Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 16 / 2442 01. 08. 2017 Große Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung Angriff auf einen sogenannten „Antifaschisten“ unter Beleuchtung und besonderer Betrachtung des Konfliktfelds linker Strukturen G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse im Zusammenhang zum Anschlag auf den sogenannten „Antifaschisten“ A. D. aus dem Rems-Murr-Kreis liegen ihr vor?   2.  Wird sie den Angriff gegen A. D. mit derselben Intensität ahnden und verurteilen  wie die zahlreichen Übergriffe auf AfD-Politiker? 3. Geht sie von einem politisch motivierten Anschlag auf A. D. aus?   4.  Wird A. D. vom Verfassungsschutz beobachtet?   5.  Wird das von A. D. betriebene Nachrichtenportal „beobachternews.de“ vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. zur Informationsbeschaffung genutzt?    6.  Wird aufgrund ihrer Aktivitäten die Organisation „Fellbach wehrt sich“/„Fellbach  hilft“ vom Verfassungsschutz beobachtet? 7. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl  die politisch motivierte Kriminalität effizienter zu bekämpfen?   8.  Hält sie höhere Mindeststrafen für politisch motivierte Kriminalität für sinnvoll  und wenn ja, wie sollten diese aus ihrer Sicht ausgestaltet sein? 9. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten aus den Bereichen links, rechts und islamistisch gab es im ersten Halbjahr 2017 in BadenWürttemberg? 10.  Wie bewertet  sie  es,  dass  auf der Seite „beobachternews.de“ linksextremen Parteien wie der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine Plattform geboten  wird? Eingegangen: 01. 08. 2017 / Ausgegeben: 21. 09. 2017 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 2 11.  Welche Kenntnisse hat sie darüber, ob die Berichterstattung auf „beobachternews .de“ zu Anschlägen gegen Andersdenkende geführt hat? 12.  Gibt es Hinweise, dass hinter dem Anschlag auf A. D. ebenso türkische Nationalisten  oder Islamisten stehen könnten, nachdem das Portal „beobachternews“  die Entwicklung in der Türkei kritisch begleitet? 13.  Hat nach ihrer Kenntnis das Nachrichtenportal „beobachternews.de“ für die  Vernetzung und Organisation der extrem linken Szene in BadenWürttemberg  eine Bedeutung und wenn ja, welche? 14.  Welche Kenntnis hat sie über eventuelle personelle Verflechtungen des Portals  „beobachternews.de“ mit der linksradikalen und der linksextremen Szene? 15.  Welche Kenntnis hat  sie über personelle Verflechtungen des  Internet-Portals  „beobachternews.de“ mit  den  Parteien  „Die  Linke“, DKP,  SAV  (Sozialistische   Alternative),  MLPD  (Marxistisch-Leninistische  Partei  Deutschlands),  SGP (Sozialistische Gleichheitspartei – vormals Partei für Soziale Gleichheit  – PSG), DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front – türkisch Devrimci  Halk Kurtuluş  Partisi-Cephesi), TKP/ML  (Türkiye Komünist  Partisi/ MarksistLeninist  –  türkisch  für  Kommunistische  Partei  der  Türkei/Marxistisch -Leninistisch)  und  der MLKP  (Marksist  Leninist Komünist  Parti  –  türkisch  für Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei)? 16.  Hat  sie Kenntnisse  über  eine  personelle Verflechtung  der  verbotenen  kurdischen  Terrororganisation PKK  (Arbeiterpartei Kurdistans – kurdisch Partiya  Karkerên Kurdistanê) mit den „beobachternews.de“? 17.  Sind ihr Verbindungen der „beobachternews.de“ mit der griechischen linksextremen  Terrorgruppe „Verschwörung der Feuerzellen“ bekannt? 18.  Welche Kenntnis hat sie darüber, ob A. D. und das Portal „beobachternews. de“ in Rechtsbrüche im Zusammenhang mit Abschiebungen verwickelt waren  oder sind? 19.  Welche Maßnahmen ergreift sie, um Journalisten vor Extremisten – unabhängig davon, welche politische Ausrichtung Journalisten und Extremisten jeweils haben – zu schützen? 20.  Sind  ihr Aktivitäten  zur Einschüchterung/Sabotage  gegen „beobachternews. de“ durch den türkischen Geheimdienst MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı – türkisch   für Nationaler Nachrichtendienst)  oder  der ADÜTDF  (Föderation  der  Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland – türkisch Almanya  Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) bekannt? 21.  Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position der türkisch-nationalistischen  Vereinigung „Graue Wölfe“ zu „beobachternews.de“ und wenn ja, welche? 22.  Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position der Türkisch-Islamischen Union  der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) zu „beobachternews.de“ und wenn ja, welche? 23.  Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position von Millî Görüş (deutsch  Nationale Sicht), Salafisten und sonstiger Islamisten zu „beobachternews.de“? 20. 07. 2017 Dr. Meuthen, Berg und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 3 Beg r ü n d u n g Wie der Waiblinger Kreiszeitung vom 17. Juni 2017 (Druckausgabe) zu entnehmen ist, wurde auf den sogenannten „Antifaschisten“ A. D. aus dem Rems-Murr- Kreis ein Anschlag verübt. Dabei sollen die Reifen zerstochen und die Hauswand  beschmiert worden sein. Im Artikel wird durch den Betroffenen dargestellt, dass  dem Staatsschutz die Veröffentlichung der Privatadresse des Betreibers der Plattform „beobachternews.de“  durch  sogenannte  „Rechte“ bekannt  sei,  dieser  aber  untätig  sei.  Im Artikel wird  auf  einen Konflikt  des Betroffenen mit  der  Fellbacher  Organisation „Fellbach wehrt sich“, welche sich mittlerweile „Fellbach hilft“  (Waiblinger Kreiszeitung 19. Juni 2017; Druckausgabe) nennen soll, beschrieben.  Gleichzeitig erscheint den Fragestellern das Portal „beobachternews.de“ als frei von Berührungsängsten mit bekennenden Linksextremisten wie der DKP und als  wichtige Informationsquelle und Forum auch von gewaltorientierten Linksextremisten  der sogenannten „Antifa“ in ganz Baden-Württemberg.  So kommen nach Kenntnis der Fragesteller in verschiedenen Beiträgen DKP und  gewaltbereite Linksextremisten, als sogenannte „Antifaschisten“ betitelt, zu Wort  bzw. wird unreflektiert deren Sicht der Dinge wiedergegeben, ohne die linksextremistische  Einstellung und die Gewaltaffinität  der  sogenannten  „Antifa“  sowie  deren Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darzustellen.  In zahlreichen Beiträgen wird nach Kenntnis der Fragesteller zu sogenannten „Protesten “ gegen Bundeswehr, demokratische Opposition, Polizei und rechtsstaatliche  Handlungen wie Rückführungen aufgerufen. Die Erfahrung der Polizei zeigt nach  Ansicht der Fragesteller, dass diese „Proteste“ eher selten gewaltfrei und friedlich  sind, sondern oftmals in Gewalt und Rechtsbrüche umschlagen. Eine für die Fragesteller ersichtliche deutliche Positionierung des Portals „beobachternews .de“ zugunsten von kurdischen Belangen und Organisationen wirft die  Frage auf, ob bei „beobachternews.de“ – wie bei anderen linken Organisationen  auch – Verbindungen zur verbotenen kurdischen Partei PKK oder auch anderen  möglicherweise terroristischen Organisationen bestehen. So wird in einem Beitrag  vom 14. April 2017 getitelt: „Das PKK-Verbot muss fallen“. Medienberichten  zufolge  gibt  es  ein  Spannungsfeld  zwischen  der  Gruppierung  „Fellbach wehrt  sich“/„Fellbach hilft“ und A. D. Es besteht der Verdacht  (siehe  vorbezeichnete Medienberichterstattung), dass hierin ein Motiv für den Anschlag  liegen könnte. Dies soll diese Große Anfrage ebenfalls näher beleuchten.  A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 12. September 2017 Nr. I 1082.1: In der Anlage übersende  ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung  des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene  Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Mit Schreiben vom 5. September 2017 Nr. 41082.1/170 beantwortet das Ministeriums  für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium  der  Justiz  und  für  Europa  im Namen  der Landesregierung  die Große  Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse im Zusammenhang zum Anschlag auf den sogenannten „Antifaschisten“ A. D. aus dem Rems-Murr-Kreis liegen ihr vor? 2. Wird sie den Angriff gegen A. D. mit derselben Intensität ahnden und verurteilen wie die zahlreichen Übergriffe auf AfD-Politiker? 3. Geht sie von einem politisch motivierten Anschlag auf A. D. aus? Zu 1. bis 3.: Die Strafverfolgungsbehörden schreiten nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung  (StPO) bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte wegen aller  verfolgbarer Straftaten ein, erforschen den Sachverhalt im Sinne von § 160 StPO  und gewährleisten dadurch, dass  jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt  wird. Im konkreten Fall ermittelt die Kriminalpolizeidirektion Waiblingen des Polizeipräsidiums  Aalen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen zwei Sachbeschädigungen  zum Nachteil von A. D. Eine politische Motivation kann bei den  Taten nicht ausgeschlossen werden. Nach Abschluss der laufenden Ermittlungen  wird die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse über die  Art des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens entscheiden. 4. Wird A. D. vom Verfassungsschutz beobachtet? Zu 4.: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erteilt grundsätzlich keine Auskunft  über die Beobachtung oder Nichtbeobachtung von Einzelpersonen, da  in diesen  Fällen in der Regel das schutzwürdige Interesse des Betroffenen, namentlich sein  Recht  auf  informationelle  Selbstbestimmung  (Art.  2 Abs.  1  in Verbindung mit  Art.  1 Abs.  1  des Grundgesetzes),  das  ebenfalls  verfassungsrechtlich  verbriefte  Frage- und Informationsrecht des Parlaments überwiegt.  5. Wird das von A. D. betriebene Nachrichtenportal „beobachternews.de“ vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. zur Informationsbeschaffung genutzt? Zu 5.: Bei dem Nachrichtenportal „Beobachternews“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt  des LfV. Allerdings nutzt das LfV eine Vielzahl von Internetseiten  zur  Informationsbeschaffung, darunter  auch das Nachrichtenportal  „Beobachternews “. Dabei werden Beiträge, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bezüge vorliegen, ausgewertet. 6. Wird aufgrund ihrer Aktivitäten die Organisation „Fellbach wehrt sich“/„Fellbach hilft“ vom Verfassungsschutz beobachtet? Zu 6.: Beide Gruppierungen werden nicht vom LfV beobachtet. 7. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl die politisch motivierte Kriminalität effizienter zu bekämpfen? Zu 7.: Über die allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität  hinaus hat das Ministerium  für  Inneres, Digitalisierung und Migration  mit  der  Führungs-  und  Einsatzanordnung  „Polizeiliche  Maßnahmen  anlässlich  Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 5 Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen sowie Wahlen ausländischer  Staaten  in Baden-Württemberg“  allgemeingültige Regelungen  für  polizeiliche   Maßnahmen  während Wahlkämpfen  sowie  an Wahltagen  selbst  erlassen.  Auf dieser Grundlage  treffen die  regionalen Polizeipräsidien,  insbesondere auch  bei Wahlkampfveranstaltungen, alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur  konsequenten Abwehr von Gefahren sowie Verfolgung von Straftaten. Die konkreten  Maßnahmen orientieren sich dabei an den Umständen des Einzelfalles, wie  insbesondere den Erkenntnissen zu möglichen oder sogar bereits angekündigten  Störungen.  In  diesem  Zusammenhang  regelt  die  obengenannte  Führungs-  und  Einsatzanordnung auch den ständigen Informationsaustausch auf dem Gebiet der  politisch motivierten Kriminalität, der bei einer eigens hierfür eingerichteten Informationssammelstelle  beim Landeskriminalamt zusammengeführt, bewertet und in  einem fortlaufenden Landeslagebild dargestellt wird. 8. Hält sie höhere Mindeststrafen für politisch motivierte Kriminalität für sinnvoll und wenn ja, wie sollten diese aus ihrer Sicht ausgestaltet sein? Zu 8.: §  46 Absatz  2 Satz  1  des Strafgesetzbuches  (StGB)  bestimmt,  dass  bei  der  gerichtlichen  Strafzumessung die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen,  gegeneinander abzuwägen sind. Bei dieser Abwägung sind namentlich u. a. „die  Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende, sowie die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, …“ zu berücksichtigen (§ 46 Absatz  2 Satz 2 StGB).  Nach Auffassung der Landesregierung ist den Strafgerichten damit die Möglichkeit  eröffnet, politisch motivierte Straftaten in jedem Einzelfall angemessen strafrechtlich  zu sanktionieren. Ein Erfordernis gesetzlicher Änderungen besteht nicht. 9. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten aus den Bereichen links, rechts und islamistisch gab es im ersten Halbjahr 2017 in Baden-Württemberg? Zu 9.: Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Baden-Württemberg im Bereich der politisch  links motivierten Kriminalität 12 Gewaltdelikte,  im Bereich der politisch  rechts  motivierten Kriminalität 18 Gewaltdelikte und im Themenfeld Islamismus/Fundamentalismus drei Gewaltdelikte registriert. 10. Wie bewertet sie es, dass auf der Seite „beobachternews.de“ linksextremen Parteien wie der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine Plattform geboten wird? Zu 10.: Entsprechende Informationen werden vom LfV im Rahmen der Informationsbeschaffung  zur Kenntnis genommen und ausgewertet (vgl. Antwort auf Frage 5). 11. Welche Kenntnisse hat sie darüber, ob die Berichterstattung auf „beobachternews .de“ zu Anschlägen gegen Andersdenkende geführt hat? Zu 11.: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 12. Gibt es Hinweise, dass hinter dem Anschlag auf A. D. ebenso türkische Nationalisten oder Islamisten stehen könnten, nachdem das Portal „beobachternews “ die Entwicklung in der Türkei kritisch begleitet? Zu 12.: Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 6 13. Hat nach ihrer Kenntnis das Nachrichtenportal „beobachternews.de“ für die Vernetzung und Organisation der extrem linken Szene in Baden-Württemberg eine Bedeutung und wenn ja, welche? Zu 13.: Das  Nachrichtenportal  „Beobachternews“  berichtet  regelmäßig  über  linksextremistische  oder linksextremistisch beeinflusste Veranstaltungen. Bei Artikeln über  Gegenaktionen  zu  tatsächlichen  oder  vermeintlichen  rechtsextremistischen Veranstaltungen  wird teilweise umfangreiches Bildmaterial eingestellt, wobei in der  Regel die Gesichter von der „linken Szene“ zuzurechnenden Personen unkenntlich  gemacht, während die Gesichter der politischen Gegner größtenteils nicht verändert werden. 14. Welche Kenntnis hat sie über eventuelle personelle Verflechtungen des Portals „beobachternews.de“ mit der linksradikalen und der linksextremen Szene? 15. Welche Kenntnis hat sie über personelle Verflechtungen des Internet-Portals „beobachternews.de“ mit den Parteien „Die Linke“, DKP, SAV (Sozialistische Alternative), MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands), SGP (Sozialistische Gleichheitspartei – vormals Partei für Soziale Gleichheit – PSG), DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front – türkisch Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi), TKP/ML (Türkiye Komünist Partisi/ Marksist-Leninist – türkisch für Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch -Leninistisch) und der MLKP (Marksist Leninist Komünist Parti – türkisch für Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei)? 16. Hat sie Kenntnisse über eine personelle Verflechtung der verbotenen kurdischen Terrororganisation PKK (Arbeiterpartei Kurdistans – kurdisch Partiya Karkerên Kurdistanê) mit den „beobachternews.de“? 17. Sind ihr Verbindungen der „beobachternews.de“ mit der griechischen linksextremen Terrorgruppe „Verschwörung der Feuerzellen“ bekannt? 18. Welche Kenntnis hat sie darüber, ob A. D. und das Portal „beobachternews. de“ in Rechtsbrüche im Zusammenhang mit Abschiebungen verwickelt waren oder sind? Zu 14. bis 18.: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 19. Welche Maßnahmen ergreift sie, um Journalisten vor Extremisten – unabhängig davon, welche politische Ausrichtung Journalisten und Extremisten jeweils haben – zu schützen? Zu 19.: Bei Hinweisen auf  eine Gefährdung von  Journalisten  trifft die Polizei  abhängig  von den Umständen des Einzelfalls und in Absprache mit den Betroffenen die erforderlichen  Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Diese können von der Übermittlung  von Verhaltensregelungen bis hin zu konkreten Schutzmaßnahmen reichen. 20. Sind ihr Aktivitäten zur Einschüchterung/Sabotage gegen „beobachternews. de“ durch den türkischen Geheimdienst MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı – türkisch für Nationaler Nachrichtendienst) oder der ADÜTDF (Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland – türkisch Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu) bekannt? Zu 20.: Nein. 21. Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position der türkisch-nationalistischen Vereinigung „Graue Wölfe“ zu „beobachternews.de“ und wenn ja, welche ? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2442 7 22. Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) zu „beobachternews.de“ und wenn ja, welche? 23. Für den Fall der Beobachtung des Portals „beobachternews“ durch den Verfassungsschutz : Hat sie Kenntnis über die Position von Millî Görüş (deutsch Nationale Sicht), Salafisten und sonstiger Islamisten zu „beobachternews.de“? Zu 21. bis 23.: Bei dem Nachrichtenportal „Beobachternews“ handelt es sich – wie bei der Antwort  auf Frage 5 ausgeführt – nicht um ein Beobachtungsobjekt des LfV. Strobl Minister für Inneres,  Digitalisierung und Migration