Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2462 03. 08. 2017 1Eingegangen: 03. 08. 2017 / Ausgegeben: 13. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ordnet sie die einzelnen dort auftretenden Bands als verfassungsfeindlich ein? 2. Wurden oder werden bis heute einzelne Mitglieder der dort auftretenden Musikgruppen von welcher Verfassungsschutzbehörde beobachtet? 3. Falls ja, wie viele Einzelpersonen stehen insgesamt unter Beobachtung und zu welchen Musikgruppen gehören bzw. gehörten diese? 4. Ist ihr bekannt, ob Mitglieder einzelner Bands, die beim o. g. Festival aufgetreten sind – und wenn ja, ggf. welche –, vorbestraft sind? 5. Schätzt sie die untengenannten Liedtexte von „Feine Sahne Fischfilet“ als extremistisch und gewalttauffordernd ein? 6. Wie schätzt sie den Einfluss dieser Liedtexte auf junge Menschen ein? 7. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass das „Mini-Rock-Festival“ von der Kreissparkasse Freudenstadt und der Energie Horb am Neckar GmbH finanziell unterstützt wird? 8. Wie hoch ist ihrer Kenntnis nach im Falle des „Mini-Rock-Festivals“ der Anteil an direkten und indirekten Förderungen durch welche Gemeinden oder deren Vertreter und Institutionen oder den Landkreis Freudenstadt durch finan - zielle Mittel und alle anderen im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Leistungen? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Musikfestival in Horb am Neckar vom 3. bis 5. August 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2462 2 9. In welcher politischen Verantwortung sieht sie die Verantwortlichen, soweit sie dem öffentlichen Bereich zuzurechnen sind, sich gegen gewaltverherrlichende Musikgruppen an den politischen Rändern zu wehren? 18. 07. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Vom 3. August bis 5. August 2017 findet in Horb am Neckar das Mini-Rock- Festival statt. Auch die Musikgruppe „Feine Sahne Fischfilet“ wird dort auftreten. Die Band wurde bis 2015 im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Seiten erwähnt. Zuletzt kamen Forderungen nach einer Absage der Teilnahme am öffentlich subventionierten „Das Fest“ in Karlsruhe auf. Zu ihrem Repertoire gehörten Texte wie „Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen/Und schicken den Mob dann auf euch rauf/Die Bullenhelme – sie sollen fliegen/Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Und danach schicken wir euch nach Bayern/denn die Ostsee soll frei von Bullen sein“; oder auch „Deutschland verrecke, das wäre wunderbar (…) Deutschland ist scheiße, Deutschland ist Dreck! Gib mir ein ‚like’ gegen Deutschland“ (abrufbar bei youtube , Konzert Ende 2015). A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2017 Nr. 4-1082.1/172/ beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Soziales und Integration und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ordnet sie die einzelnen dort auftretenden Bands als verfassungsfeindlich ein? 2. Wurden oder werden bis heute einzelne Mitglieder der dort auftretenden Musikgruppen von welcher Verfassungsschutzbehörde beobachtet? 3. Falls ja, wie viele Einzelpersonen stehen insgesamt unter Beobachtung und zu welchen Musikgruppen gehören bzw. gehörten diese? Zu 1. bis 3.: Der Landesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Bei der in der Anfrage genannten Band „Feine Sahne Fischfilet“ handelt es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2462 4. Ist ihr bekannt, ob Mitglieder einzelner Bands, die beim o. g. Festival aufgetreten sind – und wenn ja, ggf. welche –, vorbestraft sind? Zu 4.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Mitglieder der im Rahmen des Musikfestivals in Horb am Neckar vom 3. bis 5. August 2017 aufgetretenen Bands bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. 5. Schätzt sie die untengenannten Liedtexte von „Feine Sahne Fischfilet“ als extremistisch und gewalttauffordernd ein? Zu 5.: Die Band „Feine Sahne Fischfilet“ stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Analyse der in Rede stehenden Band-Liedtexte obliegt der Zuständigkeit des dortigen Ministeriums für Inneres und Europa. 6. Wie schätzt sie den Einfluss dieser Liedtexte auf junge Menschen ein? Zu 6.: Der Landesregierung sind mehrere wissenschaftliche Studien bekannt, die zum Einen die sinn- und identitätsstiftende Bedeutung von Musik bei Jugendlichen belegen und zum Anderen nahelegen, dass Liedtexte sowohl prosoziale Orientierungen festigen helfen als auch Gefühle von Aggression und Gewalt vertiefen können . Relevant ist die Frage, ob die jeweiligen Liedtexte jugendgefährdende Inhalte haben. Medien sind dann jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Die Feststellung , ob ein Liedtext jugendgefährdende Inhalte aufweist, obliegt jedoch nicht der Landesregierung, sondern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Me - dien, deren Entscheidungen der gerichtlichen Überprüfung unterliegen. 7. Trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass das „Mini-Rock-Festival“ von der Kreissparkasse Freudenstadt und der Energie Horb am Neckar GmbH finanziell unterstützt wird? Zu 7.: Nach Erkenntnissen der Landesregierung trifft es zu, dass das Horber Mini-Rock- Festival finanziell durch einen Sponsoring-Vertrag der Energie Horb am Neckar GmbH unterstützt wird. Dabei ist vorrangiges Ziel, eine größere Zielgruppe mög - licher Kunden direkt anzusprechen und als lokaler Energielieferant in der Region wahrgenommen zu werden. Das Sponsoring bezieht sich dabei nicht auf die Unterstützung der beteiligten Musikgruppen, sondern stellt vielmehr eine Werbemaßnahme dar, um die Energie Horb am Neckar GmbH der jüngeren Generation in der Region als Energiedienstleister bekannt zu machen und den Stromvertrieb anzukurbeln. Ebenso hat die Kreissparkasse Freudenstadt ihre finanzielle Unterstützung des Mini-Rock-Festivals bestätigt. 8. Wie hoch ist ihrer Kenntnis nach im Falle des „Mini-Rock-Festivals“ der Anteil an direkten und indirekten Förderungen durch welche Gemeinden oder deren Vertreter und Institutionen oder den Landkreis Freudenstadt durch finan - zielle Mittel und alle anderen im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallenden Leistungen? Zu 8.: Der Landesregierung liegen vor dem Hintergrund, dass der Veranstalter des Mini- Rock-Festivals ein eingetragener Verein ist und damit nicht der Rechtsaufsicht Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2462 4 des Regierungspräsidiums Karlsruhe unterliegt, keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. In welcher politischen Verantwortung sieht sie die Verantwortlichen, soweit sie dem öffentlichen Bereich zuzurechnen sind, sich gegen gewaltverherrlichende Musikgruppen an den politischen Rändern zu wehren? Zu 9.: Nach Auffassung der Landesregierung sind alle Träger öffentlicher Gewalt gehalten , die verfassungsrechtliche Ordnung zu verteidigen und den öffentlichen Frieden zu schützen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration