Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2471 03. 08. 2017 1Eingegangen: 03. 08. 2017 / Ausgegeben: 11. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind von den 149 Millionen Euro in Kapitel 0331 Titel 534 75 Seite 369 des Staatshaushaltsplans veranschlagten Ausgaben die Aufwendungen für Dolmetscher, Verfahrens- und Sozialberatung, Sicherheitsdienst und Betrieb der Einrichtungen im Einzelnen je Erstaufnahmeeinrichtung (bitte Auflis - tung)? 2. Wieso sind unter Kapitel 0331 Titel 684 75, Seite 370 des Staatshaushaltsplans, 10 Millionen für denselben Zweck (Förderung der Verfahrens- und Sozialberatung ) wie für Kapitel 0331 Titel 534 75 Seite 369 vorgesehen? 3. Wie viele und welche Organisationen mit je wie vielen Mitgliedern sind je Erst aufnahmeeinrichtung in der Verfahrens- und Sozialberatung tätig (bitte in Lis ten- bzw. Tabellenform)? 4. Bedeutet „Förderung“ in diesem Zusammenhang eine Teilfinanzierung – neben Finanzierung durch die jeweiligen Freien Träger – oder wird die Beratung durch die Haushaltsansätze vollfinanziert? 5. Wozu ist neben den Beratungs- und Betreuungsangeboten von Sozialbehörden der Landratsämter (die auch Personen der Erstaufnahme offen stehen), von freien Trägern außerhalb der Einrichtungen, von ehrenamtlichen Flüchtlingshilfsorganisationen , von kirchlichen Flüchtlingshilfsorganisationen, von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern des Ombudswesens in der Erstaufnahme und von Beratungsangeboten des Landesflüchtlingsrats mit vier Außenstellen auch eine Verfahrens- und Sozialberatung durch externe Träger innerhalb der Einrichtungen notwendig? 6. Warum kann diese Verfahrens- und Sozialberatung für neu ankommende Flüchtlinge nicht vom Personal der Erstaufnahmeeinrichtung selbst geleistet werden? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Ausgaben für Beratung in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Landeshaushalt 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2471 2 7. Welche Ratschläge, Hinweise und dergleichen gehören zu dieser „Verfahrensberatung “? 8. Zählt zu dieser „Verfahrensberatung“ auch eine Beratung dahingehend, wie einer Abschiebung entgangen werden kann? 18. 07. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Die o. g. Positionen in Einzelplan 03 des Haushaltsplans betreffend Beratung in Erstaufnahmeeinrichtungen bedürfen der näheren Beleuchtung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2017 Nr. 7-0141.5/16/2471 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind von den 149 Millionen Euro in Kapitel 0331 Titel 534 75 Seite 369 des Staatshaushaltsplans veranschlagten Ausgaben die Aufwendungen für Dolmetscher , Verfahrens- und Sozialberatung, Sicherheitsdienst und Betrieb der Einrichtungen im Einzelnen je Erstaufnahmeeinrichtung (bitte Auflistung)? Zu 1.: In Kapitel 0331 Titel 534 75 sind keine Mittel für die Sozial- und Verfahrensberatung veranschlagt, bei der Aufnahme in die Erläuterungen dieses Titels handelt es sich um ein Redaktionsversehen. Der Titel umfasst insbesondere die Aufwendungen für Dolmetscher, Sicherheitsdienst und Betrieb der Einrichtungen. Eine differenzierte Veranschlagung der Mittel bezüglich der genannten Zwecke und je Einrichtung findet nicht statt. Die Mittel werden den Regierungspräsidien titelbezogen zugewiesen. 2. Wieso sind unter Kapitel 0331 Titel 684 75, Seite 370 des Staatshaushaltsplans , 10 Millionen für denselben Zweck (Förderung der Verfahrens- und So - zialberatung) wie für Kapitel 0331 Titel 534 75 Seite 369 vorgesehen? Zu 2.: Die Finanzierung der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung erfolgt allein aus Kapitel 0331 Titel 684 75, da es sich vollständig um Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale Einrichtungen handelt. 3. Wie viele und welche Organisationen mit je wie vielen Mitgliedern sind je Erstaufnahmeeinrichtung in der Verfahrens- und Sozialberatung tätig (bitte in Lis - ten- bzw. Tabellenform)? Zu 3.: Die folgende Tabelle zeigt die aktuell besetzten Stellen der unabhängigen Sozialund Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2471 4. Bedeutet „Förderung“ in diesem Zusammenhang eine Teilfinanzierung – neben Finanzierung durch die jeweiligen Freien Träger – oder wird die Beratung durch die Haushaltsansätze vollfinanziert? Zu 4.: Der Einsatz der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung in der Erstauf - nahme erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe nach § 6 Absatz 2 des 53 (UVWDXIQDKPHHLQULFKWXQJ 6WHOOHQ =XZHQGXQJVHPSIlQJHU 53. $QNXQIWV]HQWUXP +HLGHOEHUJ &DULWDV +HLGHOEHUJ 'LDNRQLVFKHV :HUN +HLGHOEHUJ '5. 5KHLQ 1HFNDU +HLGHOEHUJ &DULWDV 5KHLQ 1HFNDU 'LDNRQLVFKHV :HUN 5KHLQ 1HFNDU /($ .DUOVUXKH &DULWDV .DUOVUXKH 'LDNRQLVFKHV :HUN .DUOVUXKH $:2 .DUOVUXKH )UHXQGHVNUHLV $V\O .DUOVUXKH ($ 0DQQKHLP ,QGXVWULHVWUD‰H &DULWDV 0DQQKHLP 'LDNRQLVFKHV :HUN 0DQQKHLP ($ 0DQQKHLP 6SLQHOOL %DUUDFNV XQG ($ 0DQQKHLP %HQMDPLQ )UDQNOLQ 9LOODJH )UHXQGHVNUHLV $V\O .DUOVUXKH 6WDGW 0DQQKHLP &DULWDV 0DQQKHLP 'LDNRQLVFKHV :HUN 0DQQKHLP $:2 0DQQKHLP 53) ($ )UHLEXUJ '5. )UHLEXUJ ($ 'RQDXHVFKLQJHQ &DULWDV 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV '5. 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Wozu ist neben den Beratungs- und Betreuungsangeboten von Sozialbehörden der Landratsämter (die auch Personen der Erstaufnahme offen stehen), von freien Trägern außerhalb der Einrichtungen, von ehrenamtlichen Flüchtlingshilfsorganisationen , von kirchlichen Flüchtlingshilfsorganisationen, von ehren - amtlichen Flüchtlingshelfern des Ombudswesens in der Erstaufnahme und von Beratungsangeboten des Landesflüchtlingsrats mit vier Außenstellen auch eine Verfahrens- und Sozialberatung durch externe Träger innerhalb der Einrichtungen notwendig? 6. Warum kann diese Verfahrens- und Sozialberatung für neu ankommende Flüchtlinge nicht vom Personal der Erstaufnahmeeinrichtung selbst geleistet werden? Zu 5. und 6.: Der Einsatz der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung in der Erstauf - nahme ist die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Nach § 6 Absatz 2 FlüAG erhalten in Erstaufnahmeeinrichtungen neu eintreffende Personen Zugang zu qualifizierter Sozial- und Verfahrensberatung, die unabhängig von der sonstigen Aufgabenerledigung zu erfolgen hat. 7. Welche Ratschläge, Hinweise und dergleichen gehören zu dieser „Verfahrensberatung “? Zu 7.: Die Aufgabendefinition der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung umfasst Sozialberatung und -betreuung, Verfahrensberatung und Ehrenamtskoordination in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Sozialberatung und -betreuung umfassen beispielsweise die Beratung der Asylsuchenden bei persönlichen und familiären Problemen sowie die Vermittlung von Regeln des Zusammenlebens in der Aufnahmegesellschaft an die Asylsuchenden. Die Verfahrensberatung umfasst die Vermittlung von allgemeinen Informationen, die das Asylverfahren betreffen. Bei Fragen zur freiwilligen Rückkehr wird an die Rückkehrberatung verwiesen, die vom Land gesondert durchgeführt wird. Ehrenamtskoordination umfasst die Gewinnung, Begleitung, Unterstützung und Schulung ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger sowie die Koordination der ehrenamtlichen Angebote. 8. Zählt zu dieser „Verfahrensberatung“ auch eine Beratung dahingehend, wie einer Abschiebung entgangen werden kann? Zu 8.: Nein. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor