Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2377 20. 07. 2017 1Eingegangen: 20. 07. 2017 / Ausgegeben: 23. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der Mobilfunknetze im Landkreis Konstanz vor? 2. Über welche Kenntnisse verfügt sie bezüglich der dortigen Abdeckung durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G)? 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? 4. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen an? 5. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Landkreis Konstanz bekannt ? 6. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? 7. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen der Landesregierung und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? 8. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunk im Landkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2377 2 9. Welche Finanzmittel plant sie für Maßnahmen im Landkreis Konstanz ein? 10. Wie sieht die zeitliche Planung aus unter Angabe, bis wann die Maßnahmen umgesetzt sein sollen? 20. 07. 2017 Keck FDP/DVP B e g r ü n d u n g Mobilfunk ist eine unverzichtbare Infrastruktur, die insbesondere im Ländlichen Raum erhebliche Lücken aufweist. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die Abdeckung einzelner Mobilfunktechnologien sowie mögliche Mobilfunklücken im Landkreis Konstanz zu erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2017 Nr. 36-3400.1/733 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der Mobilfunknetze im Landkreis Konstanz vor? 2. Über welche Kenntnisse verfügt sie bezüglich der dortigen Abdeckung durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G)? Zu 1. und 2.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet : Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Konstanz ist für alle Mobilfunktechnologien (LTE, UMTS, GSM) auf den Netzabdeckungskarten der drei Mobilfunknetzbetreiber auf deren Internetseiten dokumentiert. Der Rollout der Mobilfunktechnologie 5G wird in öffentlichen Netzen nicht vor 2020 erwartet. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau), • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung) Die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze kontinuierlich weiter aus und werden bis 2020 ihre Ausbauverpflichtung, mindestens 97 Prozent der Haushalte mit mobilen Breitbanddiensten zu versorgen, auch erfüllen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2377 3. Liegen ihr Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk vor? Zu 3.: Informationen über Lücken in der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunkdiensten ergeben sich aus den Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese interaktiven Netzabdeckungskarten sind der Lan - desregierung bekannt. Die teilweise geringere Netzabdeckung mit LTE wird zum einen mit der funktechnisch schwierigen Topografie erklärt, die eine vollständige Netzabdeckung erschwert. Zum anderen stellen die Mobilfunkunternehmen im Landkreis Konstanz eine gewisse Zurückhaltung bei der Bereitstellung von neuen Standorten für Mobilfunkmasten fest. 4. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Belegenheitskommunen an? Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 7 und 8 verwiesen. 5. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Landkreis Konstanz bekannt ? Zu 5.: Die Mobilfunkantennen-Standorte im Landkreis Konstanz sind bekannt. In der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2. bundesnetzagentur.de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen. 6. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? Zu 6.: Zur Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Der überwiegende Teil der Standorte befindet sich auf privaten Liegenschaften, unter denen es einen hohen Anteil an privaten Gewerbeimmobilien gibt. Der Anteil von öffentlichen Liegenschaften schwankt stark von Kommune zu Kommune. Standorte außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind meistens freistehende Mastbauten. Aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur geht hervor, dass rund 70 Prozent der Mobilfunkstandorte von den Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden. An einem Standort können dabei bis zu sechs oder mehr Mobilfunkanlagen installiert sein. Die Informationen, welcher Mobilfunkstandort von welchem Netzbetreiber betrieben wird, liegen der Bundesnetzagentur vor, können aber nicht mitgeteilt werden, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2377 4 7. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen der Landesregierung und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? Zu 7.: Neben den Frequenzkapazitäten sind für den Ausbau der Mobilfunknetze Stand - orte für die Funkbasisstationen die entscheidende Ressource. Die Landesregierung hat den Mobilfunkunternehmen insofern zugesagt, die Unternehmen aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten zu unterstützen und ihnen gegebenenfalls auch geeignete Landesliegenschaften zur Nutzung als Standorte für Mobilfunkbasisstationen anzubieten. Darüber hinaus wird den Mobilfunknetzbetreibern grundsätzlich auch die Mitnutzung bestehender BOS-Funkmasten ermöglicht, die in die Funknetzplanung passen, um zeitnah und effizient die Mobilfunkversorgung verbessern zu können. Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber kommt es aufgrund von Vorbehalten in der Bevölkerung oftmals zu Schwierigkeiten bei der Suche oder bei der Anmietung von Standorten für Funkmasten. Für den Netzausbau ist es daher hilfreich, wenn auch die Kommunen die Mobilfunknetzbetreiber bei der Akquise von Stand - orten moderierend unterstützen, oder selbst funktechnisch geeignete Standorte bereitstellen . 8. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? Zu 8.: Bereits in den vergangenen Jahren wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine Vielzahl geeigneter landeseigener Dächer und Grundstücke für Mobilfunkstationen zur Verfügung gestellt. Auch für den weiteren Ausbau der Funknetze sollen in geeigneten Fällen landeseigene Standorte im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen überlassen werden. Die Landesregierung hat hierzu den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des für landeseigene Immobilien zuständigen Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg übermittelt. Bei der Suche nach Stand - orten für Mobilfunkbasisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob geeignete Landesliegenschaften für den Netzausbau zur Verfügung stehen. Seit dem Termin im Januar 2017 konnten mit den Mobilfunkunternehmen eine Reihe von offenen Fragen zum Ausbau einzelner Standorte geklärt werden. So konnten insbesondere in der Region Stuttgart wichtige Standorte ausgebaut werden. 9. Welche Finanzmittel plant sie für Maßnahmen im Landkreis Konstanz ein? 10. Wie sieht die zeitliche Planung aus unter Angabe, bis wann die Maßnahmen umgesetzt sein sollen? Zu 9. und 10.: Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen. Darüber hinaus haben die Mobilfunkunternehmen mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica) bis 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicherstellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. Nach dem aktuellen Ausbaustand zu ur - teilen, kann man davon ausgehen, dass diese Zielmarken bis 2020 auch erreicht werden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2377 Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur fördert die Landesregierung landesweit den Ausbau von Glasfasernetzen, die grundsätzlich auch für die Anbindung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den Ausbau und die Nutzung künftiger 5G Netze kommt der Anbindung der Standorte mit Glasfaserleitungen eine herausragende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Konvergenz der Netze entwickelt die Landesregierung ihre Breitbandinfrastrukturförderung weiter, mit dem Ziel, dass möglichst schnell flächendeckend Glasfasernetze zur Verfügung stehen. In diesem Kontext sind neben der Breitbandinfrastrukturförderung des Landes keine weiteren landkreisspezifischen Maßnahmen geplant. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau