Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2435 27. 07. 2017 1Eingegangen: 27. 07. 2017 / Ausgegeben: 05. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sicherheitsmaßnahmen des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe haben versagt, dass es zum Diebstahl einer barocken Schnitzerei im Oktober 2016 und eines wertvollen Diadems im April 2017 kommen konnte? 2. Gab es zwischen dem Diebstahl im Oktober 2016 und dem Diebstahl des Diadems im April 2017 eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts für die Ausstellungsobjekte im Landesmuseum bzw. wurde die Sicherheit der Ausstellungsobjekte verbessert? 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? 4. Falls es zu keiner Überprüfung und bzw. oder Verbesserung der Sicherheitslage gekommen ist, warum ist dies nicht geschehen? 5. Welche Ergebnisse und Vorschläge hat die laut ka-news vom 27. Juni 2017 nach dem zweiten Diebstahl eingesetzte ministerielle Arbeitsgruppe hervorgebracht , um die Sicherheit der Ausstellungsobjekte zu gewährleisten? 6. Wie wird die Sicherheit der weiteren Staatlichen Museen und der Kunsthalle in Karlsruhe vor dem Hintergrund der beiden Diebstähle eingeschätzt? 7. Aus welchem Grund wurde die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu informieren , bezüglich des ersten Diebstahls von Museum und Staatsanwaltschaft unterschiedlich bewertet? 8. Welche Gründe gab es für die unterschiedliche Kommunikationsstrategie bei den beiden Diebstählen? 9. Warum haben Museum und Staatsanwaltschaft beim zweiten Diebstahl keine einheitliche Kommunikationsstrategie verfolgt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Sicherheitslage in den Staatlichen Museen in Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2435 2 10. Welche Kriterien sind bei der Entscheidung über die Kommunikationsstrategie beim Diebstahl finanziell oder künstlerisch bedeutender Kunstwerke grundsätzlich relevant? 26. 07. 2017 Dr. Fulst-Blei SPD B e g r ü n d u n g Der Diebstahl zweier wertvoller Kunstobjekte aus einem Staatlichen Museum in Karlsruhe innerhalb weniger Monate – Oktober 2016 und April 2017 – lässt Zweifel am Sicherheitskonzept für die Häuser aufkommen. Zudem hat eine für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbare und für jeden der beiden Fälle unterschiedliche Kommunikationsstrategie der Staatsanwaltschaft den Eindruck ge - nährt, dass die Aufklärung der beiden Fälle nicht mit der den beiden Objekten angemessenen Sorgfalt vorangetrieben wurde. Insbesondere beim zweiten Diebstahl lassen sich die Unstimmigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Presse entnehmen. In den Stuttgarter Nachrichten vom 27. Juni 2017 wird die Museumssprecherin mit den Worten zitiert, dass man den Fall bewusst nicht öffentlich gemacht habe, einen Tag später räumt die Staatsanwaltschaft in der Badischen Zeitung ein, dass die Nicht-Veröffentlichung ein Versäumnis gewesen sei. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. August 2017 Nr. 7961.07/4/2 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sicherheitsmaßnahmen des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe haben versagt, dass es zum Diebstahl einer barocken Schnitzerei im Oktober 2016 und eines wertvollen Diadems im April 2017 kommen konnte? 2. Gab es zwischen dem Diebstahl im Oktober 2016 und dem Diebstahl des Diadems im April 2017 eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts für die Ausstellungsobjekte im Landesmuseum bzw. wurde die Sicherheit der Ausstellungs - objekte verbessert? 3. Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? 4. Falls es zu keiner Überprüfung und bzw. oder Verbesserung der Sicherheitslage gekommen ist, warum ist dies nicht geschehen? Zu den Fragen 1. bis 4.: Beide Exponate wurden aus gesicherten Vitrinen entwendet, ohne dass es am Gebäude oder an den Vitrinen sichtbare Einbruchspuren gab und ohne dass die Alarm anlage reagiert hat. Nach dem ersten Diebstahl im Oktober 2016 wurde u. a. vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Sicherheitssituation in Augenschein genommen und zum damaligen Zeitpunkt für ausreichend erachtet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2435 Darüber hinaus wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen besprochen und umgesetzt , wie z. B. die Einführung einer Videoüberwachung, eine Verstärkung der mechanischen Sicherungen, zusätzliche akustische Sicherungen im Einzelfall und eine Verstärkung der Aufsichtspositionen, soweit angezeigt. Zudem wurde zur Auffrischung und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sicherheitsrelevanten Bereichen ein ganztägiger Workshop durchgeführt. 5. Welche Ergebnisse und Vorschläge hat die laut ka-news vom 27. Juni 2017 nach dem zweiten Diebstahl eingesetzte ministerielle Arbeitsgruppe hervorgebracht , um die Sicherheit der Ausstellungsobjekte zu gewährleisten? Die Arbeitsgruppe, der Vertreter des Wissenschaftsministeriums, des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg/Zentralstelle Prävention und der Staatlichen Museen und des ZKM angehören, erarbeitet derzeit einen Sicherheitsleitfaden, der neben den (sicherheits-)technischen Fragen auch Prozesse und organisatorische Fragen in den Blick nimmt. Mit einem Entwurf ist bis Ende des Jahres zu rechnen. Die Vertreter und Vertreterinnen der Staatlichen Museen des Landes und des ZKM wurden im Anschluss an die Sitzung der Arbeitsgruppe schriftlich auf besonders sicherheitsrelevante Punkte hingewiesen und um Beachtung gebeten. 6. Wie wird die Sicherheit der weiteren Staatlichen Museen und der Kunsthalle in Karlsruhe vor dem Hintergrund der beiden Diebstähle eingeschätzt? Derzeit werden die Sicherheitskonzepte der Staatlichen Museen des Landes und des ZKM überprüft. Dazu führt das LKA jeweils auch umfangreiche Vor-Ort- Termine durch. Eine aktuelle Einschätzung wird nach den Begehungen des LKA möglich sein. 7. Aus welchem Grund wurde die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu informieren , bezüglich des ersten Diebstahls von Museum und Staatsanwaltschaft unterschiedlich bewertet? 8. Welche Gründe gab es für die unterschiedliche Kommunikationsstrategie bei den beiden Diebstählen? Zu den Fragen 7. und 8.: Dem Wissenschaftsministerium ist eine offene und transparente Kommunikation wichtig. Der legitime Anspruch der Öffentlichkeit auf möglichst frühzeitige Information ist aber abzuwägen gegenüber ermittlungstaktischen Aspekten vonseiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die – im Hinblick auf die Pressearbeit – unterschiedliche Behandlung der Fälle beruhte darauf, dass die Staatsanwaltschaft von der Polizei unterschiedlich eingebunden wurde. Von dem ersten Diebstahl erhielt die Staatsanwaltschaft erstmals durch die Polizei am 24. Januar 2017, also über drei Monate nach Entdeckung der Tat am 20. Oktober 2016, Kenntnis. Da ein Täter nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren am 10. Februar 2017 eingestellt. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über den bereits entdeckten Diebstahl wurde durch die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt. Das Badische Landesmuseum veröffentlichte den Diebstahl anschließend durch Eintragung im Art-Loss-Regis - ter, der weltweit größten Datenbank verlorener und gestohlener Kunstwerke. Im Fall des am 29. April 2017 entdeckten Diebstahls des Diadems ist die Staatsanwaltschaft Karlsruhe kurz nach Bekanntwerden des Diebstahls durch die Polizei unterrichtet worden. Da die Staatsanwaltschaft Zeugen suchte und zudem eine breite Öffentlichkeit sensibilisieren wollte, wurde gemeinsam mit der Polizei daraufhin zeitnah eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auch mit dem Museum abgestimmt war. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2435 4 9. Warum haben Museum und Staatsanwaltschaft beim zweiten Diebstahl keine einheitliche Kommunikationsstrategie verfolgt? Staatsanwaltschaft und Badisches Landesmuseum haben sich bei der Kommunikation eng miteinander abgestimmt und eine gemeinsame Kommunikationsstrategie verfolgt. 10. Welche Kriterien sind bei der Entscheidung über die Kommunikationsstrategie beim Diebstahl finanziell oder künstlerisch bedeutender Kunstwerke grundsätzlich relevant? Es handelt sich hierbei stets um eine von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu treffende Einzelfallentscheidung. Neben der Frage, ob eine Veröffentlichung aus ermittlungstaktischen Gründen förderlich oder schädlich ist, kann eine Veröffentlichung etwa auch aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses angezeigt sein. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst