Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2440 27. 07. 2017 1Eingegangen: 27. 07. 2017 / Ausgegeben: 04. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gesamtarbeitsstunden haben sämtliche aus Baden-Württemberg stammende und beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzte Polizeibeamte bei diesem Einsatz leisten müssen? 2. Welche qualitativen und quantitativen Standards gelten bei der Versorgung mit sanitären Einrichtungen (Duschen und Toiletten) bei länderübergreifenden Einsätzen für baden-württembergische Polizisten? 3. Wie erfolgte die Unterbringung der Polizeikräfte aus Baden-Württemberg (Hotels oder Behelfsbauten, ggf. welcher Art), und entsprachen Zahl und Art der sanitären Einrichtungen den Normen? 4. Kam es vor, dass eingesetzte Polizisten aus Baden-Württemberg mangels ausreichenden Platzes auf dem Boden schlafen mussten? 5. Leistet die Stadt Hamburg – ggf. in welcher Höhe pro Arbeitsstunde − dem Land Baden-Württemberg einen finanziellen Ersatz für die Kosten? 6. Falls Frage 5 positiv beantwortet wird: entspricht dieser Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für den Einsatz pro eingesetztem Polizisten, geht er darüber hinaus oder bleibt er dahinter zurück? 18. 07. 2017 Stein AfD Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizisten aus Baden-Württemberg beim G20-Gipfel in Hamburg − Kosten und Unterbringung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2440 2 B e g r ü n d u n g Mittels dieser Kleinen Anfrage sollen unter anderem Unterbringung, Kosten und ggf. Kostenersatz der baden-württembergischen Polizei, welche im Rahmen ihres Einsatzes beim vergangenen G20-Gipfel in Hamburg erbracht wurde, ermittelt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. August 2017 Nr. 3-1134.2/549 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gesamtarbeitsstunden haben sämtliche aus Baden-Württemberg stammende und beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzte Polizeibeamte bei diesem Einsatz leisten müssen? Zu 1.: Die 1.158 beim G20-Gipfel eingesetzten baden-württembergischen Polizeibeamtinnen und -beamten leisteten insgesamt 138.264 Stunden. Darin enthalten sind sowohl Einsatz- als auch Bereitschaftszeiten. 2. Welche qualitativen und quantitativen Standards gelten bei der Versorgung mit sanitären Einrichtungen (Duschen und Toiletten) bei länderübergreifenden Einsätzen für baden-württembergische Polizisten? Zu 2.: Bei länderübergreifenden Polizeieinsätzen ist das anfordernde Bundesland für die Unterbringung und Versorgung der Polizeibeamtinnen und -beamten zuständig. In der Vergangenheit erfolgte grundsätzlich eine Unterbringung in Hotels. Spezifische Regelungen zu qualitativen und quantitativen Standards für die Versorgung mit sanitären Einrichtungen existieren nicht. 3. Wie erfolgte die Unterbringung der Polizeikräfte aus Baden-Württemberg (Hotels oder Behelfsbauten, ggf. welcher Art), und entsprachen Zahl und Art der sanitären Einrichtung den Normen? Zu 3.: Die Polizeikräfte aus Baden-Württemberg waren überwiegend in Hotels der Mittelklasse (3 Sterne) bzw. der gehobenen Mittelklasse (4 Sterne) in Hamburg sowie im Umfeld von Hamburg (Entfernung bis zu 150 Kilometer) untergebracht. Lediglich die am Freitag, den 7. Juli 2017 nachalarmierten Kräfte waren in einer umgewidmeten Kaserne der Bundeswehr einquartiert. 4. Kam es vor, dass eingesetzte Polizisten aus Baden-Württemberg mangels ausreichenden Platzes auf dem Boden schlafen mussten? Zu 4.: Nein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2440 5. Leistet die Stadt Hamburg – ggf. in welcher Höhe pro Arbeitsstunde – dem Land Baden-Württemberg einen finanziellen Ersatz für die Kosten? Zu 5.: Durch das Land Hamburg erfolgt ein Kostenersatz für die durch die Unterstützung unmittelbar verursachten zusätzlichen Aufwendungen, die ohne diesen Einsatz nicht entstanden wären (z. B. Auslagen für Dienstreisen, Auslagen für Verpflegung ). 6. Falls Frage 5 positiv beantwortet wird: entspricht dieser Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für den Einsatz pro eingesetztem Polizisten, geht er darüber hinaus oder bleibt er dahinter zurück? Zu 6.: Grundlage für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen sind die Verwaltungsverfahrensgesetze und Polizeigesetze des Bundes und der Länder. Nach den insoweit übereinstimmenden Regelungen sind nur Auslagen zu erstatten, soweit sie die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen festgelegten Mindestbeträge übersteigen . Im Jahr 2006 wurde zur Vereinfachung der Abrechnung von Unterstützungseinsätzen die „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen“ erarbeitet, der die Länder und der Bund beigetreten sind. Die vereinbarten Abrechnungssätze in dieser Verwaltungsvereinbarung werden laufend den aktuellen Kostenentwicklungen angepasst und fortgeschrieben. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor