Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2470 02. 08. 2017 1Eingegangen: 02. 08. 2017 / Ausgegeben: 02. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Von wie vielen aufzunehmenden Flüchtlingen geht sie für 2017 und 2018 aus (Kapitel 0331 Titel 511 75, Seite 367 des Staatshaushaltsplans)? 2. Für welche „Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände“ sind drei Millionen Euro eingestellt? 3. Für welche „geringwertigen Gebrauchsgegenstände“ neben Putzmitteln und WC-Bedarf ist die hohe Summe von 10,4 Millionen Euro in Kapitel 0331 Titel 517 75, Seite 368 des Staatshaushaltsplans veranschlagt? 4. Ist und ggf. wenn ja, in welcher Höhe aus dem Ansatz in Kapitel 0331 Titel 519 75, Seite 368 i. H. v. 8 Millionen Euro Ersatz für mutwillig zerstörte bauliche Anlagen durch Bewohner veranschlagt? 5. Werden aus den o. g. Titeln – und falls nicht, aus welchen sonst − Ausgaben bestritten für Aufwendungen, die aufgrund fahrlässig oder mutwillig herbeigeführter Zerstörungen an Einrichtungs- oder Ausrüstungsgegenständen oder aufgrund von Diebstählen innerhalb der Einrichtungen anfallen? 6. In welcher Höhe sind 2016 für die Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte Auflis - tung getrennt nach Standorten) Ausgaben angefallen für Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen, die aufgrund Zerstörung oder Diebstahl notwendig wurden? 7. Wozu muss die Ausstattung bei zurückgehenden Zuzugszahlen, wie sie 2017 ein getreten ist, ergänzt werden (Kapitel 0331 Titel 812 75, Seite 370, Ansatz: 4 Millionen)? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Ausgaben für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Einzelplan 03 des Landeshaushalts 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2470 2 8. Werden unter dem in Frage 7 genannten Haushaltstitel Ausgaben für Ausstattungen – und in welcher Höhe in 2016 – getätigt, die dem Ersatz von mutwillig zerstörten Gegenständen von Bewohnern dienen? 18. 07. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Die o. g. Positionen in Einzelplan 03 des Haushaltsplans betreffend Ausgaben für Erstaufnahmeeinrichtungen bedürfen der näheren Beleuchtung. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 14. September 2017 Nr. 7-0141.5/16/2470/16/2470 kl. Anfrage AFD TG 75 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migra - tion die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von wie vielen aufzunehmenden Flüchtlingen geht sie für 2017 und 2018 aus (Kapitel 0331 Titel 511 75, Seite 367 des Staatshaushaltsplans)? Zu 1.: Für das Jahr 2017 wurde entsprechend der Herbstprojektion des Bundes aus dem Jahr 2016 von einem Zugang von rechnerisch rd. 27.000 Flüchtlingen für Baden- Württemberg ausgegangen. Auch das Planjahr 2018 der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 berücksichtigt diese Projektion. Titel 511 75 steht jedoch nur mittelbar in Zusammenhang mit der Zugangsentwicklung . Der Titel bezieht sich auf den Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs - und Ausrüstungsgegenstände und sonstige Gebrauchsgegenstände in den Erstaufnahmeeinrichtungen. 2. Für welche „Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände“ sind drei Millionen Euro eingestellt? Zu 2.: Aus diesem Titel werden Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte bezahlt. Exemplarisch sind hier Aufwendungen für Matratzen, Erste Hilfe-Koffer, Fingerabdruckscanner, Feuerlöscher etc. veranschlagt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2470 3. Für welche „geringwertigen Gebrauchsgegenstände“ neben Putzmitteln und WC-Bedarf ist die hohe Summe von 10,4 Millionen Euro in Kapitel 0331 Titel 517 75, Seite 368 des Staatshaushaltsplans veranschlagt? Zu 3.: Aus diesem Titel werden Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte bezahlt. Exemplarisch sind hier Aufwendungen für Abfallentsorgung , Anmietung von Sanitärcontainern, Handtücher, Reinigungsmittel, Toiletten - papier etc. veranschlagt. 4. Ist und ggf. wenn ja, in welcher Höhe aus dem Ansatz in Kapitel 0331 Titel 519 75, Seite 368 i. H. v. 8 Millionen Euro Ersatz für mutwillig zerstörte bauliche Anlagen durch Bewohner veranschlagt? Zu 4.: Sofern bauliche Anlagen mutwillig zerstört wurden, sind die Ersätze aus diesem Titel zu bestreiten. Für mutwillig zerstörte bauliche Anlagen durch Bewohner wurden keine gesonderten Mittel veranschlagt. 5. Werden aus den o. g. Titeln – und falls nicht, aus welchen sonst − Ausgaben bestritten für Aufwendungen, die aufgrund fahrlässig oder mutwillig herbeigeführter Zerstörungen an Einrichtungs- oder Ausrüstungsgegenständen oder auf - grund von Diebstählen innerhalb der Einrichtungen anfallen? Zu 5.: Sofern Zerstörungen oder Diebstähle aufgrund von Fahrlässigkeit oder mutwilliger Absicht anfallen, sind die Aufwendungen aus den Titeln 511 75, 517 75 und 519 75 zu bestreiten. Für fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Zerstörungen an Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen oder aufgrund von Diebstählen innerhalb der Einrichtungen wurden keine gesonderten Mittel veranschlagt. 6. In welcher Höhe sind 2016 für die Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte Auflistung getrennt nach Standorten) Ausgaben angefallen für Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen, die aufgrund Zerstörung oder Diebstahl notwendig wurden? Zu 6.: Ausgaben für Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen aufgrund von Zerstörungen oder Diebstahl werden nicht gesondert erhoben. 7. Wozu muss die Ausstattung bei zurückgehenden Zuzugszahlen, wie sie 2017 eingetreten ist, ergänzt werden (Kapitel 0331 Titel 812 75, Seite 370, Ansatz: 4 Millionen)? Zu 7.: Aufgrund des laufenden Betriebs kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ersatzoder Neubeschaffungen getätigt werden müssen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2470 4 8. Werden unter dem in Frage 7 genannten Haushaltstitel Ausgaben für Ausstattungen – und in welcher Höhe in 2016 – getätigt, die dem Ersatz von mutwillig zerstörten Gegenständen von Bewohnern dienen? Zu 8.: Ausgaben für den Ersatz von mutwillig zerstörten Gegenständen werden nicht gesondert erhoben. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration