Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2464 03. 08. 2017 1Eingegangen: 03. 08. 2017 / Ausgegeben: 18. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen veranlassen – ab welchem Zeitpunkt – die Abkehr der Vernichtung von Kampfmitteln durch eigenes Personal und auf eigenem Gelände (zu Kapitel 0304 Titel 534 72)? 2. Gab es in der Vergangenheit in der Praxis der Kampfmittelbeseitigung Prob - leme mit Immissionen, ggf. welche? 3. Waren die neuen Bestimmungen auf landeseigenem Gelände nicht einzuhalten, ggf. warum nicht? 4. Wo befinden sich die „speziellen Munitionsvernichtungsanlagen“ und warum verfügt das Land Baden-Württemberg nicht über solche? 5. Welche Auswirkungen auf die Personalstärke der Kampfmittelbeseitigung hat die neue Praxis und ab wann? 6. Ist mit Kostensteigerungen durch die Auslagerung der Kampfmittelbeseitigung zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe? 7. Wer unterhält und betreibt die neuen Vernichtungsanlagen? 8. Welches Ergebnis ergibt eine Abwägung der Vor- und Nachteile der neuen Praxis? 18. 07. 2017 Dürr AfD Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten für die Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2464 2 B e g r ü n d u n g Die Umstellung der Kampfmittelbeseitigung im Haushaltsplan bedarf der näheren Beleuchtung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2017 Nr. 3-1115.8/352/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen veranlassen – ab welchem Zeitpunkt – die Abkehr der Vernichtung von Kampfmitteln durch eigenes Personal und auf eigenem Gelände (zu Kapitel 0304 Titel 534 72)? Zu 1.: Maßgebend ist die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). 2. Gab es in der Vergangenheit in der Praxis der Kampfmittelbeseitigung Prob - leme mit Immissionen, ggf. welche? Zu 2.: Dem Innenministerium sind bis auf einen Ausnahmefall keine Grenzwertüberschreitungen bekannt. Lediglich im Jahr 2007 wurden aufgrund überstiegener Grenzwerte an zwei Stellen auf der Liegenschaft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) Bodenaustauschmaßnahmen durchgeführt, da die dort abgelegte Asche aus den Öfen zur Munitionsvernichtung ins Erdreich eingedrungen war. 3. Waren die neuen Bestimmungen auf landeseigenem Gelände nicht einzuhalten, ggf. warum nicht? Zu 3.: Für die Anlage des KMBD besteht ein Bestandsschutz. Um eine Munitionsvernichtung nach den neuesten technischen Standards sicherzustellen, soll verstärkt eine Vernichtung in modernen Munitionsvernichtungsanlagen erfolgen. 4. Wo befinden sich die „speziellen Munitionsvernichtungsanlagen“ und warum verfügt das Land Baden-Württemberg nicht über solche? 7. Wer unterhält und betreibt die neuen Vernichtungsanlagen? Zu 4. und 7.: In Hottendorf (Sachsen-Anhalt) betreibt das technische Polizeiamt Sachsen-Anhalt ein Zentrum zur Entsorgung von Fundmunition. In Hünxe (Nordrhein-Westfalen ) wird von der Bezirksregierung Düsseldorf ein thermischer Munitionszerlegebetrieb geführt, der sich seit mehreren Jahren im Probebetrieb befindet. Eine Anlieferung von Munition durch Dritte ist bislang nicht möglich. In Lübben (Brandenburg) wird durch die Spreewerk Lübben GmbH ein Munitionszerlegebetrieb betrieben. In Munster (Niedersachsen) betreibt die Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH (GEKA) eine Vernichtungsanlage. Es handelt sich hierbei um eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums. Zudem wird in Zeithain (Sachsen) durch den dortigen KMBD eine Munitionsvernichtungsanlage betrieben . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2464 Eine eigene thermische Vernichtungsanlage nach neuestem Standard würde aufgrund des durchschnittlichen Munitionsaufkommens in Baden-Württemberg von lediglich rund 100 Tonnen jährlich nicht wirtschaftlich betrieben werden können, da mit Baukosten von über 50 Mio. € zu rechnen ist. 5. Welche Auswirkungen auf die Personalstärke der Kampfmittelbeseitigung hat die neue Praxis und ab wann? Zu 5.: Es werden keine Auswirkungen auf die personelle Ausstattung des KMBD erwartet . Das ordnungsgemäße und sichere Verpacken sowie der Transport der Muni - tion werden nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) durchgeführt und verursachen einen nahezu identischen Aufwand wie die derzeitige Vernichtung in Eigenregie. Zudem ist nicht transportfähige Munition zum Zwecke der unmittelbaren Gefahrenabwehr weiterhin durch den KMBD zu vernichten. 6. Ist mit Kostensteigerungen durch die Auslagerung der Kampfmittelbeseitigung zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 6.: Es ist nicht beabsichtigt, die komplette Kampfmittelbeseitigung auszulagern, sondern lediglich die Munitionsvernichtung. Im Haushaltsplan 2017 sind hierfür 330.000 € eingestellt. Aufgrund weiterer Verzögerungen beim geplanten Bau der Verpackungshalle werden 2017 nur vereinzelt Transportfahrten durchgeführt, sodass die Mittel nicht ausgeschöpft werden. Die Auskömmlichkeit der Mittel nach Fertigstellung der Munitionsverpackungshalle und Aufnahme regelmäßiger Trans portfahrten ist daher noch nicht sicher prognostizierbar. 8. Welches Ergebnis ergibt eine Abwägung der Vor- und Nachteile der neuen Praxis? Zu 8.: Die Sicherheit für Mensch und Umwelt erhöht sich durch die Verringerung der Emissionen. Zudem muss ein Teil der Munition nicht mehr einer aufwändigen Delaborierung unterzogen werden. Dem stehen als Nachteile die steigenden Entsorgungskosten und lange Fahrtzeiten zu einem Munitionszerlegebetrieb gegen - über. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration