Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2472 02. 08. 2017 1Eingegangen: 02. 08. 2017 / Ausgegeben: 15. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Seit welchem Haushaltsjahr wurden Mittel in Kapitel 0331 Titel 633 77 für den Zweck „Sonderkontingent“ veranschlagt? 2. Wie hoch ist die Summe, die seit Bildung dieses Sonderkontingents in 2015 bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2017 bisher veranschlagt bzw. ausgegeben wurde? 3. Wie hoch ist der Zahl der Personen, die seit Bildung dieses Sonderkontingents bis heute in dieses Sonderkontingent gefallen sind bzw. nach diesem Kontingent abgerechnet wurden? 4. Wie viele Personen werden aktuell (laufendes Haushaltsjahr) von den Kommunen nach diesem Titel abgerechnet? 5. Unterfallen alle abgerechneten Personen nach diesem Titel diesem Sonderkontingent ? 6. Wie hoch ist die Pauschalerstattung in Titelgruppe 77B pro Kopf im Vergleich zur Pauschalerstattung pro Kopf für Personen, die nicht dem Sonderkontingent unterfallen? 7. Falls sich bei Frage 6 eine Differenz ergibt, wie ist diese Differenz zu erklären, nachdem sich die Leistungen für die dem Sonderkontingent unterfallenden Personen offenbar ebenfalls nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten und die Gesundheitsausgaben bei Titelgruppe 77A gesondert erfasst werden? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sonderkontingent „Flüchtlinge“ im Haushaltsplan 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2472 2 8. Gibt es eine zentrale Erfassung darüber – und wer führt ggf. diese Übersicht –, welche und wie viele Personen entweder durch Um- oder Wegzug oder aus anderen Gründen aus dem Sonderprogramm ausscheiden oder die in einen Aufenthaltstitel wechseln, der Ansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt, was ebenfalls zum Ausscheiden aus dem Programm führt? 18. 07. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Die o. g. Positionen in Einzelplan 03 des Staatshaushaltsplans betreffend Sonderkontingent „Flüchtlinge“ bedürfen der näheren Beleuchtung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2017 Nr. 7-0141.5/16/2472/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit welchem Haushaltsjahr wurden Mittel in Kapitel 0331 Titel 633 77 für den Zweck „Sonderkontingent“ veranschlagt? Zu 1.: Seit dem Haushaltsjahr 2017 sind im Kapitel 0331 in der Titelgruppe 77 Mittel für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak veranschlagt. Im Jahr 2016 wurden während des Haushaltsvollzugs auf Grundlage der Bekanntmachung der Landesregierung zur Änderung der Bekanntmachung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 26. Juli 2016 die Mittel für das Sonderkontingent vom Einzelplan 15 auf den Einzelplan 03 übertragen. 2. Wie hoch ist die Summe, die seit Bildung dieses Sonderkontingents in 2015 bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2017 bisher veranschlagt bzw. ausgegeben wurde? Zu 2.: In Summe wurden seit 2015 bis jetzt 38.548.852,72 Euro ausbezahlt. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wurden in Summe 80.784.500 Euro in den Haushaltsplänen für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak veranschlagt . 3. Wie hoch ist der Zahl der Personen, die seit Bildung dieses Sonderkontingents bis heute in dieses Sonderkontingent gefallen sind bzw. nach diesem Kontingent abgerechnet wurden? Zu 3.: Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde für 1.014 Personen nach diesem Kontingent abgerechnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2472 4. Wie viele Personen werden aktuell (laufendes Haushaltsjahr) von den Kommunen nach diesem Titel abgerechnet? Zu 4.: Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde im Jahr 2017 bisher für 1.000 Personen die Pauschale nach dem Haushaltstitel ausgezahlt. Der erste Teilbetrag wird drei Monate und der zweite Teilbetrag 18 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde ausgezahlt. 5. Unterfallen alle abgerechneten Personen nach diesem Titel diesem Sonderkontingent ? Zu 5.: Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gibt es in Einzelfällen noch Klärungsbedarf über den Status und die Auszahlung von Pauschalen. Die Klärung erfolgt im direkten Dialog mit den Stadt- und Landkreisen. 6. Wie hoch ist die Pauschalerstattung in Titelgruppe 77B pro Kopf im Vergleich zur Pauschalerstattung pro Kopf für Personen, die nicht dem Sonderkontingent unterfallen? Zu 6.: Die Pauschale für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak beträgt 42.000 Euro pro Flüchtling. Für Flüchtlinge, die nicht unter das Sonderkontingent für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak fallen, werden den Land- und Stadtkreisen als große Pauschale für das Jahr 2017 14.182 Euro und als kleine Pauschale 4.727 Euro gewährt. Die große Pauschale wird für Personen gem. § 1 Abs. 2 Nummer 1 FlüAG (Asylbewerberinnen und Asylbewerber) und deren Familienangehörige gewährt. Die kleine Pauschale wird für sonstige Personen gewährt. 7. Falls sich bei Frage 6 eine Differenz ergibt, wie ist diese Differenz zu erklären, nachdem sich die Leistungen für die dem Sonderkontingent unterfallenden Personen offenbar ebenfalls nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten und die Gesundheitsausgaben bei Titelgruppe 77A gesondert erfasst werden? Zu 7.: Die Differenz ergibt sich aus der längeren Verweildauer in der vorläufigen Unterbringung und dem besonderen Sicherheits- und Betreuungsbedarf für besonders schutzbedürftige Personen aus dem Nordirak. 8. Gibt es eine zentrale Erfassung darüber – und wer führt ggf. diese Übersicht –, welche und wie viele Personen entweder durch Um- oder Wegzug oder aus anderen Gründen aus dem Sonderprogramm ausscheiden oder die in einen Aufenthaltstitel wechseln, der Ansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt, was ebenfalls zum Ausscheiden aus dem Programm führt? Zu 8.: Ja, eine zentrale Erfassung erfolgt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor