Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2469 02. 08. 2017 1Eingegangen: 02. 08. 2017 / Ausgegeben: 02. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Spätaussiedler wurden 2016 in Anbetracht der Veranschlagung von 800.000 Euro in Kapitel 0331 Titel 633 03, Seite 362 des Staatshaushaltsplans verteilt? 2. Auf Basis welcher Neuzugangszahlen von Flüchtlingen für 2017 wurden 424 Mil - lionen Euro in Kapitel 0331 Titel 633 08, Seite 363 des Staatshaushaltsplans veranschlagt? 3. Von welchen Neuzugangszahlen geht sie für 2018 und 2019 aus? 4. Warum erhält der Landesflüchtlingsrat laut Kapitel 0331 Titel 684 01, Seite 363 des Staatshaushaltsplans erneut 250.000 Euro, obwohl er nach Auffassung des Fragestellers in der Vergangenheit (vgl. Landtagsdrucksache 16/559) den Bemühungen der Landesregierung um Erhöhung der Abschiebezahlen zuwider - handelte bzw. entgegenwirkte und dies offenbar weiterhin tut? 5. Wie viele Ehrenamtliche sind an welchen Standorten im Bereich des Ombudswesens in der Flüchtlingserstaufnahme tätig, wie hoch sind deren Entschädigungen für welche Anlässe (Kapitel 0331 Titel 412 73, Seite 366)? 6. In welcher Verwaltungsvorschrift o. ä. sind die Entschädigungszahlungen geregelt und erfolgt eine Kontrolle der Zahlungen (ggf. durch wen)? 7. Wie viele Beschwerden hinsichtlich welcher angeblichen Missstände gingen von Januar 2017 bis heute beim Ombudsmann ein? 18. 07. 2017 Dürr AfD Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Flüchtlingskosten im Einzelplan 03 des Landeshaushalts 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2469 2 B e g r ü n d u n g Die Positionen in Einzelplan 03 des Haushaltsplans betreffend Flüchtlingskosten bedürfen der näheren Beleuchtung. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 14. September 2017 Nr. 7-0141.5/16/2469 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Spätaussiedler wurden 2016 in Anbetracht der Veranschlagung von 800.000 Euro in Kapitel 0331 Titel 633 03, Seite 362 des Staatshaushaltsplans verteilt? Zu 1.: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 855 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler landesweit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Eingliederungsbehörde direkt in die Stadt- und Landkreise verteilt. Eine vorläufige Unterbringung der Zugeteilten und eventueller Familienangehöriger nach § 8 des Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (Eingliederungsgesetz – EglG) erfolgt, soweit dies bei der Übernahme durch die Kreise erforderlich ist bzw. die Personen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Zuweisung durch den Bund darum nachsuchen. Nur in diesen Fällen erfolgt eine pauschale Kostenerstattung nach § 11 Abs. 2 und 3 EglG. Die Ausgabenerstattung für die vorläufige Unterbringung gemäß § 11 Abs. 5 EglG erfolgt sechs Monate nach Übernahme durch die untere Eingliederungsbehörde. 2. Auf Basis welcher Neuzugangszahlen von Flüchtlingen für 2017 wurden 424 Mil - lionen Euro in Kapitel 0331 Titel 633 08, Seite 363 des Staatshaushaltsplans veranschlagt? 3. Von welchen Neuzugangszahlen geht sie für 2018 und 2019 aus? Zu 2. und 3.: Die Basis für den Ausgabeansatz im Staathaushaltplan 2017 bei Kap. 0331 Titel 633 08 sowie für die Planjahre 2018 und 2019 der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 bildete die Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung. Ausgehend von dieser Einschätzung wurde unterstellt, dass in den Jahren 2018 und 2019 jeweils ca. 23.000 Flüchtlinge in die Stadt- und Landkreise verlegt werden. 4. Warum erhält der Landesflüchtlingsrat laut Kapitel 0331 Titel 684 01, Seite 363 des Staatshaushaltsplans erneut 250.000 Euro, obwohl er nach Auffassung des Fragestellers in der Vergangenheit (vgl. Landtagsdrucksache 16/559) den Bemühungen der Landesregierung um Erhöhung der Abschiebezahlen zuwider - handelte bzw. entgegenwirkte und dies offenbar weiterhin tut? Zu 4.: Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, dass das Land eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung, Betreuung und Integration prüfen *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2469 wird. Das Land soll sich besonders bei der sozialen Begleitung von Flüchtlingen im Haupt- und Ehrenamt engagieren. Hierzu leistet das geförderte Projekt des Flüchtlingsrats BW einen Beitrag. Die bewilligten Fördermittel werden nicht in voller Höhe einmalig abgerufen. Beim Abruf von Mitteln muss der Flüchtlingsrat nachweisen, wofür er die Fördermittel eingesetzt hat. Zudem erfolgt die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass die Fördermittel nicht zweckentsprechend eingesetzt werden. 5. Wie viele Ehrenamtliche sind an welchen Standorten im Bereich des Ombudswesens in der Flüchtlingserstaufnahme tätig, wie hoch sind deren Entschädigungen für welche Anlässe (Kapitel 0331 Titel 412 73, Seite 366)? 6. In welcher Verwaltungsvorschrift o. ä. sind die Entschädigungszahlungen geregelt und erfolgt eine Kontrolle der Zahlungen (ggf. durch wen)? Zu 5. und 6.: Neben der Ombudsperson für Flüchtlingserstaufnahme des Landes wurde bei den vier Regierungspräsidien jeweils eine Ansprechperson der Ombudsperson bestellt . Für die Ombudsperson des Landes wurde eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro/Monat vereinbart. Darüber hinaus wurden die tatsächlich angefallenen Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz erstattet. Nach Nr. 5 des Beschlusses des Ministerrats vom 17. März 2015 erhalten die ehrenamtlichen Ansprechpersonen Aufwandsentschädigung sowie Reisekosten in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV – Beiratsentschädigungen) in der jeweils geltenden Fassung . Die Auszahlung und Kontrolle erfolgt durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium . 7. Wie viele Beschwerden hinsichtlich welcher angeblichen Missstände gingen von Januar 2017 bis heute beim Ombudsmann ein? Zu 7.: Es gingen insgesamt 28 Anfragen/Beschwerden bei der Geschäftsstelle der Ombudsperson ein. Darüber hinaus erfolgte eine Vielzahl von Kontakten und Anfragen während der zahlreichen Informationsbesuche der Ombudsperson in Gesprächen und direkten Begegnungen. Dabei wurden Anliegen vorgebracht und Fra - gen zu verschiedenen Bereichen gestellt. Auch bei Diskussionsrunden der Ombudsperson mit Flüchtlingen in einer Erstaufnahmeeinrichtung wurden Fragen und Anliegen unmittelbar von den betroffenen Personen vorgebracht. Diese Anfragen werden statistisch nicht erfasst. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration