodass das Freilichtmuseum neu täglich stündlich bedient wird und am Abend zwei Stunden länger. Letzte Abfahrt ab Crailsheim um 20:40 Uhr nach Heilbronn und in Heilbronn um 22:05 Uhr nach Crailsheim. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2367 – RE-Züge (Schwäbisch Hall-Hessental–Öhringen Hbf–Heilbronn Hbf) ebenfalls montags bis freitags im 2-Stunden-Takt. Dabei werden zwischen 8 und 20 Uhr die bisherigen RB-Züge Schwäbisch Hall-Hessental–Öhringen Hbf ab Öhringen Hbf als RE bis/ab Heilbronn Hbf verlängert, sodass in dieser Zeit ein Stundentakt zwischen Schwäbisch Hall-Hessental und Heilbronn Hbf angeboten wird. – RB-Züge (Schwäbisch Hall-Hessental–Öhringen Hbf) von Montag bis Freitag vor 8 Uhr und ab 20 Uhr sowie samstags und sonntags ergänzen diese Züge die RE-Linie Crailsheim–Heilbronn Hbf im Abschnitt Schwäbisch Hall-Hessental –Öhringen Hbf zu einem Stundentakt. – So ergibt sich von Montag bis Freitag zwischen 5 Uhr und am Wochenende von 7 Uhr bis jeweils 22 Uhr durchgehend stündlich ein Zug im Abschnitt Schwäbisch Hall-Hessental–Öhringen Hbf. – Zusätzlich täglich neue Spätverbindungen ab Schwäbisch Hall-Hessental um 22:05 Uhr (mit Anschlüssen von Stuttgart und Nürnberg) nach Öhringen Hbf und von Öhringen Hbf um Mitternacht (mit Anschluss von Heilbronn, ab 23:15 Uhr) nach Schwäbisch Hall-Hessental. Eine schrittweise weitere Angebotsausweitung bis zur vollständigen Umsetzung des Landesstandards erfolgt im Rahmen der finanziellen Spielräume. 6. Welches Zugmaterial wird zukünftig auf der Strecke eingesetzt und wie alt darf das Zugmaterial höchstens sein? Das eingesetzte Zugmaterial stammt überwiegend aus dem Baujahr 2000. Die Fahrzeuge erhalten ein umfassendes Redesign und sind mit Klimaanlage, behindertenfreundlicher Toilette, Steckdosen in vis-à-vis-Bereichen sowie mit Fahrradstellplätzen , Touchscreen-Monitor und kostenfreiem WLAN ausgestattet. Der Einstieg für Rollstuhlfahrer erfolgt je nach Bahnsteighöhe niveaufrei bzw. mit einer Klapprampe. 7. Welche Kapazitäten wird das neuere gebrauchte Zugmaterial ab 2019 haben? Die Fahrzeugeinheiten des Typs VT 642 verfügen über je 120 Sitzplätze und 18 Fahr radstellplätze und verkehren bedarfsangepasst in Einfach- oder Doppeltraktion . 8. Wird angesichts der vielen derzeit neu entstandenen Mehrfamilienhäuser entlang der Hohenlohebahn über Lärmschutzmaßnahmen nachgedacht? In den Ausschreibungsverfahren für SPNV-Leistungen sind keine infrastrukturellen Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen hingegen die in Deutschland gültigen Lärmemissionsgrenzwerte einhalten. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor