Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2441 27. 07. 2017 1Eingegangen: 27. 07. 2017 / Ausgegeben: 04. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber sollen in Gaildorf zusätzlich durch den Bau oder die Beschaffung welcher weiteren Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht werden? 2. Welche Kosten entstehen ihres Wissens in welcher jeweiligen Höhe für Bau, Sanierung, laufende und sonstige Kosten für Landkreis und Kommune für die Unterbringungen und Unterkünfte in Gaildorf (bitte getrennt nach den jeweiligen Not- und Erstaufnahmeunterkünften, Übergangswohnheimen und Anschlussunterbringung aufführen)? 3. Wie setzen sich die in Gaildorf untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Herkunftsstaat zusammen? 4. Bei wie vielen der in Gaildorf untergebrachten Asylbewerber wurde der Asylantrag negativ beschieden? 5. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum ist eine Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den jeweiligen Unterkünften gegenwärtig und künftig geplant? 6. Hält sie es vor dem Hintergrund der angeblich zurückgehenden Flüchtlingszahlen für notwendig und ökonomisch sinnvoll, überhaupt ein weiteres Übergangswohnheim zu errichten? 7. Wie rechtfertigt sie – vor dem Hintergrund leerstehender Unterkünfte im Landkreis Schwäbisch Hall und nicht vollständiger Nutzung bereits bestehender Unterbringungsmöglichkeiten im Land – die Errichtung neuer Unterkünfte? 8. Inwiefern wurde oder wird der Gemeinderat Gaildorf an der Entscheidung, ein zusätzliches Übergangswohnheim zu errichten, beteiligt? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Unterbringung von Asylbewerbern in Gaildorf Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2441 2 9. Wie gedenkt sie, die betroffenen Anwohner im Falle etwaiger Einschränkungen oder Nachteile, wie Wertminderungen vorhandener Immobilien, zu entschädigen ? 10. Welche weiteren Anträge zur Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft liegen derzeit für den Landkreis Schwäbisch Hall vor? 20. 07. 2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g Gegenwärtig läuft ein Baugenehmigungsverfahren bezüglich eines geplanten Übergangswohnheims in Gaildorf im Landkreis Schwäbisch Hall. Hinsichtlich der Tatsache, dass im Landkreis Schwäbisch Hall noch leerstehende Unterkünfte vorhanden sind, nicht alle Unterbringungsmöglichkeiten im Land auch tatsächlich genutzt werden und laut Berichterstattung der Zuzug von Asylbewerbern nach - lässt, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer weiteren Unterkunft. In diesem Zusammenhang müssen auch die finanziellen Folgen einer solchen Einrichtung dargelegt werden. Weiterhin zielt die Kleine Anfrage auch darauf ab, Transparenz hinsichtlich des Entscheidungsprozesses und der Folgen für betroffene Anwohner zu schaffen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. August 2017 Nr. 7-0141.5/16/2441 beantwortet das Mi - nis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber sollen in Gaildorf zusätzlich durch den Bau oder die Beschaffung welcher weiteren Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht werden? Zu 1.: Der Landkreis Schwäbisch Hall plant in der Gemeinde Gaildorf den Bau eines Wohnheimes. Das gesamte Gebäude soll an die Stadt Gaildorf zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen vermietet werden. Insgesamt ist für die Unterkunft eine Kapazität von 48 Personen geplant. 2. Welche Kosten entstehen ihres Wissens in welcher jeweiligen Höhe für Bau, Sanierung, laufende und sonstige Kosten für Landkreis und Kommune für die Unterbringungen und Unterkünfte in Gaildorf (bitte getrennt nach den jeweiligen Not- und Erstaufnahmeunterkünften, Übergangswohnheimen und Anschlussunterbringung aufführen)? Zu 2.: Nach der Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt eine Zuteilung der Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise in die sogenannte vorläufige Unterbringung. Die vorläufige Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen. Nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung erfolgt, sofern erforderlich, die Zuteilung der Personen an die kreisangehörigen Gemeinden in die Anschlussunterbringung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2441 Im Landkreis Schwäbisch Hall befindet sich keine Erstaufnahmeeinrichtung. Für die vorläufige Unterbringung fallen beim Landkreis Schwäbisch Hall aktuell Kos - ten in Höhe von monatlich rund 23.000 Euro (Miete und Nebenkosten) an. Für die Anschlussunterbringung hat die Gemeinde Gaildorf zwei Unterkünfte angemietet . Die monatlichen Kosten betragen für das eine Objekt 3.240 Euro, davon sind 1.944 Euro Miete und 1.296 Euro Betriebs- und Nebenkosten. Für die zweite Unterkunft fallen 850 Euro Miete sowie 93 Euro Nebenkosten an. 3. Wie setzen sich die in Gaildorf untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Herkunftsstaat zusammen? Zu 3.: Nachfolgend dargestellt ist die Bewohnerstruktur der im Stadtgebiet Gaildorf im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebrachten Asylbewerber. Eine Differenzierung nach der Religionszugehörigkeit wird statistisch nicht erhoben. Nachfolgend dargestellt ist die Bewohnerstruktur der im Stadtgebiet Gaildorf im Rahmen der vorläufigen Unterbringung untergebrachten Asylbewerber. Eine Differenzierung nach der Religionszugehörigkeit wird statistisch nicht erhoben. 1DFK *HVFKOHFKW 3HUVRQHQ 0lQQOLFK :HLEOLFK *HVDPW 1DFK 1DWLRQDOLWlW 3HUVRQHQ $IJKDQLVWDQ ,UDN 6\ULHQ %RVQLHQ ,QGLHQ 0D]HGRQLHQ *HVDPW 1DFK $OWHU 3HUVRQHQ ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH h -DKUH *HVDPW 1DFK *HVFKOHFKW 3HUVRQHQ 0lQQOLFK :HLEOLFK *HVDPW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2441 4 4. Bei wie vielen der in Gaildorf untergebrachten Asylbewerber wurde der Asylantrag negativ beschieden? Zu 4.: Einen negativen Asylbescheid erhielten insgesamt sieben Personen der in Gaildorf untergebrachten Asylbewerber (Stand 7. August 2017). 5. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum ist eine Unterbringung von Asyl bewerbern und Flüchtlingen in den jeweiligen Unterkünften gegenwärtig und künftig geplant? Zu 5.: Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) endet die vorläufige Unterbringung bei Asylsuchenden, in der Regel mit Abschluss des Asylverfahrens, wenn die Asylsuchenden ausreichend Wohnraum nachweisen können und der Lebens - unterhalt gesichert ist auch früher. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung , sind die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen von den kreisangehörigen Gemeinden unterzubringen und zu versorgen. Die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen werden von den Gemeinden untergebracht, soweit dies erforderlich ist. 6. Hält sie es vor dem Hintergrund der angeblich zurückgehenden Flüchtlingszahlen für notwendig und ökonomisch sinnvoll, überhaupt ein weiteres Übergangswohnheim zu errichten? Zu 6.: Das Gebäude wird benötigt, weil die vorhandenen Unterbringungskapazitäten der Stadt Gaildorf für die Anschlussunterbringung nicht ausreichen. Die zurück - 1DFK $OWHU 3HUVRQHQ ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH ELV -DKUH h -DKUH *HVDPW 1DFK 1DWLRQDOLWlW 3HUVRQHQ 6\ULHQ $IJKDQLVWDQ *DPELD *HRUJLHQ 5XVVLVFKH )|GHUDWLRQ $OEDQLHQ ,UDN 3DNLVWDQ 1LJHULD 7XQHVLHQ .DPHUXQ 7UNHL *HVDPW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2441 gehenden Flüchtlingszahlen wirken sich auf die vorläufige Unterbringung, aber noch nicht in großem Umfang auf die Anschlussunterbringung aus. 7. Wie rechtfertigt sie – vor dem Hintergrund leerstehender Unterkünfte im Landkreis Schwäbisch Hall und nicht vollständiger Nutzung bereits bestehender Unterbringungsmöglichkeiten im Land – die Errichtung neuer Unterkünfte? Zu 7.: Der Landkreis Schwäbisch Hall vermeidet Leerstände bzw. reduziert diese, indem angemietete Unterkünfte für die vorläufige Unterbringung aufgegeben werden, wenn Mietverträge auslaufen oder vorzeitig beendet werden können. Weiterhin wird die Möglichkeit genutzt, die Unterkünfte an die Kommunen zur Anschluss - unterbringung unterzuvermieten. Das unter Frage 1 benannte Gebäude wird benötigt, weil die vorhandenen Unterbringungskapazitäten der Stadt Gaildorf für die Anschlussunterbringung nicht ausreichen. Die Zuteilung von Flüchtlingen an die Stadt- und Landkreise erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet (Zuteilungsquote). Eine Verteilung von Flüchtlingen allein aus dem Aspekt der freien Kapazitäten im Land ist demnach grundsätzlich nicht möglich. Die Zuteilung von Personen in die Anschlussunterbringung in die Gemeinden liegt im Zuständigkeitsbereich der unteren Aufnahmebehörde (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) und erfolgt grundsätzlich ebenso nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises errechnet. Die unteren Aufnahmebehörden können im Einvernehmen mit den Gemeinden hiervon abweichende Zuteilungsregeln festlegen. Erforderlich ist dann der Konsens aller kreisangehörigen Gemeinden. 8. Inwiefern wurde oder wird der Gemeinderat Gaildorf an der Entscheidung, ein zusätzliches Übergangswohnheim zu errichten, beteiligt? Zu 8.: Der Technische Ausschuss hat in öffentlicher Sitzung einstimmig dem Bauvorhaben zugestimmt. 9. Wie gedenkt sie, die betroffenen Anwohner im Falle etwaiger Einschränkungen oder Nachteile, wie Wertminderungen vorhandener Immobilien, zu entschädigen ? Zu 9.: Nach herrschender Rechtsprechung hat der Einzelne keinen Anspruch darauf, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstücks bewahrt zu werden. Die Frage der Zumutbarkeit eines Bauvorhabens beurteilt sich nicht nach dem Umfang einer möglichen Verkehrswerteinbuße, sondern nach dem Grad der Beeinträchtigungen , die von dem Vorhaben praktisch ausgehen. Einen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstücks als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bewahrt zu werden, gibt es dementsprechend nicht. 10. Welche weiteren Anträge zur Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft liegen derzeit für den Landkreis Schwäbisch Hall vor? Zu 10.: Der Landkreis Schwäbisch Hall wird das Bauprogramm zur Unterbringung von Flüchtlingen, das im Jahr 2015 begonnen wurde, mit der Errichtung einer Unterkunft in der Gemeinde Wallhausen abschließen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2441 6 Die Baugenehmigung liegt vor und die Bauaufträge sind erteilt. Weitere Baugenehmigungsanträge liegen derzeit nicht vor. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor