Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2382 21. 07. 2017 1Eingegangen: 21. 07. 2017 / Ausgegeben: 18. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg sollen nach dem „Erhaltungsmanagement für 2017 bis 2020 auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung 2016“ saniert werden? 2. Welche Abschnitte der unter Frage 1 benannten Landesstraßen werden − vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel − erneuert, unter Benennung von Orts - angaben statt Netzknoten? 3. Welche technischen Maßnahmen erfordern die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen jeweils, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen ? 4. Wie hoch ist der geschätzte Finanzbedarf für die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen , aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen ? 5. Wann werden die einzelnen Maßnahmen begonnen und wann beendet sein? 6. Welche Ortsdurchfahrten einer Landesstraße im Landkreis Ludwigsburg sind aufgrund der für sie ermittelten Bedarfszahl zumindest abschnittsweise als vorrangig sanierungsbedürftig einzustufen? 7. Wie unterscheidet sich die Projektierung einer Sanierungsmaßnahme innerorts von einer Sanierungsmaßnahme außerorts? 20. 07. 2017 Epple, Gramling CDU Kleine Anfrage der Abg. Konrad Epple und Fabian Gramling CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Erhalt der Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2382 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. August 2017 Nr. 24-3945.40-10/50 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg sollen nach dem „Erhaltungsmanagement für 2017 bis 2020 auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung 2016“ saniert werden? 2. Welche Abschnitte der unter Frage 1 benannten Landesstraßen werden – vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel – erneuert, unter Benennung von Orts - angaben statt Netzknoten? 6. Welche Ortsdurchfahrten einer Landesstraße im Landkreis Ludwigsburg sind aufgrund der für sie ermittelten Bedarfszahl zumindest abschnittsweise als vorrangig sanierungsbedürftig einzustufen? Die Fragen 1, 2 und 6 werden aus Gründen der Übersichtlichkeit gemeinsam beantwortet . Das Erhaltungsmanagement 2017 bis 2020 für Landesstraßen enthält die dringlichsten Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die erfahrungsgemäß in einem 4-Jahres-Zeitraum (ca. 1.000 km Streckenlänge) mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen realisierbar sind. Als Auszug aus dem Erhaltungsmanagement 2017 bis 2020 sind in nachfolgender Tabelle die im Landkreis Ludwigsburg vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen einschl. betroffener Ortsdurchfahrten aufgeführt. 3ULRULVLHUXQJ 6WUD‰H 2UWVDQJDEH YRQ 2UWVDQJDEH ELV 2UWV GXUFK IDKUW EHWURIIHQ /lQJH /IG 1U %DX UHIHUDW /IG 1U /DQG (UKDOWXQJV DEVFKQLWW >P@ / $VSHUJ .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ $VSHUJ 5L (JORVKHLP MD / .13 PLW GHU . +HLPHUGLQJHQ 7HLO QHLQ / +RUUKHLP 7HLO +RUUKHLP 7HLO MD / *URQDX *URQDX MD / 0DUEDFK .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ 0DUEDFK 5L 5LHOLQJVK MD / $VSHUJ .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ $VSHUJ 5L 7DPP MD / 'LW]LQJHQ (LQPQGXQJ . 'LW]LQJHQ (LQPQGXQJ . MD / +RKHQKDVODFK .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ +RKHQKDVODFK MD / 2UWVHLQJDQJ (QVLQJHQ (QVLQJHQ .13 PLW . 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Welche technischen Maßnahmen erfordern die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen jeweils, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen ? 4. Wie hoch ist der geschätzte Finanzbedarf für die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen , aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen ? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung für die Erhaltungsmaßnahmen werden umfangreiche Untersuchungen des Straßenbestands (u. a. Straßenaufbau, Bau - grund) durchgeführt. Auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse erfolgt die Festlegung der erforderlichen technischen Maßnahmen zur Sanierung im Einzelfall . Die Bandbreite der technischen Maßnahmen der Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen reicht dabei von einer Fahrbahndeckenerneuerung, dies ist der Austausch der oben liegenden Verschleißschicht, bis hin zu einer grundhaften Sanierung mit Erneuerung aller tragenden Schichten einschließlich der Entwässerungseinrichtungen , was in der baulichen Umsetzung einem Straßenneubau nahe kommt. Die Kosten der Sanierung hängen zum Einen vom Umfang der Sanierung, zum Anderen vom Wettbewerb unter den sich an der Ausschreibung beteiligenden Baufirmen ab und können daher noch nicht beziffert werden. 5. Wann werden die einzelnen Maßnahmen begonnen und wann beendet sein? Das Regierungspräsidium Stuttgart erstellt im Moment auf Basis der Priorisierung im Erhaltungsmanagement und ergänzender Kenntnisse zu den Einzelmaßnahmen ein Arbeitsprogramm. Konkrete Termine zu den einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. 3ULRULVLHUXQJ 6WUD‰H 2UWVDQJDEH YRQ 2UWVDQJDEH ELV 2UWV GXUFK IDKUW EHWURIIHQ /lQJH /IG 1U %DX UHIHUDW /IG 1U /DQG (UKDOWXQJV DEVFKQLWW >P@ / 2FKVHQEDFK (LEHQVEDFK QHLQ / 0|QVKHLP (Q]NUHLV .13 PLW GHU . LQ :HLVVDFK QHLQ / 5HPVHFN 1HFNDUUHPV 5 1HFNDUUHPV 2UWVD 5L +HJQDFK MD / 0DUNJU|QLQJHQ .13 PLW / 0DUNJU|QLQJHQ .13 PLW . QHLQ / *QGHOEDFK +RUUKHLP QHLQ / 5HPVHFN 1HFNDUUHPV .UHLVJUHQ]H EHL +HJQDFK QHLQ / (JORVKHLP 8() %$% $ (JORVKHLP QHLQ 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2382 7. Wie unterscheidet sich die Projektierung einer Sanierungsmaßnahme innerorts von einer Sanierungsmaßnahme außerorts? Bei Sanierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten ist im Allgemeinen von einem höheren Abstimmungsaufwand mit den betroffenen Kommunen und Leitungsträgern auszugehen. Auch die Vorhaltung einer durchgängigen Zuwegung für die Anwohner sowie die Entwässerungssituation ist innerorts im Regelfall deutlich komplexer und zeitaufwendiger in der Planung, Abstimmung und Baudurchführung als bei Baumaßnahmen außerhalb der Ortslagen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor