Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2454 31. 07. 2017 1Eingegangen: 31. 07. 2017 / Ausgegeben: 09. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann gibt es für das Land- und Amtsgericht Offenburg ein Brandschutzgutachten ? 2. Welche wesentlichen Mängel des Brandschutzes wurden darin festgestellt? 3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurden seither getroffen ? 4. Trifft es zu, dass im Brandschutzgutachten das Fehlen eines zweiten Fluchtwegs für zwei Stockwerke des Amtsgerichtsgebäudes festgestellt wurde? 5. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um diesen Mangel zu beheben? 6. Trifft es weiterhin zu, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes im Herbst 2017 beginnen? 7. Inwiefern sind die Arbeiten für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen ausgeschrieben worden? 8. Inwiefern trifft es zu, dass der Leiter von Vermögen und Bau Baden-Württemberg , Amt Freiburg, einen Auftragsstopp auf Widerruf bis zum Ende des Jahres 2017 verfügt hat? Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Brandschutzmaßnahmen im Land- und Amtsgericht Offenburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2454 2 9. Welche Auswirkungen hat der mögliche Auftragsstopp auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes beim Amtsgericht Offenburg? 31. 07. 2017 Binder SPD B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage verfolgt das Ziel zu erfahren, wann mit der Ertüchtigung des Brandschutzes am Amtsgericht Offenburg begonnen wird. Zuletzt wurde auf die Umsetzung im Herbst 2017 verwiesen, vergleiche Landtagsdrucksache 16/1436. Ein möglicher Auftragsstopp durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, lässt Zweifel am angestrebten Zeitplan aufkommen. Die Kleine Anfrage möchte auch zu diesem Punkt Klarheit herstellen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 22. September 2017 Nr. 4-33OG/33 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es für das Land- und Amtsgericht Offenburg ein Brandschutzgutachten ? Zu 1.: Ein Brandschutzgutachten für das Land- und Amtsgericht Offenburg liegt dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg seit 6. Februar 2013 vor. 2. Welche wesentlichen Mängel des Brandschutzes wurden darin festgestellt? Zu 2.: Das Brandschutzgutachten stellt Verbesserungsmöglichkeiten im Brandschutz fest. Zur Verbesserung des Brandschutzes werden in dem Brandschutzgutachten im Wesentlichen nachfolgende Maßnahmen vorgeschlagen: • Nachrüstung von tragenden Bauteilen • Austausch der Fenster an Gebäudeinnenecken zur Verhinderung von Brand - überschlag • Verhinderung von Brandüberschlag durch die Lüftungsanlage • Ergänzung von baulichen Rettungswegen • Ertüchtigung von notwendigen Treppenhäusern • Befreiung der Flure von Brandlasten • brandschutztechnische Ertüchtigung der Wandbekleidungen in den Sitzungssälen *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2454 3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes wurden seither getroffen ? 4. Trifft es zu, dass im Brandschutzgutachten das Fehlen eines zweiten Fluchtwegs für zwei Stockwerke des Amtsgerichtsgebäudes festgestellt wurde? 5. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um diesen Mangel zu beheben? 6. Trifft es weiterhin zu, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes im Herbst 2017 beginnen? 7. Inwiefern sind die Arbeiten für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen ausgeschrieben worden? Zu 3. bis 7.: Bislang wurden keine Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes durchgeführt . Für die Umsetzung der im Brandschutzgutachten vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen ist ein Baugesuch erforderlich. Dieses Baugesuch wurde vom Amt Freiburg des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg erstellt . Der zweite Flucht- und Rettungsweg im Amtsgericht ist über das Anleitern durch die Feuerwehr sichergestellt. Ein zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg gehört zwar ebenfalls zu den Vorschlägen des Brandschutzgutachtens, ist jedoch grundsätzlich baurechtlich nicht vorgegeben. Zum Thema „Brandschutz im Bestand“ wurde im Januar 2017 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) unter Beteiligung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, des Ministeriums für Finanzen und der Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg eingerichtet. Ziel der IMA ist die Erarbeitung von allgemeinen Empfehlungen für die Erstellung von Brandschutzgutachten für Bestandsgebäude, mit dem Ziel, dass schon die Brandschutzgutachten das baurechtlich Notwendige von den weiteren Verbesserungsmöglichkeiten klar unterscheiden. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorhandene Brandschutzgutachten gegebenenfalls zu überarbeiten und das Baugesuch entsprechend anzupassen; die Arbeiten für mögliche Brandschutzmaßnahmen werden zu gegebener Zeit ausgeschrieben . 8. Inwiefern trifft es zu, dass der Leiter von Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg einen Auftragsstopp auf Widerruf bis zum Ende des Jahres 2017 verfügt hat? 9. Welche Auswirkungen hat der mögliche Auftragsstopp auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes beim Amtsgericht Offenburg? Zu 8. und 9.: Ein im Mai 2017 durch den Leiter des Amtes Freiburg des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg verfügter Auftragsstopp für Maßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Bauunterhaltung wurde im August 2017 aufgehoben. Dieser vorübergehende Auftragsstopp hatte keine Auswirkungen auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes beim Amtsgericht Offenburg. In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin