Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2379 20. 07. 2017 1Eingegangen: 20. 07. 2017 / Ausgegeben: 24. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundschul- und Förderklassen im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden-Baden konnten im Schuljahr 2016/2017 wegen Personalmangels keine praktische Verkehrserziehung mit dazugehörigem Fahrradführerschein durchführen ? 2. Wie viele Grundschul- und Förderklassen im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden-Baden können im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich wegen Personalmangels keine praktische Verkehrserziehung mit dazugehörigem Fahrradführerschein durchführen? 3. Was wird sie unternehmen, damit die betroffenen Schüler trotzdem zeitnah ihre Radfahrprüfung ablegen können? 4. Wie viele Personalstellen sind im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden- Baden für diese Aufgabe vorgesehen? 5. Wie viele Personalstellen werden im Jahr 2017 tatsächlich für diese Aufgabe eingesetzt? 6. Wie viele Unterrichtsstunden sind für die praktische Verkehrserziehung im Schuljahr 2017/2018 vorgesehen? 7. Gibt es gegenüber früheren Schuljahren eine Veränderung der Stundenzahl und wenn ja, mit welcher Begründung? Kleine Anfrage des Abg. Ernst Kopp SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Verkehrserziehung im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden-Baden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2379 2 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet die Kooperation von Polizei und Schulen aktuell statt? 20. 07. 2017 Kopp SPD B e g r ü n d u n g In der Radstrategie der Landesregierung vom Februar 2016 heißt es: „Mobilitätserziehung leistet durch die Förderung der selbstständigen Mobilität einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und befähigt Kinder und Jugendliche, ihre Rolle im Verkehr eigenständig und kompetent wahrzunehmen.“ Weiter wird dort ausgeführt: „Die Radfahrausbildung wird in Klassenstufe vier und bei Förderschulen in Klasse fünf flächendeckend durchgeführt. Sie ist eine wichtige Maßnahme in der schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung. Jährlich werden ca. 100.000 Schülerinnen und Schüler geschult. Nach der theoretischen und praktischen Radfahrprüfung erhalten ca. 92 Prozent der Schülerinnen und Schüler den Fahrradführerschein. Die Radfahrausbildung ist eine Pflichtaufgabe der Polizei. Sie ist derzeit die einzige Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit , die in den Bildungsplänen explizit genannt ist.“ Nach eineinhalb Jahren ist es nun an der Zeit, Bilanz zu ziehen, inwiefern die Landesregierung diese Pflichtaufgabe der Polizei und einzige Maßnahme der Verkehrssicherheitsarbeit , die sie in ihren Bildungsplänen explizit nennt, umgesetzt hat. Beziehungsweise wie sie künftig sicherstellen will, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. August 2017 Nr. 3-1132.2/160/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Grundschul- und Förderklassen im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden-Baden konnten im Schuljahr 2016/2017 wegen Personalmangels keine praktische Verkehrserziehung mit dazugehörigem Fahrradführerschein durchführen ? Zu 1.: Im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden konnte im abgelaufenen Schuljahr 2016/2017 durch die Polizei für alle Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen die praktische Radfahrausbildung durchgeführt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2379 2. Wie viele Grundschul- und Förderklassen im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden-Baden können im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich wegen Personalmangels keine praktische Verkehrserziehung mit dazugehörigem Fahrradführerschein durchführen? 3. Was wird sie unternehmen, damit die betroffenen Schüler trotzdem zeitnah ihre Radfahrprüfung ablegen können? Zu 2. und 3.: Nach derzeitigem Planungsstand kann die Polizei im kommenden Schuljahr 2017/ 2018 für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden die praktische Radfahrausbildung durchführen. 4. Wie viele Personalstellen sind im Landkreis Rastatt und in der Stadt Baden- Baden für diese Aufgabe vorgesehen? Zu 4.: Die praktische Radfahrausbildung wird im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden hauptamtlich durch drei Polizeibeamte durchgeführt. Hinzu kommen zwei bis drei Polizeibeamte, die jeweils durch die örtlich zuständigen Polizeireviere zur Unterstützung bereitgestellt werden. 5. Wie viele Personalstellen werden im Jahr 2017 tatsächlich für diese Aufgabe eingesetzt? Zu 5.: Für die Durchführung der praktischen Radfahrausbildung werden im Jahr 2017 tatsächlich fünf bis sechs Polizeibeamte eingesetzt. 6. Wie viele Unterrichtsstunden sind für die praktische Verkehrserziehung im Schuljahr 2017/2018 vorgesehen? Zu 6.: Die Ausbildungsdauer umfasst neben einer schulischen Vorbereitung im Unterricht einen viermaligen Besuch der Jugendverkehrsschule von mindestens 90-minü - tiger Dauer. Die Besuche sollen in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. 7. Gibt es gegenüber früheren Schuljahren eine Veränderung der Stundenzahl und wenn ja, mit welcher Begründung? 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet die Kooperation von Polizei und Schulen aktuell statt? Zu 7. und 8.: Derzeit ist die Radfahrausbildung in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums (VwV Radfahrausbildung, Az.: 3-1132.2/28) geregelt. Die Radfahrausbildung ist eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Sie wird in Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei Baden-Württemberg umgesetzt. Dabei übernimmt die Schule die theoretische Ausbildung, während die praktische Ausbildung durch die Polizei in mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen mit Unterstützung der Schulen durchgeführt wird. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2379 4 Die Durchführung der Radfahrausbildung im bisherigen Umfang ist hierbei personalintensiv und lässt in manchen Polizeipräsidien nur noch eingeschränkt die Umsetzung weiterer Schwerpunktthemen (beispielsweise Schulwegtraining an Grundschulen, Gewaltprävention, Vorbeugung von Mediengefahren, Suchtpräven - tion sowie verkehrspräventive Aufklärungskampagnen für Junge Fahrer, Motorradfahrende oder Senioren) zu. Deshalb wird im Zusammenhang mit einer notwendigen Änderung der Verwaltungsvorschrift (VwV-Radfahrausbildung) die praktische Radfahrausbildung ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 von fünf auf vier Ausbildungseinheiten reduziert. Durch die Aufnahme des Erfahrungsfelds „Fahren, Rollen, Gleiten“ in den Bildungsplan 2016 für die Klassen eins bis vier an den Grundschulen kann der Wegfall einer Ausbildungseinheit kompensiert werden. Grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler wie das Halten eines dynamischen Gleichgewichts, das Erfahren von Geschwindigkeit und von Flieh- und Beschleunigungskräften sowie die gezielte Richtungsänderung und das Bremsen auf Fahr-, Roll- und Gleitgeräten werden dadurch deutlich stärker bereits im Rahmen des Sportunterrichts gefördert . Darüber hinaus wurde in Kooperation zwischen Lenkungskreispartnern der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR und dem Württembergischen Radsportverband (WRSV) ein Fahrradaktionstag entwickelt, der auf Nachfrage vom WRSV an den Grundschulen durchgeführt wird und ebenfalls die Förderung der motorischen Fähigkeiten der Kinder auf dem Fahrrad zum Ziel hat. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor