Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2424 25. 07. 2017 1Eingegangen: 25. 07. 2017 / Ausgegeben: 30. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen erfolgt die zeitgleiche Sanierung der Bundesstraße (B) 32 zwischen Horb–Nordstetten und der B 14 zwischen Eutingen-Ergenzingen? 2. Fanden Absprachen zwischen den zuständigen Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen auch mit Vertretern von Kommunen und Veranstaltern, die während des Umleitungszeitraums betroffen sind, vor Ort statt? 3. Wurde Anliegen der Kommunen, die diese im Vorfeld an die Regierungspräsidien übermittelten, vollumfänglich Rechnung getragen? 4. Mit welcher Begründung wurden Anliegen der Kommunen abgelehnt? 5. Wurde ein Konzept mit Kommunen und Veranstaltern erarbeitet, die im Bereich der Umleitungsstrecken Großveranstaltungen durchführen, wie beispielsweise das „Mini-Rock-Festival Horb“ vom 3. bis 6. August 2017? 6. Sind ihr Absprachen oder Regelungen bekannt, von wem die auftretenden Mehrkosten durch beispielsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen, Beleuchtung und Sicherheitspersonal im Bereich der Umleitungsstrecken während Veranstaltungen getragen werden müssen? 7. Wie bewertet sie erhebliche Sicherheitsrisiken insbesondere entlang der Veranstaltungsgelände , die während der Umleitung entstehen? 8. Wurde eine Änderung der Ampelschaltung, beispielsweise im Stadtgebiet Horb am Neckar, entlang der Umleitungsstrecken frühzeitig in Erwägung gezogen? 9. Was sind die Gründe, dass gegebenenfalls keine Änderung der Ampelschaltung entlang der Umleitungsstrecken vorgenommen wird? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Koordination und Planung von Baumaßnahmen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2424 2 10. In welcher Weise wird sie auf eine Koordinierung von Baumaßnahmen, die über den Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums hinausgehen, hinwirken? 25. 07. 2017 Dr. Timm Kern FDP/DVP B e g r ü n d u n g Zeitungsberichte (u. a. Schwarzwälder Bote Horb vom 7. Juli 2017 und 14. Juli 2017, Neckar-Chronik vom 13. Juli 2017) sowie Veranstalter berichten von zu erwartenden Verkehrsproblemen und Gefahrenstellen, die im Zuge der zeitgleichen Sanierungsmaßnahmen der B 32 Horb–Nordstetten und der B 14 Ergenzingen– Eutingen auf den betroffenen Umleitungsstrecken zu erwarten sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. August 2017 Nr. 2-3945.40-10/51 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen erfolgt die zeitgleiche Sanierung der Bundesstraße (B) 32 zwischen Horb–Nordstetten und der B 14 zwischen Eutingen–Ergenzingen? Die Sanierung der B 32 zwischen Horb-Nordstetten und der B 14 bzw. 28 a zwischen Eutingen–Ergenzingen stehen aufgrund der räumlichen Entfernung und der Ausweisung unterschiedlicher Umleitungsstrecken in keinem unmittelbaren Zusammenhang . Beide Maßnahmen erfolgen in den Sommerferien, da in dieser Zeit das Verkehrsaufkommen auf diesen Bundesstraßen reduziert ist. Dies war insbesondere der Wunsch der Stadt Horb und der Gemeinde Eutingen, der betroffenen Gewerbebetriebe sowie der örtlichen Busunternehmen aufgrund des nicht vorhandenen Schülerverkehrs in den Sommerferien. 2. Fanden Absprachen zwischen den zuständigen Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen auch mit Vertretern von Kommunen und Veranstaltern, die während des Umleitungszeitraums betroffen sind, vor Ort statt? Es fanden im Vorfeld mehrere Verkehrsgespräche mit Landratsämtern, Kommunen , Polizei und den örtlichen Busunternehmen statt. 3. Wurde Anliegen der Kommunen, die diese im Vorfeld an die Regierungspräsidien übermittelten, vollumfänglich Rechnung getragen? Die Anliegen der Gemeinden wurden geprüft und soweit vertretbar auch ent - sprechend berücksichtigt. 4. Mit welcher Begründung wurden Anliegen der Kommunen abgelehnt? Zu Frage 4 wird auf die Fragen 5 und 9 verwiesen. Weitere abgelehnte Anliegen sind den Regierungspräsidien nicht bekannt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2424 5. Wurde ein Konzept mit Kommunen und Veranstaltern erarbeitet, die im Bereich der Umleitungsstrecken Großveranstaltungen durchführen, wie beispielsweise das „Mini-Rock-Festival Horb“ vom 3. bis 6. August 2017? Im Verkehrsgespräch im Mai 2017 wurden die der Stadt Horb bekannten Veranstaltungen wie z. B. das Stadtfest und die Ritterspiele und deren Auswirkungen auf die geplante Baumaßnahme an der B 32 besprochen. Von dem Mini-Rock- Festival Horb erlangte das Regierungspräsidium Karlsruhe erst eine Woche vor Baubeginn durch die Stadt Horb Kenntnis, sodass eine Berücksichtigung im Bauablauf seitens der Baufirma nicht mehr möglich war. Weitere Anliegen bezüglich Großveranstaltungen im Bereich der Umleitungsstrecken sind den Regierungspräsidien nicht bekannt. 6. Sind ihr Absprachen oder Regelungen bekannt, von wem die auftretenden Mehrkosten durch beispielsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen, Beleuchtung und Sicherheitspersonal im Bereich der Umleitungsstrecken während Veranstaltungen getragen werden müssen? Den Regierungspräsidien sind keine Absprachen oder Regelungen über Kostentragungen bekannt. 7. Wie bewertet sie erhebliche Sicherheitsrisiken insbesondere entlang der Veranstaltungsgelände , die während der Umleitung entstehen? Es liegt keine wesentlich geänderte Sicherheitslage vor, da auch ohne Umleitungsverkehr die L 370 eine stark befahrene Landesstraße ist. 8. Wurde eine Änderung der Ampelschaltung, beispielsweise im Stadtgebiet Horb am Neckar, entlang der Umleitungsstrecken frühzeitig in Erwägung gezogen? 9. Was sind die Gründe, dass gegebenenfalls keine Änderung der Ampelschaltung entlang der Umleitungsstrecken vorgenommen wird? Zu Ziff. 8 und 9: In den Verkehrsgesprächen mit dem Landratsamt Freudenstadt, der Stadt Horb und der Polizei wurde eine Änderung der Ampelschaltung diskutiert. Aufgrund der Koordinierung der Ampelschaltungen im Stadtgebiet Horb wäre eine Änderung der Ampelschaltung nicht zielführend, da Verbesserungen einzelner Ströme sich nachteilig auf andere Verkehrsströme auswirken, wodurch sich die Gesamtsituation durch Rückstaus an anderen Stellen nicht verbessern würde. Die angeregten Teilabschaltungen von Signalanlagen haben in der Vergangenheit zu einem deutlich erhöhten Unfallrisiko geführt und wurden daher nicht weiterverfolgt. 10. In welcher Weise wird sie auf eine Koordinierung von Baumaßnahmen, die über den Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums hinausgehen, hinwirken? Die Abstimmung zwischen den Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen hat stattgefunden. Aus Gründen, die in Frage 1 beantwortet wurden, erfolgen die Maßnahmen an der B 32 zwischen Horb–Nordstetten und der B 14 bzw. 28 a zwischen Eutingen–Ergenzingen zeitgleich in den Sommerferien. Auch zukünftig werden sich die Regierungspräsidien bei zuständigkeitsüberschreitenden Maßnahmen wie bisher entsprechend abstimmen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor