Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2463 02. 08. 2017 1Eingegangen: 02. 08. 2017 / Ausgegeben: 11. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Worin ist der Grund dafür zu sehen, dass die Verwaltungskosten des Fachbereichs Migration mit 658.757.000 Euro die Kosten der anderen Fachbereiche derart überschreiten (Seite 17 des Staatshaushaltsplans)? 2. Stellen die 160.800 Euro für die „Förderung des Dokumentationszentrums“ unter Kapitel 0305 Titel 684 07, Seite 109 des Staatshaushaltsplans, den 10-Prozent -Anteil des Landes der Betriebskosten dar, und betrugen die Gesamt-Betriebskosten 2016 damit 1.600.000 Euro? 3. Welche Einzelpositionen sind in diesen Betriebskosten, die vom Land mit 10 Prozent unterstützt werden, enthalten? 4. Stellt dieser Betriebskostenzuschuss eine freiwillige oder eine vertragliche Leis tung neben den vertraglich fixierten Zuschüssen von 500.000 Euro aus Kapitel 0302 Titel 684 02, Seite 39 des Staatshaushaltsplans, dar? 5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen die Aufwendungen der Regierungspräsidien für Bundesfreiwillige auf den Seiten 60, 100, 129, 165 und 220 des Staatshaushaltsplans und für welche Arbeiten werden diese Freiwilligen eingesetzt? 18. 07. 2017 Dürr AfD Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Verwaltungskosten, Dokumentationszentrum u. a. Positionen im Einzelplan 03 des Landeshaushalts 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2463 2 B e g r ü n d u n g Diese Positionen in Einzelplan 3 des Haushaltsplans bedürfen der näheren Beleuchtung . A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2017 Nr. 1-13/72/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Worin ist der Grund dafür zu sehen, dass die Verwaltungskosten des Fachbereichs Migration mit 658.757.000 Euro die Kosten der anderen Fachbereiche derart überschreiten (Seite 17 des Staatshaushaltsplans)? Zu 1.: Die Verwaltungskosten der Fachbereiche korrespondieren mit den jeweiligen Ausgaben im Staatshaushaltsplan. Da die veranschlagten Ausgaben im Kapitel 0331 mit die Höchsten im Einzelplan 03 sind, entfallen auf den Fachbereich Migration entsprechend hohe Verwaltungskosten. 2. Stellen die 160.800 Euro für die „Förderung des Dokumentationszentrums“ unter Kapitel 0305 Titel 684 07, Seite 109 des Staatshaushaltsplans, den 10- Prozent-Anteil des Landes der Betriebskosten dar, und betrugen die Gesamt- Betriebskosten 2016 damit 1.600.000 Euro? 3. Welche Einzelpositionen sind in diesen Betriebskosten, die vom Land mit 10 Prozent unterstützt werden, enthalten? 4. Stellt dieser Betriebskostenzuschuss eine freiwillige oder eine vertragliche Leis tung neben den vertraglich fixierten Zuschüssen von 500.000 Euro aus Kapitel 0302 Titel 684 02, Seite 39 des Staatshaushaltsplans, dar? Zu 2. bis 4.: Die Mittel dienen dazu, 10 % der Betriebskosten des Zentrums zu übernehmen, den Rest trägt der Bund. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, die erforderlich ist, um die Bundesmittel zu erhalten. Im Jahr 2015 beliefen sich die Gesamt-Betriebskosten auf ca. 1,6 Mio. Euro: Sie enthalten Aufwendungen für Personal in Höhe von 1,3 Mio. Euro und sächliche Verwaltungsausgaben in Höhe von 0,3 Mio. Euro. Zu den Aktivitäten des Dokumentationszentrums gehören die Gedenkstättenarbeit, historische Recherche und Dokumentation, der Aufbau einer umfassenden Bibliothek und Mediathek, Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen . 5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen die Aufwendungen der Regierungspräsidien für Bundesfreiwillige auf den Seiten 60, 100, 129, 165 und 220 des Staatshaushaltsplans und für welche Arbeiten werden diese Freiwilligen eingesetzt? Zu 5.: Die Aufwendungs- und Erstattungsregelung für Bundesfreiwillige ist im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) geregelt. Die Freiwilligen werden dabei in unterschiedlichen Aufgabengebieten eingesetzt. Die Hauptfelder werden im Folgenden aufgezeigt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2463 – Naturschutz und Landschaftspflege: • Mäharbeiten, Gehölzpflege • Beseitigung von Abflusshindernissen, Uferbefestigungen, Unterhaltung der Pegelanlagen, Reinigung des Gewässerbettes und Ufersanierungen • Abflussmessungen • Pflege der Maschinen und Geräte • Beschilderungen, Aufstellung von Informationstafeln, Besucherlenkung • Artenschutzmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten vorwiegend in Naturschutzgebieten • Begehung der Natur mit Besuchergruppen, um ihnen die Natur näherzubringen – Landesamt für Denkmalpflege: • Hilfstätigkeiten bei Grabungen, • Restaurierung von Funden und Ausstellungen • Hilfstätigkeiten Dokumentation von Kleindenkmalen • Mithilfe im Bereich Publikationen, Veranstaltungen sowie der denkmalfachlichen Vermittlung – Ökomobil (Naturschutzlabor auf Rädern): • Mithilfe bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Ein - sätze • Einsatz verschiedener Medien, Betreuung der Teilnehmenden etc. • Erarbeitung neuer Konzepte, Gestaltung von Lehrmaterial und Beantworten von Anfragen – Kulturelle und soziale Infrastruktur, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (ab 09/2017): • Projekt- und Veranstaltungsorganisation • Kulturverwaltung (Beschilderung, Mithilfe in der Kunstausleihe) • Öffentlichkeitsarbeit (Gestaltung Flyer, Internet) • Beratungstätigkeit (z. B. von Bibliotheken) Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration