Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2460 01. 08. 2017 1Eingegangen: 01. 08. 2017 / Ausgegeben: 31. 08. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verteilen sich die im Titel 514 01 mit dem Namen „Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl.“ im Kapitel 0601 des Staatshaushaltsplans dargestellten Kos ten auf Pkw, Kombifahrzeuge, Krafträder und Mopeds mit oder ohne alternativen Antrieb jeweils in den Jahren 2015 und 2016? 2. Von welcher in Frage 1 genannten Aufteilung der Kosten ist in 2017 auszu - gehen? 04. 07. 2017 Sänze AfD B e g r ü n d u n g Es besteht ein öffentliches und parlamentarisches Interesse an der Vergabe von Finanzmitteln, welche im Staatshaushaltplan Einzelplan 06 genannt werden. Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Mittelvergabe im Einzelplan 06 – Ministerium für Finanzen – des Staatshaushaltsplans Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2460 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. August 2017 Nr. 2-04HH.0601/70 beantwortet das Minis - terium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilen sich die im Titel 514 01 mit dem Namen „Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl.“ im Kapitel 0601 des Staatshaushaltsplans dargestellten Kosten auf Pkw, Kombifahrzeuge, Krafträder und Mopeds mit oder ohne alternativen Antrieb jeweils in den Jahren 2015 und 2016? Zu 1.: Im Jahr 2015 war bei Kapitel 0601 ein Pkw mit alternativem Antrieb im Einsatz. Für dieses Fahrzeug war ein sogenannter Full-Service-Leasingvertrag abgeschlossen , wodurch nur minimale Betriebskosten enstanden. Seit dem Jahre 2016 wurden bei Kapitel 0601 vermehrt Fahrzeuge mit alternativem Antrieb beschafft. Zusätzlich zu den Betriebskosten der o. g. Fahrzeuge wurden im Jahr 2016 unfallbedingte Fremdinstandsetzungen von Fahrzeugen Dritter über den Titel 514 01 abgewickelt. 2. Von welcher in Frage 1 genannten Aufteilung der Kosten ist in 2017 auszugehen? Zu 2.: Seit Februar 2017 sind bei Kapitel 0601 ausschließlich Fahrzeuge mit alterna - tivem Antrieb im Einsatz. Es ist daher abhängig von der tatsächlichen Höhe der Betriebskosten und vor dem Hintergrund der unterjährigen Neuanschaffung von Dienstkraftfahrzeugen mit einer sehr deutlichen Verlagerung der Kostenverteilung von mindestens 90 % für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und 10 % für Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb auszugehen. Dr. Splett Staatssekretärin +DXVKDOWVMDKU .RVWHQ GDYRQ PLW DOWHUQDWLYHP $QWULHE 3NZ (85 (85 .RPELIDKU]HXJH (85 ± 0RWRUUlGHU ± ± 0RSHGV ± ± 3HGHOHF (85 (85 6XPPH (85 +DXVKDOWVMDKU .RVWHQ GDYRQ PLW DOWHUQDWLYHP $QWULHE 3NZ (85 (85 .RPELIDKU]HXJH (85 ± 0RWRUUlGHU ± ± 0RSHGV (85 (85 3HGHOHF (85 (85 6XPPH (85