Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 241 30. 06. 2016 1Eingegangen: 30. 06. 2016 / Ausgegeben: 28. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat sie Haushaltsmittel für die Titelgruppe 73 „Aktionsplan für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ in Haushaltsplan 09 Kapitel 21 eingesetzt (bitte nach Jahren für 2011 bis 2016 und dem einzelnen Titel aufschlüsseln)? 2. Was für Projekte wurden mit den Mitteln gefördert (bitte die jeweiligen Pro - jekt empfänger samt Höhe der Finanzierung auflisten für 2011 bis 2016)? 3. Welche Voraussetzungen müssen Gemeinden und Projekte erfüllen, um Mittel aus Titelgruppe 73 zu erhalten? 16. 06. 2016 Dr. Podeswa AfD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 241 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Juli 2016 Nr. 4-0141.5/1 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe hat sie Haushaltsmittel für die Titelgruppe 73 „Aktionsplan für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ in Haushaltsplan 09 Kapitel 21 eingesetzt (bitte nach Jahren für 2011 bis 2016 und dem einzelnen Titel aufschlüsseln)? Erst mit der Planaufstellung 2013/2014 wurden die Titelgruppe 73 „Aktionsplan für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ eingerichtet und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 standen insgesamt jeweils 97.500 Euro in der Titelgruppe 73 zur Verfügung. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 sind in der Titelgruppe 73 jeweils 500.000 Euro veranschlagt . 2. Was für Projekte wurden mit den Mitteln gefördert (bitte die jeweiligen Pro - jekt empfänger samt Höhe der Finanzierung auflisten für 2011 bis 2016)? In den Haushaltsjahren 2013/2014 wurde aus der Titelgruppe 73 der Projektantrag der FamilienForschung Baden-Württemberg mit jeweils 97.000 Euro für die Erstellung sowie den Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ bewilligt. Die Förderung folgender Projekte in den Haushaltsjahren 2015/2016 aus der Titelgruppe 73 wurde bewilligt: – Aufbau einer Geschäftsstelle des Netzwerks LSBTTIQ, Projektträger FLUSS Freiburg e. V. (150.000 Euro für die Jahre 2015/2016) – Aufbau einer bedarfsorientierten psychosozialen Beratungsstruktur in Baden- Württemberg, Projektträger FLUSS Freiburg e. V. (200.000 Euro für 2015/2016) – „Public History zu LSBTTIQ in Baden und Württemberg – Vermittlung von Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland“. Projektträger Universität Stuttgart, Forschungsstelle Ludwigsburg (190.000 Euro für die Jahre 2015/2016) – Neuausrichtung des „Kompetenzzentrum Arbeit ● Diversität Baden-Württemberg “ (ehemals Beruf und Familie), Durchführung FamilienForschung Baden- Württemberg (400.000 Euro für die Jahre 2015/2016) – „Der Liebe wegen verfolgt – Das Leid der LSBTTIQ-Menschen während der NS- und Nachkriegszeit sichtbar machen“, Weissenburg e. V. schwul-lesbisches Zentrum Stuttgart (10.000 Euro) – KaffeeTrans* – Empowerment und Sensibilisierung, Projektträger Netzwerk Antidiskriminierung e. V. Region Reutlingen/Tübingen (5.000 Euro) – Polychrom – Kreativ für Akzeptanz und Vielfalt, Initiativgruppe Homosexualität Stuttgart e. V. (10.000 Euro) Titel HHMittel 2011 HHMittel 2012 HHMittel 2013 HHMittel 2014 HHMittel 2015 HHMittel 2016 0921.53473 (Dienstleistungen Dritter u. gl.) 200.000 € 200.000 € 0921.54773 (sonstige sächliche Ausgaben) 50.000 € 50.000 € 150.000 € 150.000 € 0921.68473 (Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Träger ) 47.500 € 47.500 € 150.000 € 150.000 € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 241 – „Ein Forum für die Jugend“ , PLUS Mannheim 3.258 Euro – Öffnung des FrauenMädchenGesundheitsZentrums Freiburg e. V. für LSBTTIQ, Frauen & Mädchen GesundheitsZentrum Freiburg (7.000 Euro) – Diversity Konferenz – Fachkonferenz für LSBTTIQ in der Arbeitswelt, CSD Rhein-Neckar (2.000 Euro) – LSBTTIQ-InfoMobil – Akzeptanz und Vielfalt im ländlichen Raum stärken, Mädchentreff e. V. Tübingen (8.500 Euro) – „LA ViE – Queeres Jugendzentrum Karlsruhe – Aufbau einer offenen Struktur bzw. eines offenen Angebots“, Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (10.000 Euro) – Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für junge TTIQ-Menschen, Tritta e. V. – Verein für feministische Mädchenarbeit (3.700 Euro) – Tagung „Lesbische Sichtbarkeit in Bildung, Gesellschaft und Kirche“, Evangelische Akademie Bad Boll (3.000 Euro) 3. Welche Voraussetzungen müssen Gemeinden und Projekte erfüllen, um Mittel aus Titelgruppe 73 zu erhalten? Eine Projektförderung aus der Titelgruppe 73 „Aktionsplan für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ kann beantragt werden, wenn das Projekt, die Verbesserung der Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen , transgender, intersexuellen und queeren (LSBTTIQ) Menschen oder die Sichtbarmachung von LSBTTIQ-Menschen in unserer Gesellschaft zum Ziel hat und den Abbau von Vorurteilen befördert. Fördervoraussetzung ist eine Eigenbeteiligung der Projektträger in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten. Gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) dürfen Projekte erst nach deren Bewilligung beginnen. Förderfähig sind alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und des landesweiten „Leuchtturmcharakters“. Zudem war es das Anliegen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg möglichst für alle Personengruppen des LSBTTIQ-Spektrums ein Projekt durchzuführen. Lucha Minister für Soziales und Integration